26.09.2012
Industrieemissionen-RL - Umsetzungsstand III
Fortführung/Aktualisierung des Beitrags vom 18.6.2012:
Die Bundesregierung hat auf ihrer Sitzung am 5.9.2012 die zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen beschlossen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates.
Diese Verordnung hat Auswirkungen auf folgende Bundes-Immissionsschutzverordnungen:
» 2. Umsetzungsverordnung
Die Bundesregierung hat auf ihrer Sitzung am 5.9.2012 die zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen beschlossen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates.
Diese Verordnung hat Auswirkungen auf folgende Bundes-Immissionsschutzverordnungen:
- Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen 2. BImSchV
- Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)
- Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV)
- Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV).
- Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV)
- Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV).
» 2. Umsetzungsverordnung
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