Hä? - Lärm im Büro
Ich weiß, dass wir in unserem Büro paradiesische Zustände haben: Jeder hat ein eigenes Zimmer, in der Regel sind die Glastüren offen, weil wir eine offene Kommunikation pflegen und es wichtig ist, zumindest vage mitzubekommen, womit sich der andere beschäftigt. Aber wenn ich mich besonders konzentrieren muss oder am Telefon bin, dann kann ich auch die Türe schließen, um mich von den Kopiergeräuschen abzukoppeln.
Viele von Ihnen arbeiten jedoch zu mehreren in einem Büro, oder produktionsnah oder gar in einem Großraumbüro. Da ist Stille ein Fremdwort. ›Lärm‹ im klassischen Sinne aber auch, denn ein Großraumbüro zum Lärmbereich zu erklären, darauf würde vermutlich niemand kommen.
Und in der Tat wirkt Lärm, der im Büro auftritt, in der Regel nicht schädigend auf das Gehör. Trotzdem kann er mittelbar den Körper und die Psyche schädigen. Man spricht von extraauralen Lärmwirkungen - also Effekten, die außerhalb des menschlichen Gehörs auftreten, wie Ärger, Anspannung und Nervosität. Außerdem gehen Konzentration und Aufmerksamkeit nach unten und die Kommunikation wird beeinträchtigt. Wenn Sie unter solchen Bedingungen arbeiten, wissen Sie, dass Fehler und damit Frust vorprogrammiert sind.
Die BGI/GUV-I 5141 »Akustik im Büro« gibt deshalb Tipps für die akustische Gestaltung von Büros:
- Nach welchen Prinzipien Schallabsorber wirken
- Materialien, die Schall absorbieren
- Produkte für die Schallabsorption
- Beispiele
- Literatur- und Adressliste
Wie ist das bei Ihnen? Haben Sie schon mal im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Messungen in Bürobereichen durchgeführt? Sind die Anforderungen der BGI 560 »Bildschirm- und Büroarbeitsplätze«, die die Bildschirmarbeitsverordnung konkretisiert, eingehalten? In Abhängigkeit der Tätigkeit darf der Beurteilungspegel nämlich max. 55 bzw. 70 dB(A) betragen.
» BGI/GUV-I 5141 »Akustik im Büro« als PDF von der VBG herunterladen.