24.02.2012
EU-RoHS-Richtlinie - 1. Umsetzungsentwurf
Seit dem 8.6.2011 gibt es die neue Richtlinie 2011/65/EU »Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten«. Diese Richtlinie heißt im englischen Sprachraum RoHS-Richtlinie - Restriction of (the use of certain) hazardous substances.
Die Inhalte müssen bis 2.1.2013 in deutsches Recht umgesetzt sein. Dazu hat das BMU am 21.2.2012 einen (unabgestimmten) Entwurf einer Verordnung vorgelegt. Diese Verordnung trägt den etwas sperrigen Titel »Verordnung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten« oder kurz: Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV).
Beteiligte Kreise können bis zum 9.3.2012 dazu Stellung beziehen.
» EU-RoHS-Richtline von www.eur-lex.europa.eu als PDF heunterladen.
Die Inhalte müssen bis 2.1.2013 in deutsches Recht umgesetzt sein. Dazu hat das BMU am 21.2.2012 einen (unabgestimmten) Entwurf einer Verordnung vorgelegt. Diese Verordnung trägt den etwas sperrigen Titel »Verordnung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten« oder kurz: Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV).
Beteiligte Kreise können bis zum 9.3.2012 dazu Stellung beziehen.
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