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01.03.2012

Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz

Gestern, also am 29.2.2012, ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) veröffentlicht worden, das am 1.6.2012 in Kraft treten wird. Zum selben Zeitpunkt wird das im Moment noch gültige KrW-/AbfG außer Kraft treten.

Kleiner Einschub: Unabhängig, was das neue Gesetz inhaltlich bringt, das Schreiben der Abkürzung geht jedenfalls deutlich einfacher von der Hand :-)

Mit dem Artikelgesetz, mit dem das KrWG veröffentlicht wurde, wurden auch einige andere Rechtsvorschriften geändert, die Bezug nehmen auf das KrWG im Allgemeinen oder bestimmte Paragrafen im Besonderen, zum Beispiel das BImSchG, das ElektroG, das BattG, aber auch das StGB etc.

Nun, nachdem das neue Gesetz vorliegt, werden einige Verordnungen im Abfallrecht vom BMU angepasst oder neu vorgelegt werden. Diese dienen als Hilfestellung zur operativen Umsetzung des KrWG bzw. zu dessen Vollzug. Im Gespräch sind Regelungen zu Entsorgungsfachbetrieben, zum Abfallbeauftragten, zur Umsetzung der neuen Abfallhierarchie einschließlich stofflicher/energetischer Verwertung.

Doch das ist im Moment noch Zukunftsmusik. Und selbst das neue KrWG gilt ja erst ab 1.6.2012. Viel Zeit also, sich mit den Inhalten vertraut zu machen und zu sehen, wo es tatsächlich Änderungen in der täglichen Praxis nach sich zieht. Wir gehen in der März-Ausgabe des Risolva Infobriefs näher auf die Betreiberpflichten ein. Diese steht ab dem 20.3. zum kostenfreien Download auf unserer Website bereit. Dort erfahren Sie auch, welche anderen Rechtsvorschriften Sie in Ihrem Rechtsverzeichnis ändern müssen.

» Artikelgesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts beim ostenlosen Bürgerservice des Bundesanzeiger Verlags (> 2012 > Nr. 10 vom 29.02.2012) herunterladen.