18.06.2012
Industrieemissionen-RL - Umsetzungsstand II
Fortführung/Aktualisierung des Beitrags vom 20.4.2012:
Die Bundesregierung hat dem Gesetz und der Verordnung für die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen zugestimmt. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in deutsches Recht muss bis Anfang 2013 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass umfangreiche Änderungen in vielen Bereichen des Umweltrechts auf uns zukommen.
Die im Gesetz und den beiden Verordnungen bearbeiteten Änderungen betreffen unter anderem
- das BImSchG, das WHG, das KrWG, das UVPG
- die 4., 5., 9., 11., 13., 17., 20., 21., 31. BImSchV
- Neu: Verordnung, die das Verfahren bei der Zulassung über Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen regelt.
Wesentliche Neuerungen sind:
- Überarbeitung des Systems der BVT-Merkblätter hin zu BVT-Schlussfolgerungen, die Emissionsgrenzwerte verbindlich für Europa festlegen.
- Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand des Bodens und Grundwassers bei der Neuerrichtung oder wesentlicher Änderung einer Anlage. Dieser wird bei der Stillegung der Anlage als Referenz für die Rückführung in den Ausgangszustand herangezogen.
- Strengere Vorgaben für die behördliche Überwachung von Auflagen, zum Beispiel durch Vorort-Besichtigungen.
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