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22.06.2012

Ihre Erfahrungen mit der DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV hat ein Jahr nach der Einführung der Vorschrift eine Zwischenbilanz gezogen. Der allgemeine Eindruck ist, dass die Vorschrift in der betrieblichen Praxis angekommen ist. Die DGUV schreibt: »Positiv angemerkt wurde von den Betrieben, dass sich durch die DGUV Vorschrift 2 der Dialog zwischen Arbeitsmedizinern, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Geschäftsleitung und Betriebsrat intensiviert hat.«

Und das ist genau auch unser Eindruck. In den Unternehmen, in denen wir tätig sind, werden Verträge mit arbeitsmedizinischen Diensten auf den Prüfstand gestellt, die Zeiten und vor allem die Tätigkeiten angepasst. Es scheint stärker ins Bewusstsein gedrungen zu sein, dass ein Arbeitsmediziner gute Unterstützung leisten kann bei Gefährdungsbeurteilungen, Erstellung von Betriebsanweisungen, und vor allem bei der Durchführung von Unterweisungen. Hier bringt die andere/neue Sicht der Dinge Abwechslung, was bei Mitarbeitern gut ankommt. Mitarbeiter fühlen sich außerdem stärker angenommen. Der Arbeitgeber signalisiert klar: Eure Gesundheit ist uns wichtig. Etwas, das durch die verstärkte Einführung von Gesundheitsmanagementsystemen bei vielen Firmen ohnehin im Trend liegt.