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Compliance Audit bei Schneider Electric
* LInK = Lösung, Information, Kompetenz, Vertrag über Grundleistungen des Pakets Rechtskonformität.
Anja Blum hat am 16./17.10.2012 ein Compliance Audit bei der Schneider Electric Sachsenwerk GmbH in Regensburg durchgeführt.
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Novellierung der EnEV
Es gibt einen Referentenentwurf der EnEV. Die Novellierung ist notwendig, um die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umzusetzen.
Neben etlichen Neuerungen hinsichtlich der Energiestandards von Gebäuden, der Pflicht zur Angabe von Energiekennwerten bei Immobilienanzeigen, sowie einigen Anforderungen hinsichtlich der Verwendung des Energieausweises von Gebäuden enthält der Verordnungsentwurf nun auch die Einführung eines unabhängigen Stichprobenkontrollsystems für Berichte über Inspektionen von Klimaanlagen.
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Es gibt einen Referentenentwurf der EnEV. Die Novellierung ist notwendig, um die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umzusetzen.
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Neuer Entwurf der ElektroStoffV
Fortführung/Aktualisierung des Beitrags vom 24.2.2012.
Zur Umsetzung der RoHS-Richtlinie hat nun das Bundesumweltministerium (BMU) den zweiten Entwurf der Elektro- und Elektronik-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) vorgelegt. Beteiligte Kreise können bis zum 16.10.2012 Stellung nehmen.
Die IHK berichtet am 5.10.2012 in einer Mail an ihre Mitglieder dass es nach BMU-Aussage keine wesentlichen Änderungen zum ersten Verordnungsentwurf gibt. Es wurde vor allem die Gesetzesstruktur auf Empfehlung des BMJ geändert, um die Pflichten der Unternehmen übersichtlicher darzustellen.
Die RoHS-Richtlinie muss bis zum 2.1.2013 in deutsches Recht umgesetzt sein.
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Zur Umsetzung der RoHS-Richtlinie hat nun das BMU den zweiten Entwurf der Elektro- und Elektronik-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) vorgelegt. Beteiligte Kreise können bis zum 16.10.2012 Stellung nehmen.
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Industrieemissionen-RL - Umsetzungsstand III
Die Bundesregierung hat auf ihrer Sitzung am 5.9.2012 die zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen beschlossen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates.
Diese Verordnung hat Auswirkungen auf folgende Bundes-Immissionsschutzverordnungen:
- Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen 2. BImSchV
- Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)
- Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV)
- Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV).
- Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV)
- Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV).
» 2. Umsetzungsverordnung
Die Bundesregierung hat auf ihrer Sitzung am 5.9.2012 die zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen beschlossen.
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Heidi, meine Welt sind…nein, nicht die Berge
HEIDI steht für »Health in Europe - Information and Data Interface« und ist das Gesundheits-WIKI der EU. Die Themen gehen weit über den betrieblichen Gesundheitsschutz hinaus, aber wir EHS-Leute schauen ja gerne über den eigenen Tellerrand :-)
Inhalte sind
- Übertragbare Krankheiten
- Umweltfaktoren
- Gesundheitsberichte
- Gesundheitsschutz
- Lebensstil
- Schwere und chronische Erkrankungen
- Neuropsychiatrische Gesundheit
- Bevölkerung gruppenspezifische Gesundheit
- Seltene Krankheiten
- Sozio-ökonomische Faktoren
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HEIDI steht für »Health in Europe - Information and Data Interface« und ist das Gesundheits-WIKI der EU. Die Themen gehen weit über den betrieblichen Gesundheitsschutz hinaus, aber wir EHS-Leute schauen ja gerne über den eigenen Tellerrand :-)
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Industrieemissionen-RL - Umsetzungsstand II
Fortführung/Aktualisierung des Beitrags vom 20.4.2012:
Die Bundesregierung hat dem Gesetz und der Verordnung für die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen zugestimmt. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in deutsches Recht muss bis Anfang 2013 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass umfangreiche Änderungen in vielen Bereichen des Umweltrechts auf uns zukommen.
Die im Gesetz und den beiden Verordnungen bearbeiteten Änderungen betreffen unter anderem
- das BImSchG, das WHG, das KrWG, das UVPG
- die 4., 5., 9., 11., 13., 17., 20., 21., 31. BImSchV
- Neu: Verordnung, die das Verfahren bei der Zulassung über Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen regelt.
Wesentliche Neuerungen sind:
- Überarbeitung des Systems der BVT-Merkblätter hin zu BVT-Schlussfolgerungen, die Emissionsgrenzwerte verbindlich für Europa festlegen.
- Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand des Bodens und Grundwassers bei der Neuerrichtung oder wesentlicher Änderung einer Anlage. Dieser wird bei der Stillegung der Anlage als Referenz für die Rückführung in den Ausgangszustand herangezogen.
- Strengere Vorgaben für die behördliche Überwachung von Auflagen, zum Beispiel durch Vorort-Besichtigungen.
Fortführung/Aktualisierung des Beitrags vom 20.4.2012:
Die Bundesregierung hat dem Gesetz und der Verordnung für die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen zugestimmt. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in deutsches Recht muss bis Anfang 2013 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass umfangreiche Änderungen in vielen Bereichen des Umweltrechts auf uns zukommen.
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Industrieemissionen-RL - Umsetzungsstand
Die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in deutsches Recht muss bis Anfang 2013 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass umfangreiche Änderungen in vielen Bereichen des Umweltrechts auf uns zukommen.
Die im Gesetz und den beiden Verordnungen bearbeiteten Änderungen betreffen unter anderem
das BImSchG, das WHG, das KrWG, das UVPG
die 4., 5., 9., 11., 13., 17., 20., 21., 31. BImSchV
Außerdem ist eine neue 41. BImSchV »Bekanntgabeverordnung« geplant, die die gesetzlichen Regelungen zur Bekanntgabe in §§ 26 und 29a BImSchG (Messungen aus besonderem Anlass und Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen) enthalten soll.
Wenn Sie von der einen oder anderen Rechtsvorschrift betroffen sind, ist es sicher spannend, einen Blick in die Dokumente zu wagen. Sie sollten allerdings bedenken, dass die genannten Entwürfe weder von der Bundesregierung beschlossen worden noch innerhalb der Bundesregierung abschließend abgestimmt sind. Kurz: Es kann sich noch einiges tun.
Das BMU hat gestern, am 19. April 2012, das Verfahren zur Anhörung von Ländern und Verbänden über den Referentenentwurf für eine zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen eingeleitet. Bereits am 25.11.2011 war dies für das Gesetz und die erste Verordnung geschehen.
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Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz
Gestern, also am 29.2.2012, ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) veröffentlicht worden, das am 1.6.2012 in Kraft treten wird. Zum selben Zeitpunkt wird das im Moment noch gültige KrW-/AbfG außer Kraft treten.
Kleiner Einschub: Unabhängig, was das neue Gesetz inhaltlich bringt, das Schreiben der Abkürzung geht jedenfalls deutlich einfacher von der Hand :-)
Mit dem Artikelgesetz, mit dem das KrWG veröffentlicht wurde, wurden auch einige andere Rechtsvorschriften geändert, die Bezug nehmen auf das KrWG im Allgemeinen oder bestimmte Paragrafen im Besonderen, zum Beispiel das BImSchG, das ElektroG, das BattG, aber auch das StGB etc.
Nun, nachdem das neue Gesetz vorliegt, werden einige Verordnungen im Abfallrecht vom BMU angepasst oder neu vorgelegt werden. Diese dienen als Hilfestellung zur operativen Umsetzung des KrWG bzw. zu dessen Vollzug. Im Gespräch sind Regelungen zu Entsorgungsfachbetrieben, zum Abfallbeauftragten, zur Umsetzung der neuen Abfallhierarchie einschließlich stofflicher/energetischer Verwertung.
Doch das ist im Moment noch Zukunftsmusik. Und selbst das neue KrWG gilt ja erst ab 1.6.2012. Viel Zeit also, sich mit den Inhalten vertraut zu machen und zu sehen, wo es tatsächlich Änderungen in der täglichen Praxis nach sich zieht. Wir gehen in der März-Ausgabe des Risolva Infobriefs näher auf die Betreiberpflichten ein. Diese steht ab dem 20.3. zum kostenfreien Download auf unserer Website bereit. Dort erfahren Sie auch, welche anderen Rechtsvorschriften Sie in Ihrem Rechtsverzeichnis ändern müssen.
» Artikelgesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts beim ostenlosen Bürgerservice des Bundesanzeiger Verlags (> 2012 > Nr. 10 vom 29.02.2012) herunterladen.
Gestern, also am 29.2.2012, ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) veröffentlicht worden, das am 1.6.2012 in Kraft treten wird. Zum selben Zeitpunkt wird das im Moment noch gültige KrW-/AbfG außer Kraft treten.
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EU-RoHS-Richtlinie - 1. Umsetzungsentwurf
Die Inhalte müssen bis 2.1.2013 in deutsches Recht umgesetzt sein. Dazu hat das BMU am 21.2.2012 einen (unabgestimmten) Entwurf einer Verordnung vorgelegt. Diese Verordnung trägt den etwas sperrigen Titel »Verordnung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten« oder kurz: Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV).
Beteiligte Kreise können bis zum 9.3.2012 dazu Stellung beziehen.
» EU-RoHS-Richtline von www.eur-lex.europa.eu als PDF heunterladen.
Seit dem 8.6.2011 gibt es die neue Richtlinie 2011/65/EU »Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten«. Diese Richtlinie heißt im englischen Sprachraum RoHS-Richtlinie - Restriction of (the use of certain) hazardous substances.
» Weitere Informationen zu EU-RoHS-Richtlinie - 1. Umsetzungsentwurf
Neue Bausteine für Ihre Rechtskonformität
In unserem Basis-Paket »Rechtskonformität« finden Sie neu
1. Die »Aktion gegen Betriebsblindheit«:
Sie gehen tagtäglich in Ihrem Betrieb ein und aus, Sie kennen die Abläufe, die Menschen, die Verhaltensweisen, die Dokumentation - und zwar im wahrsten Sinne des Wortes blind. Ihre Routine, Ihre Professionalität, Ihre Erfahrung kann Ihnen deshalb schnell ein Schnippchen schlagen. Neue Einblicke gewinnen Sie, wenn Sie die betriebliche Situation mit den Augen eines Außenstehenden betrachten (lassen). Egal, ob in Form eines Betriebsrundgangs oder bei einer Dokumentenprüfung.
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Eine besondere Form der »Aktion gegen Betriebsblindheit« bieten wir für die Kunden unseres AGENDA Update-Service an, damit im Rechtskataster auch die betrieblichen Änderungen erfasst werden.
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2. Das Compliance-Info-Gespräch
Zweimal pro Jahr erläutern wir Führungskräften, die für die Umsetzung von (EHS-) Rechtsvorschriften verantwortlich sind, und Beauftragten, die sie dabei unterstützen und beraten, die aktuellen Rechtsänderungen.
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In unserem Basis-Paket »Rechtskonformität« finden Sie neu
1. Die »Aktion gegen Betriebsblindheit«
2. Das Compliance-Info-Gespräch
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1.1.2012 - Das Team ist komplett
Danke Ihnen allen, die Sie uns über all die Jahre und so auch in dieser Übergangszeit die Treue gehalten haben. Wir versprechen Ihnen, dass wir auch in Zukunft alles dafür tun, Ihre Rechtssicherheit zu erhalten oder zu erhöhen, und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
Danken möchten wir allerdings auch der Alenco Environmental Consult GmbH, ohne deren Koorperation die reibungslose Abwicklung Ihrer Aufträge in der Übergangszeit nicht möglich gewesen wäre.
Seit heute sind Dieter Hubich und Anja Blum ebenfalls mit an Bord der live_risolva. Wir stehen nunmehr wieder vollzählig als Mannschaft bereit, um uns um Ihre Projekte und Anliegen zu kümmern.
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Neu: DIN EN ISO 50001
Nun ist die Norm »Energiemanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung« auf Deutsch erschienen. Das Ausgabedatum ist Dezember 2011. Sie ist Ersatz für die DIN EN 16001:2009-08.
Diese Norm ist vor allem für die Unternehmen von Bedeutung, die aufgrund ihres hohen Strombedarfs eine Beschränkung der EEG-Umlage erreichen wollen. Diese Begrenzung regelt der § 41 des EEG (gültig ab 1.1.2012). Danach können Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine Begrenzung der EEG-Umlage erreichen, wenn es die folgenden Voraussetzungen im letzten Geschäftsjahr erfüllt hat:
- Der von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen bezogene und selbst verbrauchte Strom an einer Abnahmestelle betrug mindestens 1 Gigawattstunde.
- Das Verhältnis der von dem Unternehmen zu tragenden Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens [...] betrug mindestens 14 Prozent.
- Die EEG-Umlage wurde anteilig an das Unternehmen weitergereicht.
und
- Es erfolgte eine Zertifizierung, mit der der Energieverbrauch und die Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden sind
Wobei die letztgenannte Bedingung nicht für Unternehmen gilt, deren Stromverbrauch unter 10 Gigawattstunden liegt.
Nun ist die Norm »Energiemanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung« auf Deutsch erschienen. Das Ausgabedatum ist Dezember 2011. Sie ist Ersatz für die DIN EN 16001:2009-08.
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