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Textbeiträge von Andrea Wieland.
Ich freue mich über Anregungen oder Kommentare:
Rufen Sie mich an unter +49 7123 30780 - 22 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

 
05.04.2012

Ökodesign

Jedes Unternehmen ist von dieser Thematik betroffen, wenn nicht als Hersteller, so doch als Käufer von Produkten, die von der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG erfasst sind. Das sind zum Beispiel Produkte, die selbst Energie verbrauchen, also unter anderem alles, was einen Stecker hat. Erfasst werden seit der letzten Novellierung aber auch Produkte, die selbst keine Energie verbrauchen, den Energieverbrauch allerdings indirekt beeinflussen, zum Beispiel Fenster.

Die Ökodesign-Richtlinie und mithin das EVPG »Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz«, das die Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, regelt, dass nur energieverbrauchsrelevante Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen, die den Anforderungen von einschlägigen EU-Durchführungsvorschriften entsprechen. Das bedeutet in der Regel, dass der Hersteller die Konformität mit diesen Anforderungen prüft, eine CE-Konformitätserklärung ausstellt und das CE-Zeichen anbringt.

Was bedeutet das für Sie?
Liegen für ein Produkt bereits Durchführungsvorschriften vor, so können Sie entweder davon ausgehen, dass Sie nur energiefreundliche Produkte erwerben können, weil andere – nach einer Übergangsfrist – nicht mehr zugelassen sind (Stichwort: Glühbirne). Oder Sie werden als Käufer in die Lage versetzt, energiefreundliche Produkte von Energieschleudern zu unterscheiden. Sie kennen das von den Energieeffizienzklassen bei Elektromotoren oder von der farblich abgestuften A-G-Energieverbrauchs-Skala zum Beispiel bei Waschmaschinen oder Staubsaugern.

Im letztgenannten Fall haben Sie es demzufolge selbst in der Hand, welchem Produkt Sie den Vorzug geben. Daraus ergeben sich für Sie sicherlich Ansatzpunkte für Umweltziele oder für die Anpassung Ihrer Beschaffungskriterien.

Produkte, für die bislang solche produktspezifischen Effizienzkriterien in Durchführungsvorschriften von der EU festgelegt wurden, sind neben einer Vielzahl von Haushaltsgeräten, zum Beispiel folgende:

  • Leerlauf- und Schein-Aus-Verluste (Standby)
  • Externe Netzteile (EPS)
  • Elektromotoren
  • Heizungspumpen
  • Ventilatoren
  • Raumklimageräte und Komfortventilatoren

Die EU-Kommission plant und arbeitet zurzeit an Anforderungen für viele andere Produktgruppen, zum Beispiel

  • Warmwasserbereiter
  • Heizkessel
  • Kleinfeuerungsanlagen
  • Wasserpumpen
  • PCs und Computermonitore
  • Bildgebende Geräte (Kopier-, Faxgeräte mit Drucker, Scanner, etc.)
  • Gewerbliche Kühlgeräte
  • Elektrische und fossil betriebene Heizgeräte
  • Datennetze, Datenverarbeitung
  • Industrielle Öfen und Laboröfen
  • Werkzeugmaschinen
  • Kühlanlagen
  • Transformatoren
  • Wasserverbrauchende Geräte

Eine Übersicht über das Thema und den Umsetzungsstand für einzelne, noch in Bearbeitung befindliche Produktgruppen hat die IHK-DIHK-AG Ökodesign in einem Merkblatt zusammengestellt.

» Merkblatt »Ökodesign in 10 Minuten« der IHK-DIHK-AG Ökodesign als PDF herunterladen.
 

Jedes Unternehmen ist von dieser Thematik betroffen, wenn nicht als Hersteller, so doch als Käufer von Produkten, die von der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG erfasst sind. Das sind zum Beispiel Produkte, die selbst Energie verbrauchen, also unter anderem alles, was einen Stecker hat. Erfasst werden seit der letzten Novellierung aber auch Produkte, die selbst keine Energie verbrauchen, den Energieverbrauch allerdings indirekt beeinflussen, zum Beispiel Fenster.

» Weitere Informationen zu Ökodesign

02.04.2012

Vibrationen - Hilfestellung bei der Beurteilung

Die BAuA bietet drei branchenbezogene Gefährdungstabellen in Excel für Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibrationen an, und zwar

  • Immissionswerte nur für Ganzkörper-Vibrationen (GKV)
  • Orientierungswerte für Ganzkörper-Vibrationen (GKV)
  • Orientierungswerte für Hand-Arm-Vibrationen (HAV)

Diese Werte dürfen Sie nur dann für die Gefährdungsbeurteilung verwenden, wenn alle anderen Informationsquellen, die im Ablaufdiagramm unter Nr. 4.2 Abbildung 1 der TRLV Vibrationen Teil 1 stehen, ausgeschöpft sind.

Und in der Tat:
Belastbare Aussagen können Sie nur dann treffen, wenn spezifische Vibrationswerte für das Gerät und Ihren Anwendungsfall ausgewiesen sind oder Sie gemessen haben.

Dennoch:
Als erste Orientierung – zum Beispiel in Form einer Worst-Case-Betrachtung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit ALGEBRA – haben uns diese Tabellen schon mehrfach gute Dienste erwiesen.

» zu den Gefährdungstabellen der BAuA
Beachten Sie, dass standardmäßig das Tool Baumaschinen eingestellt ist. Sie können jedoch andere Gerätekategorien auswählen.

Die BAuA bietet drei branchenbezogene Gefährdungstabellen in Excel für Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibrationen an, und zwar
Immissionswerte nur für Ganzkörper-Vibrationen (GKV)
Orientierungswerte für Ganzkörper-Vibrationen (GKV)
Orientierungswerte für Hand-Arm-Vibrationen (HAV)

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26.03.2012

Gemischrechner der BG RCI

Nach der TRGS 201 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Stoffe/Gemische selbst einzustufen und zu kennzeichnen, wenn diese nicht oder nicht ausreichend eingestuft und gekennzeichnet wurden. Das gilt zum Beispiel für im Unternehmen synthetisierte Stoffe, Zwischenprodukte, Abfälle oder nicht ausreichend gekennzeichnete Produkte.
Bezug: Nr. 4.1 Abs. 2 TRGS 201

Sie können sich bei Reinstoffen des Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses der Europäische Chemikalienagentur ECHA bedienen (siehe unseren Beitrag vom 7.3.2012). Für Gemische kann der Gemischrechner im Gefahrstoffinformationssystem Chemie der BG Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) hilfreich sein. Dieses Tool unterstützt den Anwender dabei, ausgehend von Einzelkomponenten die richtige Einstufung und Kennzeichnung des Gemischs nach GHS zu bestimmen. Sie können das wahlweise anonym oder personalisiert tun. Der personalisierte Zugang erfordert zwar eine Anmeldung, ist allerdings ebenfalls kostenfrei.

» zum Gemischrechner der BG RCI
 

Nach der TRGS 201 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Stoffe/Gemische selbst einzustufen und zu kennzeichnen, wenn diese nicht oder nicht ausreichend eingestuft und gekennzeichnet wurden. Das gilt zum Beispiel für im Unternehmen synthetisierte Stoffe, Zwischenprodukte, Abfälle oder nicht ausreichend gekennzeichnete Produkte.

» Weitere Informationen zu Gemischrechner der BG RCI

22.03.2012

REACH-Informationen für den Arbeitsschutz

Mit REACH werden über Sicherheitsdatenblatt und Expositionsszenario andere bzw. neue Informationen für den Anwender bereitgestellt.

Welche das sind und wie sie für den Arbeitsschutz genutzt werden können, beantwortet die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen BekGS 409 »Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz« (Ausgabe Januar 2012, veröffentlicht März 2012) in einem ausführlichen Fragen-Antwort-Katalog.

Schlüsselfragen für die Erstellung dieses Fragen-Antwort-Katalogs sind:

  • Welche neuen Informationen erhält der Arbeitgeber durch REACH?
  • Wie können die neuen Informationen für den Arbeitsschutz genutzt werden?
  • Wo liegen die Schnittstellen von Gefährdungsbeurteilung und Expositionsszenario im erweiterten Sicherheitsdatenblatt (eSDB)?
  • Welche Informationen liefert REACH nicht?

Adressat ist der für alle Belange des Arbeitsschutzes verantwortliche Arbeitgeber. Er soll in die Lage versetzt werden, die zukünftig durch REACH verfügbaren weiteren Informationen effizient zur Erfüllung seiner Arbeitsschutzverpflichtungen nutzen zu können.
 

Mit REACH werden über Sicherheitsdatenblatt und Expositionsszenario andere bzw. neue Informationen für den Anwender bereitgestellt. Welche das sind und wie sie für den Arbeitsschutz genutzt werden können, beantwortet die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen BekGS 409 »Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz« (Ausgabe Januar 2012, veröffentlicht März 2012) in einem ausführlichen Fragen-Antwort-Katalog.

» Weitere Informationen zu REACH-Informationen für den Arbeitsschutz

20.03.2012

IHK Recyclingbörse

Die IHK bieten eine Recyclingbörse an. Sie nennen sie selbst eine unabhängige Handelsplattform für verwertbare Abfälle, Produktionsrückstände und Sekundärrohstoffe.

Hier können Sie Verwertungsmöglichkeiten für Ihre Stoffe suchen oder solche selbst anbieten. Nach Angaben der IHK suchten dort 2011 ca. 88.000 Unternehmen nach verwertbarem Material.
Aus WNA, 3/2012
 

Die IHK bieten eine Recyclingbörse an. Sie nennen sie selbst eine unabhängige Handelsplattform für verwertbare Abfälle, Produktionsrückstände und Sekundärrohstoffe.

» Weitere Informationen zu IHK Recyclingbörse

16.03.2012

Risolva (Gefahr-) Stoffverzeichnis MATRIX

Dieter Hubich hat unser bisheriges (Gefahr-) Stoffverzeichnis komplett überarbeitet und mit neuen Funktionalitäten versehen. Herausgekommen ist die Risolva StoffMATRIX.

Es sind Erfahrungen aus drei kürzlich abgeschlossenen Kundenprojekten eingeflossen sowie Anregungen von einigen Personen, die sich freundlicherweise als Tester betätigten. Da wir selbst gelegentlich auch Stoffdaten in Verzeichnisse eingeben, hatten auch wir eine klare Vorstellung davon,

  • was Sinn macht,
  • gut von der Hand geht und
  • die Eingabe erleichtert.

Wie beurteilen Sie die Risolva StoffMATRIX?

weiterlesen »
» Details zur Risolva-StoffMATRIX als PDF herunterladen.
» 30-Tage-Testversion der StoffMATRIX kostenfrei herunterladen
    Speichern Sie dazu die Datei bei sich ab und beachten Sie bitte die Hinweise.
 

Dieter Hubich hat unser bisheriges (Gefahr-) Stoffverzeichnis komplett überarbeitet und mit neuen Funktionalitäten versehen. Herausgekommen ist die Risolva StoffMATRIX. Darin sind die Erfahrungen aus drei kürzlich abgeschlossenen Kundenprojekten eingeflossen.

» Weitere Informationen zu Risolva (Gefahr-) Stoffverzeichnis MATRIX

12.03.2012

Risolva Wertepyramide

Bei unserem Strategietreffen am 20./21. Januar 2012 haben wir uns damit beschäftigt,

  • warum Kunden mit uns gerne und erfolgreich zusammen arbeiten,
  • was uns an den Beziehungen mit unserem Umfeld wichtig ist,
  • warum wir unsere Arbeit gerne tun.

Herausgekommen ist unsere Risolva-Wertepyramide, die wir seit heute auf unserer Website eingebunden haben. Sie ist die Grundlage für alle unsere Entscheidungen. Danach handeln wir intern und beurteilen die Beziehungen zu unserem Umfeld. Die Quintessenz ist:

Der Erfolg, den wir Ihnen bringen, ist unser Erfolg.

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» Unsere Wertepyramide als JPG herunterladen.
 

Bei unserem Strategietreffen am 20./21. Januar 2012 haben wir uns damit beschäftigt, warum Kunden mit uns gerne und erfolgreich zusammen arbeiten, was uns an den Beziehungen mit unserem Umfeld wichtig ist, warum wir unsere Arbeit gerne tun. Herausgekommen ist unsere Risolva-Wertepyramide

» Weitere Informationen zu Risolva Wertepyramide

07.03.2012

Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA unterhält ein Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis über Stoffe, die nach der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) gemeldet oder nach REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) registriert sind. Das Verzeichnis enthält über 100.000 Stoffe, die in der EU verwendet werden. Es soll dazu dienen, dass Anwender (aber auch die Öffentlichkeit) leicht ermitteln können, ob und gegebenenfalls wie gefährlich ein bestimmter Stoff ist.

Machen Sie die Probe aufs Exempel und geben Sie einen Stoff ein.
Sie werden sehen, dass im Moment zu einem Stoff mehrere Klassifizierungen vorhanden sind bzw. sein können. Das liegt daran, dass unterschiedliche Anbieter bei der Klassifizierung zu anderen Ergebnissen kamen. Die Anbieter sind aufgefordert, die Ursachen für die Unstimmigkeiten zu ermitteln und sich auf eine konkrete Klassifizierung zu einigen. Es wird also noch Bewegung in die Sache kommen und die Informationen mit der Zeit verlässlicher und belastbarer werden.

Hinweis:
Die Datenbank »C&L Inventory database« ist nur auf Englisch, weshalb Sie die englische Bezeichnung des Stoffes eingeben müssen. Oder Sie suchen gleich nach der CAS-Nummer, falls Sie diese verfügbar haben.

Sehr gute Stoffinformationen liefert aus unserer Sicht (in Deutsch und in Englisch) die Stoffdatenbank GESTIS des Instituts für Arbeitsschutz (IfA), allerdings »nur« für ca. 8.000 Stoffe. Die Einstufung stützt sich auf Angaben eines Herstellers, der genannt ist.
 

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA unterhält ein Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis über Stoffe, die nach der CLP-Verordnung gemeldet oder nach REACH-Verordnung registriert sind. Das Verzeichnis enthält über 100.000 Stoffe, die in der EU verwendet werden. Es soll dazu dienen, dass Anwender (aber auch die Öffentlichkeit) leicht ermitteln können, ob und gegebenenfalls wie gefährlich ein bestimmter Stoff ist.

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27.02.2012

Einsatzzeiten von Betriebsarzt und SiFa

Von einem Kunden wissen wir, dass in 2012 die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 (Einsatzzeiten von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit) verstärkt überwacht werden wird. In Nordrhein-Westfalen wird dies Aufgabe der Bezirksregierungen sein.

Deshalb unsere Frage:
Sind bei Ihnen im Betrieb die Anforderungen an die Einsatzzeiten erfüllt?

Denken Sie daran, dass arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nicht zu den Einsatzzeiten für die Betriebsärzte zählen. Die Grundbetreuung der Betriebsärzte zielt vielmehr auf Beratung, zum Beispiel bei der Einführung neuer Stoffe oder bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Die DGUV bietet eine interaktive Information zu der Vorschrift 2 an. Hier können Sie sich nochmals mit der Materie beschäftigen, wenn das für Sie von Interesse ist. Sie finden auch Informationen zu den Systemvoraussetzungen und weiterführende Erklärungen.
 

Von einem Kunden wissen wir, dass in 2012 die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 (Einsatzzeiten von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit) verstärkt überwacht werden wird. In Nordrhein-Westfalen wird dies Aufgabe der Bezirksregierungen sein.

» Weitere Informationen zu Einsatzzeiten von Betriebsarzt und SiFa

21.02.2012

ISO 14001 in der Überarbeitung

Ende 2014 soll eine überarbeitete Version der ISO 14001 veröffentlicht werden. Die Inhalte der Revision sind durchaus vielfältig. Beispielhaft seien hier die die Folgenden genannt:

  • Die Umweltleistungsbewertung soll anhand von Kennzahlen nach dem Prinzip der DIN EN ISO 14031 und der DIN EN ISO 50001 gestärkt werden.
  • Es soll ein Konzept erarbeitet werden, wie eine Organisation die Selbstverpflichtung zu Einhaltung geltender Rechtsvorschriften demonstrieren kann.
  • Der Ökobilanzgedanke und die Wertschöpfungskette soll bei der Identifizierung und der Bewertung von Umweltauswirkungen eine größere Rolle spielen.
  • Es soll eine neue Anforderung hinsichtlich einer externen Kommunikationsstrategie geben. Hier sollen zukünftig Kommunikationsziele und die Identifikation interessierter Kreise eine Rolle spielen, sowie eine Beschreibung, wie und wann die Berichterstattung erfolgt.

Weitere Informationen finden Sie beim NAGUS (Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes).
 

Ende 2014 soll eine überarbeitete Version der ISO 14001 veröffentlicht werden. Die Inhalte der Revision sind durchaus vielfältig. Wir stellen die aus unserer Sicht signifikantesten dar.

» Weitere Informationen zu ISO 14001 in der Überarbeitung

17.02.2012

Fortgeschriebener Entwurf VAUwS

Bis zum 18.2.2011 (vor einem Jahr!) konnten beteiligte Kreise Stellung zum Referentenentwurf aus dem Jahr 2010 beziehen. Dieser Input wurde erörtert und führte letztendlich zu dem nun vorliegenden überarbeiteten Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Diese Verordnung soll die einzelnen Länder-VAwS ablösen. Damit werden in allen Bundesländern zukünftig dieselben Anforderungen an Schutzmaßnahmen, Prüfungen, Fachbetriebe, Anzeigepflicht etc. gelten. Was ist nun anders im Vergleich zum Entwurf 2010? Dazu sagt das BMU in seiner Mitteilung vom 27.1.2012:

  • »Durch die Erweiterung des Umfangs der Stoffe, die vom Betreiber nicht eingestuft werden müssen und nunmehr als allgemein wassergefährdend bezeichnet werden, konnte eine wesentliche Vereinfachung des Vollzuges und Entbürokratisierung vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere feste Gemische, zu denen auch feste Abfälle gehören, sofern sie wassergefährdende Eigenschaften haben.
  • Die Regelungen zu bestimmten Anlagen, bei denen die Grundsatzanforderungen aus betriebstechnischen Gründen nicht erfüllt werden können, wurden deutlich ausdifferenziert.
  • Die Regelungen zu Sachverständigenorganisationen und Güte- und Überwachungsgemeinschaften wurden grundlegend überarbeitet und neu strukturiert.
  • Technische Details wurden soweit möglich aus der Verordnung herausgenommen und sollen in Technischen Regeln definiert werden. […]«

Das BMU rechnet nicht mit einer Verabschiedung vor Ende diesen Jahres, weil die Verordnung noch ressortübergreifend abgestimmt werden muss, der Bundesrat zu beteiligen ist, und die Verordnung bei der EU notifiziert werden muss.

Was heißt das für Sie?
Bis zum endgültigen Inkrafttreten kann es natürlich noch Änderungen geben. Deshalb besteht keinerlei Rechtssicherheit, falls Sie sich bei einem Planungsvorhaben auf die Angaben im Entwurf stützen. Im Moment sind die Länder-VAwS maßgebend, sofern Sie den allgemeinen Anforderungen des WHG nicht widersprechen. Klar, dass wir Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden halten.

» Den überarbeiteten Entwurf von den Seiten des BMU als PDF herunterladen.
 

Bis zum 18.2.2011 (vor einem Jahr!) konnten beteiligte Kreise Stellung zum Referentenentwurf aus dem Jahr 2010 beziehen. Dieser Input wurde erörtert und führte letztendlich zu dem nun vorliegenden überarbeiteten Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

» Weitere Informationen zu Fortgeschriebener Entwurf VAUwS

14.02.2012

Aktion gegen Betriebsblindheit - Infoblatt

Die Infoblätter zur Aktion gegen Betriebsblindheit stehen ab sofort zum Download als PDF bereit.

Die Variante 1 beschreibt die Aktion speziell für die Kunden des AGENDA Update-Service, die Variante 2 ist für alle Unternehmen geeignet. In beiden Produktdatenblättern erfahren Sie

  • die Vorausetzungen, die Sie mitbringen sollten, damit die Aktion gegen Betriebsblindheit den erwünschten Aha-Effekt auslöst,
  • welches die (anfallbaren) Ergebnisse der Aktion gegen Betriebsblindheit sind,
  • Ihre Eigenbeteiligung beziehungsweise Ihren Zeitaufwand.

» Details zur Aktion gegen Betriebsblindheit Variante 1 als PDF herunterladen.
» Details zur Aktion gegen Betriebsblindheit Variante 2 als PDF herunterladen.
 

Die Infoblätter zur Aktion gegen Betriebsblindheit stehen ab sofort zum Download als PDF bereit.

» Weitere Informationen zu Aktion gegen Betriebsblindheit - Infoblatt

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