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Lösungen auf den Punkt gebracht

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Textbeiträge von Andrea Wieland.
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30.04.2014

Ab 1.5.2014 Neue Bezeichnungen im BG-Regelwerk

Zum 1.5.2014 werden sich die Bezeichnungen (nicht die Inhalte!) für das berufsgenossenschaftliche Regelwerk ändern. Bei der DGUV gibt es eine Transferliste von alt auf neu (und umgekehrt).

Denken Sie also daran, Ihre Dokumente, wie Rechtsverzeichnis, Prüflisten, interne Prüfnachweise, Betriebsanweisungen, Unterweisungsunterlagen für Mitarbeiter und Fremdfirmen etc. sukzessive anzupassen.

» Transferliste von der DGUV als PDF herunterladen.

Zum 1.5.2014 werden sich die Bezeichnungen (nicht die Inhalte!) für das berufsgenossenschaftliche Regelwerk ändern.

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30.04.2014

Neuer Entwurf zur AbwV

Neuer Entwurf zur AbwV

Das Bundeskabinett hat am 8. April 2014 einer Veränderung der Abwasserverordnung zugestimmt. Im aktuellen Entwurf vom 11.4.2014 sind gegenüber dem Entwurf vom Sommer 2013 viele Anforderungen an die Wirtschaft entschärft worden. So schreibt der DIHK:

  • »Die pauschale Verpflichtung für alle Betreiber, ein Abwasserkataster zu führen, um die Einhaltung der allgemeinen Anforderungen nachweisen zu können, ist nun wie folgt ersetzt worden: Der Nachweis kann auch durch ein Betriebstagebuch oder durch eine Dokumentation „in anderer geeigneter Weise“ erfolgen. Soweit dem DIHK bekannt, ist das Führen eines Betriebstagebuchs schon bisher bei zahlreichen Abwassereinleitern Praxis. Daher dürfte sich durch die jetzt gewählte Formulierung eine neue Form der Dokumentation in vielen Fällen erübrigen. […]
  • Die ursprünglich vorgesehene allgemeine Pflicht zur »energieeffizienten Betriebsweise« bei Errichtung, Betrieb und Benutzung von Abwasseranlagen soll nur noch für Abwasseranlagen nach Anhang 1, d. h. für Anlagen der kommunalen Wasserwirtschaft, gelten.«

» Aktuellen Entwurf der Verordnung zur Änderung der AbwV als PDF herunterladen.

Das Bundeskabinett hat am 8. April 2014 einer Veränderung der Abwasserverordnung zugestimmt. Im aktuellen Entwurf vom 11.4.2014 sind gegenüber dem Entwurf vom Sommer 2013 viele Anforderungen an die Wirtschaft entschärft worden.

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17.04.2014

GF im Flugsimulator

GF im Flugsimulator

Seit 2012 steuern wir zusammen ein Unternehmen und das sehr erfolgreich. Nun durften wir unsere Teamfähigkeit in einem Boeing 737 Flugsimulator-Cockpit bei der simINN unter Beweis stellen.

Nach einem kurzen Briefing, in dem uns die Anordnung und die wesentlichen Funktionen der Instrumente erklärt wurde, ging es los. Unter Anleitung eines ausgebildeten Verkehrspiloten sind wir mit unserer Boeing 737 vom Stuttgarter Flughafen aus gestartet und dort auch wieder gelandet. Die Landung wäre zwar für Fluggäste sicherlich kein Vergnügen gewesen, aber wir blieben immerhin auf dem Asphalt.

Allein in einem Cockpit zu sitzen, ist eine aufregende und beeindruckende Geschichte. Besonders gefallen hat uns aber die Erfahrung, wie »die Kiste« reagiert, wenn man die Instrumente bedient. Wahrscheinlich wäre es nicht anders zu erwarten gewesen, aber es ist faszinierend, dass man mit kleinsten Bewegungen auskommt, um feine Richtungsänderungen zu erreichen.

Einige ernüchternde Erkenntnisse haben wir auch mitgenommen, so zum Beispiel dass man aus einem Cockpitfenster praktisch nichts sieht, jedenfalls nichts außer viel Himmel. Flugkapitäne haben also beim Landeanflug keinen Panoramablick.

Danke sagen wir an dieser Stelle Herrn Fink von unserem Steuerberatungsbüro RTS hier in Metzingen, der uns zu diesem Kundenevent eingeladen hatten.

Seit 2012 steuern wir zusammen ein Unternehmen und das sehr erfolgreich. Nun durften wir unsere Teamfähigkeit in einem B737 Flugsimulator-Cockpit unter Beweis stellen.

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14.04.2014

EEG: Branchen, die nicht mehr begrenzen dürfen

Der DIHK hat eine »Negativliste« erstellt aus den derzeitigen Anfallstellen, die begrenzen dürfen und denen, die es in Zukunft noch tun dürfen. Folgendes gibt der DIHK zu beachten:

  1. »Mitunter sind Anfallstellen mit einem dreistelligen Schlüssel (= Gruppe) in der BAFA-Liste aufgeführt. Beispiel: 22.2 Herstellung von Kunststoffwaren. Die Gruppe findet sich in der Liste der Kommission nicht, wohl aber beide Klassen (22.21 und 22.22). Hier spricht viel dafür, dass solche Anfallstellen ganz oder teilweise umgeschlüsselt werden können. Die relevanten Fälle sind in der Tabelle in Spalte 3 gekennzeichnet.
  2. Es mag sein, dass man bei der Zuordnung zu WZ-Klassen bislang nicht so genau gearbeitet hat nach dem Motto: "Hauptsache, produzierendes Gewerbe": Hier wird man künftig mit dem BAFA eine sinnvolle Lösung suchen müssen.
  3. Zu beachten ist, dass der Entwurf der Kommissionsleitlinie in Randnummer 176 einen zweiten Zugang für stromintensive Unternehmen bietet, deren Tätigkeit nicht in der Positivliste genannt ist. Bei diesen Unternehmen muss die Stromintensität bei 25 % und mehr liegen und die Handelsintensität bei über 4 %. Ersten Reaktionen aus der Praxis zufolge sind die Werte nicht leicht zu erreichen.
  4. Unklar ist noch, ob die Unternehmen der Positivliste ohne weitere Einschränkungen ihre EEG-Umlage begrenzen lassen können. Das Öko-Institut glaubt dies mit der Folge, dass sich nach deren Berechnung die begrenzte Strommenge auf 114 TWh erhöht und auch deutlich mehr Unternehmen über eine Begrenzung freuen könnten. Nicht beachtet wurde dort die Randnummer 177 des Kommissionsentwurfs, nachdem die Mitgliedstaaten innerhalb der ausgewählten Sektoren weitergehende Kriterien festlegen können (und sollen)...«

» Liste der Branchen, die nicht mehr begrenzen dürfen als PDF herunterladen.

Der DIHK hat eine »Negativliste« erstellt aus den derzeitigen Anfallstellen, die begrenzen dürfen und denen, die es in Zukunft noch tun dürfen.

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14.04.2014

EEG: Überarbeiteter Referentenentwurf

Das BMWi hat am 1. April 2014 einen aktualisierten Entwurf zur Reform des EEG versandt. Wir haben diesen über die IHK Reutlingen bekommen. Der DIHK schreibt in seiner Informationsmail zu diesem Referentenentwurf:

»Wesentliche Anpassungen gegenüber den letzten Entwürfen betreffen die Regelungen zur Eigenerzeugung (§ 58) und zur besonderen Ausgleichsregelung (§ 61), die nun u.a. im Lichte der weiter laufenden Verhandlungen zum EEG-Beihilfeverfahren bzw. dem Entwurf der Energiebeihilfeleitlinien (EEAG) ergänzt worden sind.

Eigenerzeugung (§ 58)
Die Regelungen sehen grundsätzlich keine Umlage bei Eigenerzeugung aus

  1. Bestandsanlagen von vor 1. August 2014 (bzw. bei genehmigungspflichtigen Anlagen 1. Jan 2015, wenn diese bis 23. Jan 2014 bereits erteilt wurde),
  2. Erweiterung/Erneuerung/Ersatz von Bestandsanlagen mit max. 30 Prozent mehr Leistung,
  3. Kraftwerkseigenverbrauch,
  4. gänzlich autarken Nutzern und
  5. kleinen Anlagen (Bagatellgrenze 10kw Leistung, höchstens 10 MWh pro Jahr)

vor. Ein reduzierter EEG-Umlagesatz ist vorgesehen für Eigenerzeugung aus Neuanlagen:

  1. EE-Anlagen und hocheffiziente KWK-Anlagen
  2. sonstige Stromerzeugungsanlagen
  3. wenn der Eigenerzeuger zu einem produzierenden Gewerbe gehört.

Hierfür sind jeweils Abstufungen beim anzulegenden EEG-Umlage vorgesehen. Die konkreten Sätze sind im Entwurf noch nicht enthalten.

Besondere Ausgleichsregelung (§ 61)
Die nun in Text gefassten Regelungen orientieren sich an dem bekannten Verhandlungsstand nach dem Entwurf der Beihilfeleitlinien im Bereich Umwelt und Energie (EEAG). Das bedeutet: ein Sektorenansatz, 20 Prozent Eigenanteil an der EEG-Umlage sowie zusätzlich eine Begrenzung (Cap) des Anteils der EEG-Umlage an der Bruttowertschöpfung in zwei Stufen. Die Stufen des Caps sind angesichts der noch laufenden Verhandlungen mit der Kommission in diesem Punkt noch nicht genannt. Auch die in den EEAG vorgesehene Härtefallregelung für nicht gelistete Unternehmen, die einen Stromkostenanteil von mehr als 25% an der Bruttowertschöpfung haben und einem Sektor mit mehr als 4% außereuropäischer Handelsintensität angehören, ist im Entwurf berücksichtigt.

Über die Rahmenbedingungen der EEAG hinaus sind folgende Regelungen enthalten:

  • in einer Anlage 4 wird die Liste der Kommission aufgeführt, diese Liste soll um eine Liste der Branchen ergänzt werden, für die eine außereuropäische Handelsintensität von mehr als 4 Prozent angenommen wird und für die damit die unternehmensindividuelle Entlastung (Stromkostenintensität an der BWS höher 25 Prozent) in Frage kommt.
  • über die Vorgaben nach dem EEAG-Entwurf hinaus, soll eine Mindestabnahme von 1 GWh (nach Wortlaut als Bagatellgrenze, also ohne dass diese voll belastet wird) und ein unternehmensindividueller Mindestanteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung unter Berücksichtigung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen Voraussetzung für die Entlastung sein
  • die Anforderungen an einen selbstständigen Unternehmensteil werden verschärft/konkretisiert
  • Eigenversorgungsanlagen finden Berücksichtigung.«

» Überarbeiteter Referentenentwurf des EEG (Stand 31.3.2014) als PDF herunterladen.
» Gegenüberstellung EEG alt - EEG neu (Stand 8.4.2014) als PDF herunterladen.

Das BMWi hat am 1. April 2014 einen aktualisierten Entwurf zur Reform des EEG versandt. Wir haben diesen über die IHK Reutlingen bekommen.

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11.04.2014

Drehbarer Gabelstaplersitz

Die Fa. Solvay hat mit einem Gabelstaplerhersteller einen Stapler entwickelt, dessen Sitz man um 90° drehen kann. Messungen haben ergeben, dass die Belastung für Rücken und Nacken beim Rückwärtsfahren um bis zu 60 % reduziert werden können:

Die Fa. Solvay hat mit einem Gabelstaplerhersteller einen Stapler entwickelt, dessen Sitz man um 90° drehen kann. Messungen haben ergeben, dass die Belastung für Rücken und Nacken beim Rückwärtsfahren um bis zu 60 % reduziert werden können.

» Weitere Informationen zu Drehbarer Gabelstaplersitz

04.04.2014

Bleib oben...

Bleib oben...

Die Aktion wird unterstützt durch Besuche der BGN, die mit bis zu 10 Teilnehmern vor Ort konkrete Verhaltensweisen auf Leitern diskutieren - denn es sind die Nicht-oder Falschanwendungen von Leitern, die zu Unfällen führen. In den seltensten Fällen sind es defekte Leitern.

Von dieser Aktion können zwar nur Mitgliedsbetriebe der BGN profitieren. Aber auch wenn Sie einer anderen Berufsgenossenschaft angehören, können Sie intern eine entsprechende Aktion ausrufen.

Dafür können Sie die Arbeitsmaterialien nutzen, die die BGN auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellen, als da wären

  • Informationsblatt mit Antworten auf Fragen wie: Welche Zusatzausrüstungen für Stehleitern gibt es? Welches sind Alternativen zur Stehleiter? Sie finden hierzu auch gleich Angaben, welche Kosten jeweils damit verbunden sind.
  • Wissensquiz und Lösungsblatt dazu - ideal für eine Unterweisung der Mitarbeiter.

» Bleib-oben-Seite der BGN
» Informationsblatt Zusatzausrüstung und Alternativen zu Stehleitern inkl. Kosten
» Wissensquiz - ideal für Unterweisungen
» Lösungsblatt zum Wissensquiz
Für alle Dokumente liegt das Copyright bei der BGN.

..so heißt die aktuelle Aktion der BGN über
die Sicherheit auf Leitern (und Tritten).

» Weitere Informationen zu Bleib oben...

28.03.2014

Brandschutzbeauftragter und - helfer

Brandschutzbeauftragter und - helfer
Unten können Sie ein PDF-Dokument herunterladen, das Auskunft gibt über

Rechtliche Grundlagen
Voraussetzung für die Bestellung
Ausnahmen
Bestellung
Anforderungen und Qualifikation
Aufgaben und Pflichten des Beauftragten
Aufgaben und Pflichten des Betreibers/Arbeitgebers

Beachten Sie bitte, dass sich die Aussagen zum Brandschutzbeauftragten im PDF-Dokument auf deutsche rechtliche Anforderungen beziehen. Es ist durchaus möglich, dass im Einzelfall behördliche Anordnungen, versicherungsrechtliche Vorgaben oder Genehmigungsauflagen andere Anforderungen stellen.

Für die Brandschutzhelfer, die mit der ASR A2.2 »Maßnahmen gegen Brände« seit Ende 2012 Pflicht sind, gibt es keine Ausnahmen. Wichtig zu wissen ist auch, dass sich die Anzahl der Brandschutzhelfer nach der Gefährdungsbeurteilung richtet und die Angabe von 5 % lediglich ein Richtwert ist. Das ist übrigens auch nicht anders als bei den Ersthelfern. Aber gerade bei der Anzahl der Ersthelfer - und jetzt bei den Brandschutzhelfern - neigen viele Unternehmen dazu, die Prozentangabe sehr dogmatisch auszulegen.

Lesen Sie zu diesem Thema auch unsere Beiträge
» Freiwillige vor!
» Ausreichend Ersthelfer?

» Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter aus »Betriebliche Beauftragte« Stand 11/2013

Was sind dafür die rechtlichen Grundlagen?
Welche Anforderungen gibt es an die Beauftragtung und die Weiterbildung?

» Weitere Informationen zu Brandschutzbeauftragter und - helfer

21.03.2014

Sicherheit auf Treppen

Sicherheit auf Treppen

Die Unfallkasse Post und Telekom (UK PT) beschreibt auf ihrer Website die geniale Idee, die Mitarbeiter des Vattenfall-Steinkohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg hatten.

Klar war, ein simples Schild und der Appell an Mitarbeiter und Besucher reichen jedenfalls nicht aus. Und wir kennen das ja irgendwie alle:


Klingt zu sehr nach Vorschrift.
Klingt nach »Was soll das denn?«
Klingt nach »Das haben wir noch nie so gemacht.«
Klingt nach »Ach, das ist doch Blödsinn«.

Die Leute fragen sich: »Machen das die anderen?«
»Nö? Dann mache ich es auch nicht.«

Aber in Hamburg-Moorburg gibt es plötzlich ständig präsenten Vorbilder, die tatsächlich immer die Hand am Handlauf haben: Schattenbilder.

Komische Idee! - Vielleicht.
Ungewöhnlich! - Ganz sicher.
Wirksam? - Offenbar. Jedenfalls berichtet die Sicherheitsfachkraft von Vattenfall, dass jetzt 80 bis 90 Prozent der Personen den Handlauf benutzen, wo es früher allenfalls 30 Prozent waren.

Lesen Sie die ganze Geschichte
» bei der UK PT
» im ETEM Magazin 3/2013 auf Seite 12

Eine Lösung: Handlauf benutzen. Doch wie bringt man die Menschen dazu, dies auch zu tun?

» Weitere Informationen zu Sicherheit auf Treppen

19.03.2014

Verdunstungskühlanlagen und Legionellen

Aufgrund zweier Schadensfälle in Ulm und Warstein mit Verletzten und Toten plant das BMUB eine Bundes-Immissionsschutzverordnung zu diesem Thema.

Über die IHK Reutlingen haben wir das Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums zugeschickt bekommen, zu dem beteiligte Kreise bis zum 3.4.2014 Stellung nehmen können.

In dem Papier sind die Eckpunkte der geplanten Verordnung für die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen einschließlich Naturzugkühltürmen und Nassabscheidern enthalten.  Die Verordnung soll für alle stationären Anlagen gelten, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder Wasser anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommt und dadurch Aerosole mitgerissen werden und in die Umgebung gelangen können. Geplant ist u. a.:

  • eine Anzeigepflicht des Betreibers gegenüber der Behörde vor Inbetriebnahme
  • die Berücksichtigung technischer Anforderungen (VDI-RL) bei Planung, Konstruktion und Ausführung der Anlage
  • eine Erstinspektion vor Inbetriebnahme durch fachkundige Personen
  • die Erstellung einer Anlagendokumentation
  • die Nichtüberschreitung einer Höchstmenge an Legionellenkonzentration im Kühlwasser
  • die regelmäßige Wartung durch fachkundige Personen sowie
  • Anforderungen an Messung und Überwachung durch eine nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stelle

Quelle: DIHK

» Eckpunktepapier zur Verordnung »Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Naturzugkühltürme« als PDF herunterladen.

Aufgrund zweier Schadensfälle in Ulm und Warstein mit Verletzten und Toten plant das BMUB eine Bundes-Immissionsschutzverordnung zu diesem Thema.

» Weitere Informationen zu Verdunstungskühlanlagen und Legionellen

14.03.2014

Referentenentwurf des EEG

Das BMWi hat einen Referentenentwurf zur Reform des EEG vorgelegt. Beteiligte Kreise konnten bis letzten Mittwoch (12.3.2014) dazu Stellung nehmen. Wenn es etwas Neues gibt, erfahren Sie es hier.

Doch jetzt erst einmal der aktuelle Referentenentwurf:
» Referentenentwurf des EEG von der Website des BMWi herunterladen.

Das BMWi hat einen Referentenentwurf zur Reform des EEG vorgelegt.

» Weitere Informationen zu Referentenentwurf des EEG

07.03.2014

Verbraucherinformation LED

Verbraucherinformation LED
Ziemlich sicher ist bei Ihnen in der Firma die Frage präsent: »Umstellen auf LED - ja oder nein, bzw. wo?«

Bei der BAuA finden Sie eine aktuelle Verbraucherinformation zu Licht emittierenden Dioden (LED).

Die BAuA stellt Vor- und Nachteile dar und geht der Frage nach Risiken durch optische Strahlung nach. Sie finden auf der Seite auch jede Menge weiterführende Informationen zum Beispiel vom ZVEI und VDE.

» zur Verbraucherinformation LED

Ziemlich sicher ist bei Ihnen in der Firma die Frage präsent: »Umstellen auf LED - ja oder nein, bzw. wo?«
Bei der BAuA finden Sie eine aktuelle Verbraucherinformation zu Licht emittierenden Dioden (LED).

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