Lösungen auf den Punkt gebracht
News
Textbeiträge von Andrea Wieland.
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Effizienzlabel für Heizungsanlagen
Neben den Ausstellungsberechtigten nach § 21 Absatz 1 EnEV dürfen auch Gebäudeenergieberater des Handwerks das Label ausstellen. Die Kosten für das Label und dessen Ausstellung trägt der Bund.
Ziel ist, die Heizungsbesitzer zum Austausch ihrer alten Anlagen zu motivieren sowie insgesamt häufiger Energieberatungen in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung erhofft sich von dem Label einen Anstieg der jährlichen Austauschrate um 20 Prozent. Die Bundesregierung geht von 8 Mio. bis 2023 zu etikettierenden Kesseln aus.
Hintergrund ist der »Nationale Aktionsplan Energieeffizienz«, mit dessen Maßnahmen die Bundesregierung den Energieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent reduzieren will.
Quelle: DIHK
» Energieeffizienzlabel
Für Heizkessel älter als 15 Jahre wird ein Effizienzlabe eingeführt. Angebracht wird es von den Schornsteinfegern. Ziel ist, den Heizungstausch anzuregen.
» Weitere Informationen zu Effizienzlabel für Heizungsanlagen
Feuer und Eis
Die Motive unserer diesjährigen Weihnachtskarten stammen wieder aus der Kamera von Anja Blum. Sie stehen unter dem Motto »Feuer und Eis«.
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EEG Novelle 2016
Die EEG-Novelle ist ein weiteres Stück vorangekommen: So wurden Eckpunkte für die Umstellung der Förderung auf Aus-schreibungen bekannt. Auf dieser Grundlage erstellt das BMWi nun den Referentenentwurf zum EEG 2016. Die Eck-punkte entsprechen im Wesentlichen der DIHK-Position. Zur Besonderen Ausgleichsregel und zur Eigenerzeugung/Eigenversorgung gibt es hingegen keinen neuen Stand.
Auszug aus den Änderungen:
Photovoltaik
- Anlagen unter 1 MW müssen nicht in die Ausschreibung.
- Es gibt eine gemeinsame Ausschreibung von jährlich 500 MW für alle PV-Anlagen über 1 MW.
- Die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen bleibt unverändert. D. h. es können maximal zehn Anlagen auf Ackerflächen errichtet werden.
- Die Projektgröße bleibt auf 10 MW beschränkt.
- Es wird drei Ausschreibungsrunden jedes Jahr geben.
- Der atmende Deckel bleibt für Anlagen unter 1 MW erhalten. Ziel ist ein Zubau solcher Anlagen von 2.000 MW.
Einige Änderungen für Wind an Land, Wind auf See
Biomasse
- Im ersten Schritt werden keine Ausschreibungen eingeführt.
- Das neue EEG soll eine Verordnungsermächtigung enthalten, um ein Ausschreibungsdesign für neue, bestehende und erweiterte Anlagen zu schaffen.
Sonstiges
- Die Preisfindung erfolgt bei allen Technologien nach dem pay-as-bid-Verfahren. D. h.: Jede Anlage erhält den Wert, den sie geboten hat.
- Bei allen Ausschreibungen gilt ein spezifischer Höchstpreis.
- Die Zuschläge erfolgen projektbezogen. Lediglich bei PV ist eine Übertragung mit einem finanziellen Abschlag möglich.
- Der im EEG 2014 festgelegte Ausbaukorridor (40 – 45 % EE-Strom 2025) wird über die Ausschreibungsmenge Wind an Land mit folgender Formel gesteuert: Zielmenge EE-Strom abzüglich des Stroms aus Bestandsanlagen und aus Neuanlagen der anderen Technologien, zuzüglich des Rückbaus bei Wind Onshore ergibt die auszuschreibende Menge.
- Es wird auf das obere Ende des Korridors, also 45 Prozent, gezielt.
- Vermutlich werden im ersten Jahr 2.900 MW Wind an Land ausgeschrieben. Es werden immer mindestens 2.000 MW ausgeschrieben, auch wenn die Formel einen geringeren Wert ergeben sollte.
Quelle: DIHK
» Zum Eckpunktepapier EEG 2016
Die EEG-Novelle ist ein weiteres Stück vorangekommen: So wurden Eckpunkte für die Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen bekannt.
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Gefährdungsbeurteilung im »normalen« Leben
Geht es um die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ziehen sich viele Verantwortliche gerne damit aus der Affäre, dass sie behaupten, davon keine Ahnung zu haben. Dabei hat JEDER Erfahrung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
www.istockphoto.com; GeorgeDolgikh
Ermittelte Gefährdung: Thermische Gefährdung (Verbrennung des Mundraums)
Eintrittswahrscheinlichkeit vor Schutzmaßnahmen: Hoch
Schadensausmaß: Reversible Verletzung des Mundraums, kein Grund krank im Bett zu bleiben oder zum Arzt zu gehen.
Schutzmaßnahmen:
1. Vermeidung: ich trinke stattdessen Orangensaft
2. Technische Schutzmaßnahme: Lüftung (ich puste)
3. Organisatorische Schutzmaßnahme: ich lasse die Tasse noch stehen und trinke später
4. Persönliche Schutzmaßnahme: entfällt
Je nachdem zu welcher persönlichen Einschätzung ich komme, wähle ich eine der Schutzmaßnahmen oder ich bevorzuge eine Kombination aus mehreren.
Eintrittswahrscheinlichkeit nach Schutzmaßnahmen:
Niedrig bzw. Gefahr nicht mehr vorhanden, je nach Schutzmaßnahme(n)
Geht es um die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, ziehen sich viele Verantwortliche gerne damit aus der Affäre, dass sie behaupten, davon keine Ahnung zu haben. Dabei hat JEDER Erfahrung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
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Arbeitsmed. Vorsorge vs. Eignungsuntersuchung
Die DGUV Information geht auf den Punkt »Eignungsuntersuchungen und Rechtsgrundlagen« ein. Interessant hier: die Ausführungen zu den Eignungsuntersuchungen im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses.
Ein weiteres wichtiges Kapitel beschäftigt sich mit der Frage der Verhältnismäßigkeit von Eignungsuntersuchungen in Bezug auf unternehmerische Interessen, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz.
Schließlich werden noch Beispiele für sinnvolle Eignungsuntersuchungen aufgeführt, zum Beispiel für den Logistikbetrieb beim Betrieb von Flurförderzeugen, dem Höheneinsatz von Personal, der Verwendung von schwerem Atemschutz bei der Feuerwehr oder körperliche Fitness für Personen im Rettungsdienst.
» DGUV Information 2015-010
Die DGUV Information 250-010 »Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis« stellt die Unterschiede dar und gibt nützliche Ratschläge zur Rechtssicherheit.
» Weitere Informationen zu Arbeitsmed. Vorsorge vs. Eignungsuntersuchung
Gefährdungsbeurteilung und andere Begriffe
Spätestens wenn Sie mal in die Verlegenheit kamen, den Begriff »Gefährdungsbeurteilung« ins Englische (oder eine andere Sprache) zu übersetzen, werden Sie feststellen, dass es dafür sehr viele Begriffe gibt. Woran das wohl liegt?
Nun, es liegt daran, dass es im Deutschen auch sehr viele Begriffe dafür gibt, die jedoch abhängig vom Rechtsgebiet unterschiedliche Dinge bezeichnen:
- FMEA (Failure Mode and Effects Analysis ) im Bereich der Anlagentechnik
- Gefährdungsanalyse im Bereich der Trinkwasserbeurteilung
- Sicherheitsbewertung im Bereich der Kosmetikprodukte
- Risikobeurteilung für Maschinen nach der Maschinenrichtlinie
- Risikoanalyse für IT-Sicherheit und Lebensmittelrecht
- Gefahrenanalyse für Maschinen nach der »alten« Maschinenrichtlinie
- Sicherheitsanalyse im Bereich IT-Sicherheit und Flugzeugsysteme
- HAZOP (Hazard and Operability Study) im Bereich von chemischen Anlagen
- Gefährdungsbeurteilung im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz
Bei allen aufgeführten Systemen geht es immer um Folgendes:
- Einen Gegenstand oder Zustand zu umreißen und definieren.
- Das Risiko (für Personen, Gegenstände, Umwelt etc.) abzuschätzen.
- Maßnahmen zu definieren, die das Risiko eliminieren oder minimieren.
Wir beschäftigen uns in unserer Serie mit der Gefährdungsbeurteilung im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Letzter Beitrag: Serie zur Gefährdungsbeurteilung (Überblick)
Nächster Beitrag: Gefährdungsbeurteilung im »normalen« Leben.
Spätestens wenn Sie mal in die Verlegenheit kamen, den Begriff »Gefährdungsbeurteilung« ins Englische (oder eine andere Sprache) zu übersetzen, werden Sie feststellen, dass es dafür sehr viele Begriffe gibt.
» Weitere Informationen zu Gefährdungsbeurteilung und andere Begriffe
Neues ElektroG
Weitere Infos finden Sie hier:
» Pressemitteilung des BMUB
» Häufig gestellte Fragen beim BMUB
» IHK Merkblatt zur Novelle des ElektroG
Das ElektroG ist am 23.10.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und trat bereits einen Tag später, also am 24.10.2015 in Kraft
» Weitere Informationen zu Neues ElektroG
Naturnahes Firmengrundstück
Nun hat das Bundesamt für Naturschutz eine Broschüre veröffentlicht, in der 21 Ideen für mehr Artenvielfalt auf Unternehmensflächen präsentiert werden.
» Broschüre von der Projekt-Seite als PDF herunterladen.
Fortsetzung zu unserem Beitrag vom 6.5.2015.
» Weitere Informationen zu Naturnahes Firmengrundstück
ISO 14001:2015 jetzt in Deutsch lieferbar
Da gibt's im Moment nicht mehr dazu zu sagen, als das, was schon im Header steht:
Die ISO 14001:2015 ist jetzt auch in deutscher Sprache lieferbar. Das sind die Änderungen:
- Im Vergleich zur Vorgängerversion kommt dem Umweltmanagement innerhalb eines Unternehmens eine höhere Bedeutung zu.
- Darüber hinaus wird die Rolle der Führungskräfte eines Unternehmens stärker betont,
- ebenso wie pro-aktive Initiativen zum Schutz der Umwelt, zum Beispiel durch den Einsatz nachhaltiger Ressourcen und der Vermeidung von Klimarisiken.
Die revidierte Norm hebt zudem die Bedeutung effektiver Kommunikation hervor sowie die Betrachtung der Lebenszyklen eines Produktes, von der Entwicklung über die Produktion bis zur Wiederverwertung oder endgültigen Entsorgung. Quelle: Beuth-Verlag
» zur ISO 14001 beim Beuth-Verlag
Die ISO 14001:2015 ist jetzt auch in deutscher Sprache lieferbar.
» Weitere Informationen zu ISO 14001:2015 jetzt in Deutsch lieferbar
EEG-Umlage beträgt 6,354 Cent pro Kilowattstunde für 2016
» zu der Pressemitteilung über die EEG-Umlage 2016
» zu allen Pressemitteilungen der Übertragungsnetzbetreiber
Die Übertragungsnetzbetreiber haben wie immer am 15.10. die EEG-Umlage für das kommende Jahr bekannt gegeben. Sie beträgt 6,354 Cent pro Kilowattstundefür 2016.
» Weitere Informationen zu EEG-Umlage beträgt 6,354 Cent pro Kilowattstunde für 2016
Neue ISO 14001 im Anmarsch
Die neue überarbeitete Fassung der Norm für Umweltmanagement ISO 14001:2015 sieht eine Übernahme der neuen High Level Structure (HLS) vor, was die Integration der ISO 14001:2015 mit anderen Managementsystemen erleichtern und eine übersichtlichere Darstellung der Themenbereiche ermöglichen soll. Die neue Norm ist von 3 Jahren zu adaptieren. Zu den inhaltlichen Neuerungen gehören:
- Messung der Umweltleistung mit Kennzahlen,
- Einbindung interessierter Kreise und externe Kommunikation,
- Ermittlung und Bewertung auch der indirekten Umweltaspekte wie z. B. produktlebenszyklusbezogene Aspekte, Beschaffung oder Einbindung der Lieferanten
Diese Neuerungen sind bei EMAS in gleicher oder ähnlicher Form bereits vorgesehen. Neu können Themen wie die Ermittlung von „Risiken und Chancen“ im Zusammenhang mit den Umweltaspekten oder die Beschäftigung mit der Auswirkung externer Umwelteinwirkungen auf das Unternehmen sein.
Die bislang gültige EN ISO 14001:2004 ist im Anhang II der EMAS-Verordnung enthalten. Auch die Nachfolgenorm soll wieder formale Grundlage eines EMAS-Umweltmanagementsystems sein, so dass auch in Zukunft mit EMAS die ISO 14001 abgedeckt wird. Voraussichtlich wird die Europäische Kommission eine entsprechende Anpassung des Anhangs II im Komitologieverfahren vorschlagen.
Angesichts der neuen Anforderungen kann es sich für Unternehmen anbieten, ein bestehendes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001-System durch EMAS aufzuwerten. So müssen alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, künftig in regelmäßigen Abständen ein Energieaudit nachweisen. EMAS wird dabei anerkannt, nicht aber die ISO 14001. Gleiches gilt für den Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer sowie der besonderen Ausgleichsregelung nach EEG. Außerdem liefert die geprüfte EMAS-Umwelterklärung eine gute Grundlage für eine Berichterstattung über nichtfinanzielle Aspekte – und für einen Nachhaltigkeitsbericht.
Quelle: DIHK
Die überarbeitete Umweltmanagementnorm ISO 14001 ist Mitte September 2015 auf Englisch veröffentlicht worden. Die deutsche Fassung folgt Mitte Oktober. Für Organisationen mit einer EMAS-Registrierung sind nur wenige Änderungen zu erwarten.
» Weitere Informationen zu Neue ISO 14001 im Anmarsch
Verwaltungsvorschrift zur 26. BImSchV
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert § 4 Abs. 2 der 26. BImSchV über das Minimierungsgebot nach dem Stand der Technik der Auswirkungen von elektrischen und magnetischen Felder bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenz- sowie Gleichstromanlagen. Dazu gehören zum Beispiel Trafos mit einer Nennleistung von mehr als 1.000 Volt.
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift dient der zuständigen Behörde als Entscheidungsgrundlage, ob die Minimierung der Felder unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im Einwirkungsbereich der jeweiligen Anlage sachgerecht geplant und umgesetzt wird.
Quelle: DIHK
» Entwurf der Verwaltungsvorschrift als PDF herunterladen.
Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder) beteiligten Kreisen zur Stellungnahme zugesandt.
» Weitere Informationen zu Verwaltungsvorschrift zur 26. BImSchV