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Textbeiträge von Andrea Wieland.
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09.12.2015

Feuer und Eis

Feuer und Eis
Die Motive unserer diesjährigen Weihnachtskarten stammen wieder aus der Kamera von Anja Blum. Sie stehen unter dem Motto »Feuer und Eis«.





Die Motive unserer diesjährigen Weihnachtskarten stammen wieder aus der Kamera von Anja Blum. Sie stehen unter dem Motto »Feuer und Eis«.

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03.12.2015

EEG Novelle 2016

EEG Novelle 2016

Die EEG-Novelle ist ein weiteres Stück vorangekommen: So wurden Eckpunkte für die Umstellung der Förderung auf Aus-schreibungen bekannt. Auf dieser Grundlage erstellt das BMWi nun den Referentenentwurf zum EEG 2016. Die Eck-punkte entsprechen im Wesentlichen der DIHK-Position. Zur Besonderen Ausgleichsregel und zur Eigenerzeugung/Eigenversorgung gibt es hingegen keinen neuen Stand.

Auszug aus den Änderungen:
Photovoltaik

  • Anlagen unter 1 MW müssen nicht in die Ausschreibung.
  • Es gibt eine gemeinsame Ausschreibung von jährlich 500 MW für alle PV-Anlagen über 1 MW.
  • Die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen bleibt unverändert. D. h. es können maximal zehn Anlagen auf Ackerflächen errichtet werden.
  • Die Projektgröße bleibt auf 10 MW beschränkt.
  • Es wird drei Ausschreibungsrunden jedes Jahr geben.
  • Der atmende Deckel bleibt für Anlagen unter 1 MW erhalten. Ziel ist ein Zubau solcher Anlagen von 2.000 MW.

Einige Änderungen für Wind an Land, Wind auf See

Biomasse

  • Im ersten Schritt werden keine Ausschreibungen eingeführt.
  • Das neue EEG soll eine Verordnungsermächtigung enthalten, um ein Ausschreibungsdesign für neue, bestehende und erweiterte Anlagen zu schaffen.

Sonstiges

  • Die Preisfindung erfolgt bei allen Technologien nach dem pay-as-bid-Verfahren. D. h.: Jede Anlage erhält den Wert, den sie geboten hat.
  • Bei allen Ausschreibungen gilt ein spezifischer Höchstpreis.
  • Die Zuschläge erfolgen projektbezogen. Lediglich bei PV ist eine Übertragung mit einem finanziellen Abschlag möglich.
  • Der im EEG 2014 festgelegte Ausbaukorridor (40 – 45 % EE-Strom 2025) wird über die Ausschreibungsmenge Wind an Land mit folgender Formel gesteuert: Zielmenge EE-Strom abzüglich des Stroms aus Bestandsanlagen und aus Neuanlagen der anderen Technologien, zuzüglich des Rückbaus bei Wind Onshore ergibt die auszuschreibende Menge.
  • Es wird auf das obere Ende des Korridors, also 45 Prozent, gezielt.
  • Vermutlich werden im ersten Jahr 2.900 MW Wind an Land ausgeschrieben. Es werden immer mindestens 2.000 MW ausgeschrieben, auch wenn die Formel einen geringeren Wert ergeben sollte.

Quelle: DIHK

» Zum Eckpunktepapier EEG 2016

Die EEG-Novelle ist ein weiteres Stück vorangekommen: So wurden Eckpunkte für die Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen bekannt.

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26.11.2015

Gefährdungsbeurteilung im »normalen« Leben

Gefährdungsbeurteilung im »normalen« Leben

Geht es um die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ziehen sich viele Verantwortliche gerne damit aus der Affäre, dass sie behaupten, davon keine Ahnung zu haben. Dabei hat JEDER Erfahrung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

Beispiel 1: Frühstück mit einer dampfenden Tasse Tee (oder Kaffee)

www.istockphoto.com; GeorgeDolgikh

Ermittelte Gefährdung: Thermische Gefährdung (Verbrennung des Mundraums)
Eintrittswahrscheinlichkeit vor Schutzmaßnahmen: Hoch
Schadensausmaß: Reversible Verletzung des Mundraums, kein Grund krank im Bett zu bleiben oder zum Arzt zu gehen.

Schutzmaßnahmen:
1. Vermeidung: ich trinke stattdessen Orangensaft
2. Technische Schutzmaßnahme: Lüftung (ich puste)
3. Organisatorische Schutzmaßnahme: ich lasse die Tasse noch stehen und trinke später
4. Persönliche Schutzmaßnahme: entfällt
Je nachdem zu welcher persönlichen Einschätzung ich komme, wähle ich eine der Schutzmaßnahmen oder ich bevorzuge eine Kombination aus mehreren.

Eintrittswahrscheinlichkeit nach Schutzmaßnahmen:
Niedrig bzw. Gefahr nicht mehr vorhanden, je nach Schutzmaßnahme(n)

 

Geht es um die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, ziehen sich viele Verantwortliche gerne damit aus der Affäre, dass sie behaupten, davon keine Ahnung zu haben. Dabei hat JEDER Erfahrung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

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17.11.2015

Arbeitsmed. Vorsorge vs. Eignungsuntersuchung

Arbeitsmed. Vorsorge vs. Eignungsuntersuchung
Nach unserer Erfahrung ist es bei Betriebsärzten und den Unternehmen angekommen, dass und wo die Unterschiede liegen. Dennoch gibt es im ein oder anderen Fall Unsicherheiten, vor allem was die Rechtskonformität betrifft. Die DGUV Information 250-010 »Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis« greift dieses Thema auf und stellt die Unterschiede nochmals ausführlich dar.

Die DGUV Information geht auf den Punkt »Eignungsuntersuchungen und Rechtsgrundlagen« ein. Interessant hier: die Ausführungen zu den Eignungsuntersuchungen im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses.

Ein weiteres wichtiges Kapitel beschäftigt sich mit der Frage der Verhältnismäßigkeit von Eignungsuntersuchungen in Bezug auf unternehmerische Interessen, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz.

Schließlich werden noch Beispiele für sinnvolle Eignungsuntersuchungen aufgeführt, zum Beispiel für den Logistikbetrieb beim Betrieb von Flurförderzeugen, dem Höheneinsatz von Personal, der Verwendung von schwerem Atemschutz bei der Feuerwehr oder körperliche Fitness für Personen im Rettungsdienst.

» DGUV Information 2015-010

Die DGUV Information 250-010 »Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis« stellt die Unterschiede dar und gibt nützliche Ratschläge zur Rechtssicherheit.

» Weitere Informationen zu Arbeitsmed. Vorsorge vs. Eignungsuntersuchung

12.11.2015

Gefährdungsbeurteilung und andere Begriffe

Gefährdungsbeurteilung und andere Begriffe

Spätestens wenn Sie mal in die Verlegenheit kamen, den Begriff »Gefährdungsbeurteilung« ins Englische (oder eine andere Sprache) zu übersetzen, werden Sie feststellen, dass es dafür sehr viele Begriffe gibt. Woran das wohl liegt?

Nun, es liegt daran, dass es im Deutschen auch sehr viele Begriffe dafür gibt, die jedoch abhängig vom Rechtsgebiet unterschiedliche Dinge bezeichnen:

  • FMEA (Failure Mode and Effects Analysis ) im Bereich der Anlagentechnik
  • Gefährdungsanalyse im Bereich der Trinkwasserbeurteilung
  • Sicherheitsbewertung im Bereich der Kosmetikprodukte
  • Risikobeurteilung für Maschinen nach der Maschinenrichtlinie
  • Risikoanalyse für IT-Sicherheit und Lebensmittelrecht
  • Gefahrenanalyse für Maschinen nach der »alten« Maschinenrichtlinie
  • Sicherheitsanalyse im Bereich IT-Sicherheit und Flugzeugsysteme
  • HAZOP (Hazard and Operability Study) im Bereich von chemischen Anlagen
  • Gefährdungsbeurteilung im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz

Bei allen aufgeführten Systemen geht es immer um Folgendes:

  • Einen Gegenstand oder Zustand zu umreißen und definieren.
  • Das Risiko (für Personen, Gegenstände, Umwelt etc.) abzuschätzen.
  • Maßnahmen zu definieren, die das Risiko eliminieren oder minimieren.

Wir beschäftigen uns in unserer Serie mit der Gefährdungsbeurteilung im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Letzter Beitrag: Serie zur Gefährdungsbeurteilung (Überblick)
Nächster Beitrag: Gefährdungsbeurteilung im »normalen« Leben.

Spätestens wenn Sie mal in die Verlegenheit kamen, den Begriff »Gefährdungsbeurteilung« ins Englische (oder eine andere Sprache) zu übersetzen, werden Sie feststellen, dass es dafür sehr viele Begriffe gibt.

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04.11.2015

Neues ElektroG

Neues ElektroG
Wir haben im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens regelmäßig über die Neuerungen berichtet. Der DIHK fasst die Änderungen kurz und bündig folgendermaßen zusammen: »Stufenweise geänderter Anwendungsbereich, Handelsrückname, Bevollmächtigter, neue Sammelstellen und Meldeverpflichtete und höhere Verwertungsquoten.«

Weitere Infos finden Sie hier:
» Pressemitteilung des BMUB
» Häufig gestellte Fragen beim BMUB
» IHK Merkblatt zur Novelle des ElektroG

Das ElektroG ist am 23.10.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und trat bereits einen Tag später, also am 24.10.2015 in Kraft

» Weitere Informationen zu Neues ElektroG

29.10.2015

Naturnahes Firmengrundstück

Naturnahes Firmengrundstück
In unserem News-Beitrag vom 6.5.2015 haben wir bereits über das Projekt »Naturnahe Gestaltung von Firmengeländen« berichtet, das bis Mai 2016 vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt gefördert wird.

Nun hat das Bundesamt für Naturschutz eine Broschüre veröffentlicht, in der 21 Ideen für mehr Artenvielfalt auf Unternehmensflächen präsentiert werden.

» Broschüre von der Projekt-Seite als PDF herunterladen.

Fortsetzung zu unserem Beitrag vom 6.5.2015.

» Weitere Informationen zu Naturnahes Firmengrundstück

20.10.2015

ISO 14001:2015 jetzt in Deutsch lieferbar

ISO 14001:2015 jetzt in Deutsch lieferbar

Da gibt's im Moment nicht mehr dazu zu sagen, als das, was schon im Header steht:
Die ISO 14001:2015 ist jetzt auch in deutscher Sprache lieferbar. Das sind die Änderungen:

  • Im Vergleich zur Vorgängerversion kommt dem Umweltmanagement innerhalb eines Unternehmens eine höhere Bedeutung zu.
  • Darüber hinaus wird die Rolle der Führungskräfte eines Unternehmens stärker betont,
  • ebenso wie pro-aktive Initiativen zum Schutz der Umwelt, zum Beispiel durch den Einsatz nachhaltiger Ressourcen und der Vermeidung von Klimarisiken.

Die revidierte Norm hebt zudem die Bedeutung effektiver Kommunikation hervor sowie die Betrachtung der Lebenszyklen eines Produktes, von der Entwicklung über die Produktion bis zur Wiederverwertung oder endgültigen Entsorgung. Quelle: Beuth-Verlag

» zur ISO 14001 beim Beuth-Verlag

Die ISO 14001:2015 ist jetzt auch in deutscher Sprache lieferbar.

» Weitere Informationen zu ISO 14001:2015 jetzt in Deutsch lieferbar

15.10.2015

EEG-Umlage beträgt 6,354 Cent pro Kilowattstunde für 2016

EEG-Umlage beträgt 6,354 Cent pro Kilowattstunde für 2016
Die Übertragungsnetzbetreiber haben wie immer am 15.10. die EEG-Umlage für das kommende Jahr bekannt gegeben. Sie beträgt 6,354 Cent pro Kilowattstundefür 2016. Damit liegt sie 3 % über der von 2015 (EEG-Umlage 2015: 6,170 Cent pro Kilowattstunde).

» zu der Pressemitteilung über die EEG-Umlage 2016
» zu allen Pressemitteilungen der Übertragungsnetzbetreiber

Die Übertragungsnetzbetreiber haben wie immer am 15.10. die EEG-Umlage für das kommende Jahr bekannt gegeben. Sie beträgt 6,354 Cent pro Kilowattstundefür 2016.

» Weitere Informationen zu EEG-Umlage beträgt 6,354 Cent pro Kilowattstunde für 2016

07.10.2015

Neue ISO 14001 im Anmarsch

Neue ISO 14001 im Anmarsch

Die neue überarbeitete Fassung der Norm für Umweltmanagement ISO 14001:2015 sieht eine Übernahme der neuen High Level Structure (HLS) vor, was die Integration der ISO 14001:2015 mit anderen Managementsystemen erleichtern und eine übersichtlichere Darstellung der Themenbereiche ermöglichen soll. Die neue Norm ist von 3 Jahren zu adaptieren. Zu den inhaltlichen Neuerungen gehören:

  • Messung der Umweltleistung mit Kennzahlen,
  • Einbindung interessierter Kreise und externe Kommunikation,
  • Ermittlung und Bewertung auch der indirekten Umweltaspekte wie z. B. produktlebenszyklusbezogene Aspekte, Beschaffung oder Einbindung der Lieferanten

Diese Neuerungen sind bei EMAS in gleicher oder ähnlicher Form bereits vorgesehen. Neu können Themen wie die Ermittlung von „Risiken und Chancen“ im Zusammenhang mit den Umweltaspekten oder die Beschäftigung mit der Auswirkung externer Umwelteinwirkungen auf das Unternehmen sein.

Die bislang gültige EN ISO 14001:2004 ist im Anhang II der EMAS-Verordnung enthalten. Auch die Nachfolgenorm soll wieder formale Grundlage eines EMAS-Umweltmanagementsystems sein, so dass auch in Zukunft mit EMAS die ISO 14001 abgedeckt wird. Voraussichtlich wird die Europäische Kommission eine entsprechende Anpassung des Anhangs II im Komitologieverfahren vorschlagen.

Angesichts der neuen Anforderungen kann es sich für Unternehmen anbieten, ein bestehendes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001-System durch EMAS aufzuwerten. So müssen alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, künftig in regelmäßigen Abständen ein Energieaudit nachweisen. EMAS wird dabei anerkannt, nicht aber die ISO 14001. Gleiches gilt für den Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer sowie der besonderen Ausgleichsregelung nach EEG. Außerdem liefert die geprüfte EMAS-Umwelterklärung eine gute Grundlage für eine Berichterstattung über nichtfinanzielle Aspekte – und für einen Nachhaltigkeitsbericht.
Quelle: DIHK

Die überarbeitete Umweltmanagementnorm ISO 14001 ist Mitte September 2015 auf Englisch veröffentlicht worden. Die deutsche Fassung folgt Mitte Oktober. Für Organisationen mit einer EMAS-Registrierung sind nur wenige Änderungen zu erwarten.

» Weitere Informationen zu Neue ISO 14001 im Anmarsch

30.09.2015

Verwaltungsvorschrift zur 26. BImSchV

Verwaltungsvorschrift zur 26. BImSchV
Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder) beteiligten Kreisen zur Stellungnahme zugesandt.

Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert § 4 Abs. 2 der 26. BImSchV über das Minimierungsgebot nach dem Stand der Technik der Auswirkungen von elektrischen und magnetischen Felder bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenz- sowie Gleichstromanlagen. Dazu gehören zum Beispiel Trafos mit einer Nennleistung von mehr als 1.000 Volt.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift dient der zuständigen Behörde als Entscheidungsgrundlage, ob die Minimierung der Felder unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im Einwirkungsbereich der jeweiligen Anlage sachgerecht geplant und umgesetzt wird.
Quelle: DIHK

» Entwurf der Verwaltungsvorschrift als PDF herunterladen.

Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder) beteiligten Kreisen zur Stellungnahme zugesandt.

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09.09.2015

Haftung eines Geschäftsführers wegen sicherheitswidriger Anweisung

Haftung eines Geschäftsführers wegen sicherheitswidriger Anweisung
Gemäß eines Urteils des OLG Frankfurt (Urteil vom 4.4.2014) wurde der Geschäftführer eines Unternehmens wegen grober Fahrlässsigkeit zur Übernahme sämtlicher Kosten der Unfallversicherung verurteilt (bis zur Urteilsverkündung waren das 700.000 Euro). In einem Strafverfahren erhielt der Geschäftführer zudem eine Geldstrafe.

Was war passiert?
Der Geschäftsführer eines Metall verarbeitenden Betriebes hatte einen Mitarbeiter angewiesen, einen 200 kg schweren Metallrahmen während des Transports mit dem Gabelstapler mit der Hand festzuhalten. Der Metallrahmen fiel dabei auf den Mitarbeiter. Der Mitarbeiter ist durch diesen Unfall vom Hals an gelähmt.
Quelle: MBT Info Service vom 3.6.2015.

» Hintergrundinfos zu diesem Urteil herunterladen
Sie brauchen dazu allerdings Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Portal www.maschinenrichtlinie.de.

Die sicherheitswidrige Anweisung eines Geschäftsführers ist vom OLG Frankfurt als grob fahrlässig eingestuft worden, weshalb der Geschäftsführer zur Übernahme der Kosten der Unfallversicherung und zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

» Weitere Informationen zu Haftung eines Geschäftsführers wegen sicherheitswidriger Anweisung

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