Lösungen auf den Punkt gebracht
News
Textbeiträge von Andrea Wieland.
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BG RCI: Lebensretter in der Praxis

Aus unserer Sicht eignen sich die Lebensretter ganz hervorragend, um sie im Rahmen von Unterweisungen durchzugehen. Dieselben 12 Fakten führen für jede Zielgruppe zu 12 Fragen. Wenn Beschäftigte UND Führungskräfte ihre Fragen positiv beantworten, dann führt das zur Unfallvermeidung!
Apropos Führungskräfte - Werbung in eigener Sache:
Brauchen Ihre Führungskräfte einen praxisorientierten Input über Ihre rechtliche Verantwortung und wie sie ihr nachkommen (können)? Dann stöbern Sie doch mal zu unserer Schulung Unternehmerpflichten. Dabei dürfen sich die Teilnehmer wie in einer Theoriestunde der Fahrschule fühlen: Sie lernen, was sie zu beachten haben, ohne dass sie en Detail in die Paragrafen eintauchen. Es ist kein Rechts- sondern ein Praxisseminar.
» Die 12 Lebensretter für Beschäftigte »Mein Leben«
» Die 12 Lebensretter für Führungskräfte »Meine Verantwortung«
Die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle bis zum Jahr 2024 zu halbieren, ist ein wichtiges Ziel von »VISION ZERO«. Aus diesem Grund wurden die Ursachen der mehr als 300 tödlichen Arbeitsunfälle von 2004 bis 2015 analysiert und präventive Maßnahmen abgeleitet. Das Ergebnis sind die 12 LEBENSRETTER für Beschäftigte und Führungskräfte. Quelle: BG RCI
» Weitere Informationen zu BG RCI: Lebensretter in der Praxis
Naturnahe Gestaltung von Firmengeländen

Eine naturnahe Gestaltung eines Firmengeländes bedeutet nicht zwangsläufig eine Einschränkung der Funktionsflächen. Sicher gibt es auch an einem Unternehmensstandort asphaltierte Bereiche wie zum Beispiel Abstandsflächen oder Randbereiche, die selten bis nie genutzt werden. Andere Bereiche könnten womöglich einfach wieder mal neu gestaltet werden. Ideen dafür, wie solche, vermeintlich »unnützen« Flächen zum Wohle der Natur, aber auch zum Wohle des Unternehmens genutzt werden können, finden sich beispielhaft in der Broschüre der IHK zu Dortmund »WirtschaftsGrün - Naturnahe Gestaltung von Firmengeländen« wieder. Sie verschafft einen Überblick zur Thematik der naturnahen Gestaltung von Firmengeländen. Außerdem gibt sie einen Einblick in die Praxis anhand von 11 interessanten Beispielen aus dem Kammerbezirk der IHK zu Dortmund über das vielfältigen Maßnahmenspektrum und deren möglichen Ergebnissen. Quelle: IHK Dortmund
» Broschüre der IHK zu Dortmund »WirtschaftsGrün - Naturnahe Gestaltung von Firmengeländen«
Werden Gewerbegebiete in Bebauungsplänen dargestellt, dann haben sie immer dieselbe Farbe: grau. Diese Farbgebung passt zu dem Bild, das von Gewerbegebieten verbreitet ist. Viele versiegelte Flächen und große graue Hallen. Doch das muss nicht so sein. Immer mehr Unternehmen gestalten ihr Firmengelände naturnah und leisten somit einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. Quelle: IHK Dortmund
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Wann geht's los?

Es stellt sich die Frage: Wann muss die Gefährdungsbeurteilung begonnen werden? Der Gesetzgeber ist da eindeutig: vor Aufnahme der Tätigkeit, also bevor angefangen wird, (an diesem Arbeitsplatz, mit diesem Arbeitsmittel, mit diesem (Gefahr-) Stoff) zu arbeiten.
In der neuen BetrSichV steht sogar: Die Gefährdungsbeurteilung soll nicht erst vor Benutzung sondern bereits vor der Auswahl und der Beschaffung eines Arbeitsmittels begonnen werden.
Dies macht insbesondere für neue Maschinen und Anlagen Sinn, damit Sie diese im Arbeitsprozess sicher betreiben können und spätere Nachrüstungen oder Umbauten vermeiden. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fließen in das Lastenheft ein, das Sie dem Hersteller zur Verfügung stellen. Der Hersteller wiederum muss bei der Konstruktion des Arbeitsmittels die einschlägigen Produkt-Richtlinien berücksichtigen, die die Sicherheitsanforderungen definieren. Für Maschinen sind dies die Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) und andere eventuell anwendbare Richtlinien. Verfügung stellen.
Die Maschinen-Richtlinie fordert, dass der Hersteller vor der Konstruktion der Maschine eine Risikobeurteilung durchführt (siehe Beitrag »Gefährdungsbeurteilung und andere Begriffe«). Darin ermittelt er, welche Gefahren beim Betrieb, aber auch bei der Montage, bei der Wartung/Instandhaltung, bei der Störungsbeseitigung, bei der Demontage bis hin zur Entsorgung auftreten und wie diese Gefährdungen beseitigt werden können bzw. welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
Bei der Risikobeurteilung betrachtet der Hersteller die Gefährdungen, die von der Maschine selbst ausgehen, mögliche Wechselwirkungen mit der Arbeitsumgebung oder anderen Arbeitsmitteln kann er in der Regel nicht oder nicht vollständig vorhersehen.
Auf der Grundlage seiner Risikobeurteilung erstellt der Hersteller ein Pflichtenheft, indem er Ihnen darlegt, wie er Ihre Anforderungen und die Anforderungen aus den Produkt-Richtlinien umzusetzen beabsichtigt. Sind Sie sich einig, dann konstruiert der Hersteller die Maschine gemäß seiner Risikobeurteilung. Die erforderlichen organisatorischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen für eventuelle Restgefährdungen kommuniziert er über die Bedienungsanleitung bzw. Betriebsanleitung. oder auch zusätzlich über eine Einweisung oder Schulung an Sie.
Im Rahmen der Abnahme und ggf. dem Probebetrieb der neuen Maschinen vervollständigen Sie die Gefährdungsbeurteilung, in der Sie die Tätigkeiten, Einflüsse der Arbeitsumgebung (Verkehrswege, Licht, Blendung etc.) sowie Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen berücksichtigen. In die Gefährdungsbeurteilung fließen die Inhalte der Herstellerdokumentation, einschließlich Bedienungsanleitung bzw. Betriebsanleitung ein. Siehe Beitrag »Input/Output Gefährdungsbeurteilung«.
Letzter Beitrag: Spielregeln für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Nächster Beitrag: Gefährdungsbeurteilung für den »Spezialfall«
Es stellt sich die Frage: Wann muss die Gefährdungsbeurteilung begonnen werden? Der Gesetzgeber ist da eindeutig: vor Aufnahme der Tätigkeit, also bevor angefangen wird, (an diesem Arbeitsplatz, mit diesem Arbeitsmittel, mit diesem (Gefahr-) Stoff) zu arbeiten. In der neuen BetrSichV steht sogar: Die Gefährdungsbeurteilung soll nicht erst vor Benutzung sondern bereits vor der Auswahl und der Beschaffung eines Arbeitsmittels begonnen werden.
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Neue AwSV - Wir empfehlen folgende Vorgehensweise

Aus AwSV-Sicht gibt es zwei sinnvolle Herangehensweisen, um zu analysieren für welche Bereiche, welche Anforderungen gelten. Grundlage ist entweder ein
1. räumlicher Ansatz oder ein
2. stofflicher Ansatz
Räumlicher Ansatz
Hierunter verbirgt sich das, was früher als VAwS-Kataster benannt wurde. Haben Sie bereits ein solches, so bringen Sie es auf den aktuellen Stand und passen Sie es den neuen Begrifflichkeiten an. Denken Sie daran: HBV-Anlage und LAU-Anlagen gibt es als Begrifflichkeit nicht mehr.
Hinweis: Ein VAwS-Kataster war nach einigen Ländervorschriften nicht vorgeschrieben (oder nur ab einer bestimmten Menge/Gefährdungsstufe). Ein solches Kataster ist auch nach der neuen AwSV rechtlich nicht verpflichtend. Doch wie anders, als mit einer systematischen Übersicht wollen Sie sicherstellen, für welche Bereiche Sie welche Anforderungen zu erfüllen haben?
Wenn Sie noch kein VAwS-Kataster hatten, diesen räumlichen Ansatz aber sympathischer als den stofflichen Ansatz finden, so ermitteln Sie - am besten graphisch und tabellarisch - die Bereiche, in denen Wasser gefährdende Stoffe vorhanden sind. Bezeichnen Sie die Stoffe, definieren Sie die vorhandenen Mengen, ermitteln Sie deren Wassergefährdungsklasse und weisen Sie zu, in welcher Form der Umgang erfolgt, also Lagern, Behandeln, Verwenden, Umfüllen, Umschlagen etc.
Stufen Sie die Anlage in die Gefährdungsstufe nach § 39 AwSV ein.
Um aktuelle Stoffdaten zu haben, halten Sie Sicherheitsdatenblätter bereit oder verweisen Sie auf diese.
Stofflicher Ansatz
Da Sie sicherlich ohnehin ein (Gefahr-) Stoffverzeichnis führen und viele Daten dort vorhanden sind, ist der stoffliche Ansatz für viele der einfachere.
Damit das (Gefahr-) Stoffverzeichnis die volle Aussagekraft hat, um beurteilen zu können, welche Anforderungen der AwSV für welche Bereiche erforderlich sind, muss Ihr (Gefahr-) Stoffverzeichnis zwingend folgende Informationen enthalten bzw. folgendermaßen aufgebaut sein. Sinnvollerweise führen das (Gefahr-) Stoffverzeichnis in Excel:
- Angabe zum Stoff
- Angabe zu Wassergefährdungsklasse
- Angabe zu den Anwendungsorten (ggf. mehrere Zeilen pro Stoff)
- Angabe zu den Lagerbereichen (ggf. mehrere Zeilen pro Stoff)
- Angabe über die Mengen pro Anwendungsort (dabei Angaben einheitlich in Kilogramm oder Liter und dabei Zahlenangaben ohne Einheit in der Zelle)
- Angabe über die Mengen pro Lagerort (dabei Angaben einheitlich in Kilogramm oder Liter und dabei Zahlenangaben ohne Einheit in der Zelle)
- Sie verwenden die Funktion der Teilsummenbildung bei den verwendeten oder gelagerten Mengen.
Auf Basis der Angaben des AwSV-Katasters bzw. des (Gefahr-) Stoffverzeichnisses ermitteln Sie nun anhand des Verordnungstextes, welche konkreten materiellen Anforderungen für die einzelnen Bereiche gelten und prüfen, ob Sie diese umgesetzt haben bzw. welche Maßnahmen erforderlich sind, diesen nachzukommen.
Die neue AwSV ist eine gute Gelegenheit, Ihr Stoffmanagement mal wieder unter die Lupe zu nehmen und auf den neusten Stand zu bringen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen können.
» Weitere Informationen zu Neue AwSV - Wir empfehlen folgende Vorgehensweise
Es ist geschafft: Heute wurde die AwSV veröffentlicht

Bereits im Jahr 2014 wurde sie vom Bundesrat beschlossen. Die damals von den Ländern geforderten Maßgaben zu den JGS Anlagen stießen in Landwirtschaft und Bundesregierung jedoch auf Widerstand. Nun folgte der Bundesrat dem Kompromissentwurf der Länder Bayern und Rheinland-Pfalz aus dem Frühjahr 2016. Er sieht Erleichterungen für bestehende JGS Anlagen in der Anlage 7 vor.
Und heute nun ist die AwSV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Die §§ 57 bis 60 treten am Tag nach der Verkündung (also morgen) in Kraft. Im Übrigen tritt die Verordnung am 1. August 2017 in Kraft. Zum 1. August 2017 tritt dann auch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen außer Kraft.
Bundesverordnungen können Landesrecht nicht außer Kraft setzen, deshalb gelten die Länder-VAwS erst einmal weiter, zumal im einen oder anderen Fall in der AwSV darauf noch Bezug genommen wird. Bundesrecht steht aber über dem Länderrecht, sodass die Bestimmungen der AwSV in jedem Fall die maßgeblichen sind.
Beachten Sie bitte die Übergangsregelungen in den §§ 67 bis 72.
Die wichtigsten Betreiberpflichten inklusive Anmerkungen zur Umsetzung werden wir Ende nächster Woche im Risolva Infobrief veröffentlichen. Kunden des AGENDA Update-Service bekommen die Inhalte in einer Compliance-Info Sonderausgabe aufbereitet.
» AwSV im Bundesgesetzblatt
Hintergrundinformationen zu den einzelnen Paragrafen bekommen Sie in der Beschlussdrucksache zur AwSV ab Seite 164.
Seit 2010 geht nun das Ringen um die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Heute ist sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
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Bundesrat beschließt AwSV (und Düngeverordnung)

»Der Bundesrat hat am 31. März 2017 der Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung – DüV) und über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) beschlossen. Da die Bundesregierung den Maßgaben des Bundesrates zur DüV bereits zugestimmt hat, wird mit der Veröffentlichung der Verordnungen Ende April oder Anfang Mai gerechnet.
Den Beschlüssen gingen jahrelange Verhandlungen über Regelungen zur Sicherheit von Jauche-, Gülle- und Silageanlagen (JGS) sowie der Düngung landwirtschaftlicher Flächen voraus. Der Kompromiss in der Regierungskoalition und Bundesregierung zum sogenannten Düngepaket machte nun den Weg sowohl für DüV als auch AwSV frei.
Die AwSV wurde bereits im Jahr 2014 vom Bundesrat beschlossen. Die damals von den Ländern geforderten Maßgaben zu den JGS Anlagen stießen in Landwirtschaft und Bundesregierung jedoch auf Widerstand. Nun folgte der Bundesrat dem Kompromissentwurf der Länder Bayern und Rheinland-Pfalz aus dem Frühjahr 2016. Er sieht Erleichterungen für bestehende JGS Anlagen in der Anlage 7 vor.
Die Bestimmungen zu Güte- und Überwachungsgemeinschaften und Fachprüfern (§ 57 bis 60) werden am Tag der Verkündung in Kraft treten. Die übrigen Regelungen werden je nachdem, ob die AwSV noch im April oder im Mai veröffentlicht wird, ab dem 1. August oder 1. September gelten.« Quelle: DIHK
» Beschlussdrucksache zur AwSV
Erläuterungen zu den einzelnen Punkten finden Sie ab Seite 164
Im Monat nach der Veröffentlichung werden wir die wichtigsten Betreiberpflichten inklusive Anmerkungen zur Umsetzung im Risolva Infobrief veröffentlichen. Kunden des AGENDA Update-Service bekommen die Inhalte zu gegebener Zeit in einer Compliance-Info Sonderausgabe aufbereitet.
Es gibt Neues zum Thema »Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen«:
Der Bundesrat hat am 31. März 2017 die Düngeverordnung (DüV) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) beschlossen. Da die Bundesregierung den Maßgaben des Bundesrates zur DüV bereits zugestimmt hat, wird mit der Veröffentlichung der Verordnungen Ende April oder Anfang Mai gerechnet.
» Weitere Informationen zu Bundesrat beschließt AwSV (und Düngeverordnung)
BAuA-Broschüre »Alterns- und altersgerechte Arbeitsgestaltung«

Dabei ist es nicht der demografische Wandel allein, der für mehr und durchschnittlich ältere Beschäftigte in deutschen Unternehmen sorgt. Auch verlängern rentenrechtliche Veränderungen den Verbleib im Erwerbsleben und lassen das Alter der Belegschaften im Durchschnitt weiter steigen. Es wird für Unternehmen und Politik daher immer wichtiger, Erwerbsverläufe und Arbeitsbedingungen gesundheits- und alter(n)sgerecht zu gestalten. Quelle: BAuA (gekürzt)
Aus dem Inhalt:
- Bedeutung einer alter(n)sgerechten Arbeitsgestaltung
- Gestaltungsfeld Arbeitsaufgabe
- Gestaltungsfeld Arbeitsorganisation
- Gestaltungsfeld Soziale Beziehungen
- Gestaltungsfeld Arbeitsumgebung
- Gestaltungsfeld Betrieblicher Kontext
- Zentrale Ergebnisse
Die BAuA-Broschüre »Alterns- und altersgerechte Arbeitsgestaltung. Grundlagen und Handlungsfelder für die Praxis« befasst sich mit dem gesellschaftlichen Problem, dass das Durchschnittsalter der Belegschaften in den Betrieben demografiebedingt immer höher wird.
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»Handlungsanleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung«

Die LV 59 gibt den Aufsichtsdiensten der Länder eine Anleitung an die Hand, wie Aufsichtsbeamte, länderübergreifend einheitlich, betriebliche Gefährdungsbeurteilungen überprüfen sollen.
Diese Handlungsanleitung legt Prüfkriterien fest und wie die Prüfung im Einzelnen ablaufen soll. Außerdem wird festgelegt, in welche Kategorien das Überprüfungsergebnis einzuteilen ist und davon abhängig, welche Optionen die Aufsichtsbeamten dann gegebenenfalls haben. Das nennt sich »Verwaltungshandeln« und bedeutet im Klartext: Bußgeldkatalog.
Die LV 59 richtet sich naturgemäß nicht an Unternehmen, kann für Sie aber von hohem Interesse sein, zum Beispiel um zu prüfen, ob Sie - beziehungsweise in diesem Fall Ihre Gefährdungsbeurteilungen - einer solchen Überprüfung Stand halten würden.
Wenn Sie auf der Suche nach einer Systematik/ einem Tool sind, das diese Anforderungen zu 100 % erfüllt (und das auf nur einer (1!) Seite), dann legen wir Ihnen unsere ALGEBRA Arbeitsplätze ans Herz.
» zur LV 59 »Handlungsanleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung«
LASI-Veröffentlichung LV 59 »Handlungsanleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung« wurde aktualisiert. Sie dient dazu, dass die Prüfung der Behörden länderübergreifend einheitlich erfolgt.
» Weitere Informationen zu »Handlungsanleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung«
Tipps für den Einkauf von Maschinen

Aber nicht vergessen:
Nicht nur die emissionsärmeren Geräte bevorzugen, sondern anschließend auch die Daten in die Gefährdungsbeurteilung einarbeiten und entsprechende Maßnahmen ableiten. :-)
» zum BAuA-Merkblatt
In der Reihe »baua fakten« wurde ein zweiseitiges Merkblatt veröffentlicht, um Käufer bei der Auswahl vibrationsarmer handgeführter Maschinen zu unterstützen.
» Weitere Informationen zu Tipps für den Einkauf von Maschinen
Dieter Hubich ist Fachkraft für Explosionsschutz

Dieter Hubich berät in allen Fragen rund um den Explosionsschutz. Er erstellt für Sie - und in Ihrem Namen - Explosionsschutzdokumente und hält diese nach einem mit Ihnen vereinbarten Modus aktuell. Explosionsschutzdokumente, die Dieter Hubich erstellt, enthalten alle notwendigen Inhalte und Bewertungen und bringen die Sachverhalte konkret und übersichtlich auf den Punkt.
Dieter Hubich hat sich als befähigte Person Explosionsschutz weitergebildet. Im Februar hat er die Ausbildung zur Fachkraft für Explosionsschutz mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen und hat diese Woche sein Zertifikat erhalten.
» Weitere Informationen zu Dieter Hubich ist Fachkraft für Explosionsschutz
Besondere Ausgleichsregelung: Frühzeitige Antragstellung erhöht Planungssicherheit

Das BAFA ist für die Abwicklung des Verfahrens zur Begrenzung der EEG-Umlage zuständig. Ab diesem Jahr ist die korrekte Beantragung von besonderer Bedeutung, da eine positive Entscheidung zugleich zur Begrenzung der Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) führt.
Dafür sind umfangreiche Nachweisdokumente erforderlich, deren Erstellung einer längeren Vorlaufzeit bedarf. Das BAFA empfiehlt interessierten Unternehmen eine frühzeitige Einbindung aller an der Antragstellung Beteiligten.
Das elektronische Antragsportal (ELAN-K2) wird zu Beginn des 2. Quartals geöffnet. Nähere Informationen unter Besondere Ausgleichsregelung.
Die Vorteile im Überblick:
- Qualifizierte Eingangsbestätigung bei Antragseingang bis 15. Mai – zur Wahrung der Ausschlussfrist: Bei Anträgen, die bis zum 15. Mai eingereicht werden, nimmt das BAFA eine Vollständigkeitsprüfung vor. Liegen alle fristrelevanten Dokumente vor, erhält das Unternehmen eine qualifizierte Eingangsbestätigung. Das Unternehmen hat somit die Sicherheit, dass der Antrag formal vollständig ist und die Ausschlussfrist eingehalten ist. Fehlen noch fristrelevante Unterlagen, fordert das BAFA die Unternehmen auf, diese bis zum Ablauf der Ausschlussfrist, dem 30. Juni 2017, nachzureichen. Die Unternehmen, die sehr früh ihren Antrag stellen, können sogar doppelt profitieren: Zusätzlich zu der Eingangsbestätigung erhalten sie eine positive Vorabinformation, wenn die Prüfung erfolgreich abgeschlossen ist.
- Positive Vorabinformation bei Antragstellung bis 31. Mai – zur planerischen Sicherheit vor Bescheiderteilung: Unternehmen, die bis zum 31. Mai ihren Antrag vollständig einreichen, werden nach beanstandungsfreier Prüfung möglichst frühzeitig vor der Erteilung des Bescheids darüber informiert, dass die Prüfung des Antrags erfolgreich durchgeführt wurde. Die Vorabinformation ist nicht mit einer förmlichen Zusicherung gleichzusetzen, soll den Unternehmen aber planerische Sicherheit vermitteln. Der Bescheidversand erfolgt grundsätzlich zum Jahresende. Quelle: BAFA
Am 30. Juni 2017 endet die Frist zur Beantragung der EEG-Umlage (Besondere Ausgleichsregelung) für stromkostenintensive Unternehmen. Unternehmen, die den Antrag bis zum 15. Mai beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, können von mehreren Vorteilen profitieren. Quelle: BAFA
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GHS Spaltenmodell

Als Orientierungshilfe hat dazu das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) das Spaltenmodell entwickelt. Dieses Spaltenmodell wurde nun mit Datum vom Januar 2017 neu gefasst veröffentlicht. Die Neufassung war vor allem wegen der GHS-Umstellung notwendig geworden.
Falls Sie also das bisherige Spaltenmodell Ihrer Ersatzstoffsuche zugrunde gelegt hatten, sollten Sie auf die neue Version umsatteln.
Das GHS Spaltenmodell hilft bei der Ersatzstoffsuche nach GefStoffV. Es ist neu gefasst worden.
» Weitere Informationen zu GHS Spaltenmodell