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Textbeiträge von Andrea Wieland.
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29.11.2023

Infobrief November 2023: EnEfG neu

Infobrief November 2023: EnEfG neu

Nicht ganz unerwartet gibt es diesmal das neue Energieeffizienzgesetz unter anderem mit der Verpflichtung zur Meldung von Informationen zur Abwärme bis zum 1.1.2024 ab einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/a, wobei gem. BfEE bzw. BMWK die Frist sechs Monate ausgesetzt wird. Neu ist auch die EmpfGS 409 zur Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz, genauer: die Gefährdungsbeurteilung.

Außerdem kann die neue DIN EN ISO 45001:2023-12 beim Beuth-Verlag bestellt werden.

Was kommt auf uns zu? - unter anderem:

  • Die Trilog-Verhandlungen zur EU-F-Gase-Verordnung sind beendet.
  • In Kürze wird die geänderte 31. BImSchV veröffentlicht werden.
  • EU-Erneuerbaren Energien Richtline (RED III) ist im Amtsblatt veröffentlicht worden und muss nun bis zum Mai 2025 umgesetzt werden.
  • Das Strompreispaket soll nun für alle produzierenden Unternehmen gelten.

Hintergrundinformationen gibt es unter anderem zu:

  • Mit Umwelt-Online Gefahrgut-Anforderungsliste erstellen
  • Schutz vor Asbest am Arbeitsplatz
  • NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung
  • Wenn die Nacht zum Tag wird - Bericht der BAuA zu Nachtarbeit
  • Privates, kaputtes Ladegerät auf der Arbeit: Wie kann ich dagegen vorgehen?
  • Selbststeuerung bei orts- und zeitflexibler Arbeit fördern
  • Check »Gute Büroarbeit«
  • WEKA: Krisenvorsorge bei Stromausfall

» Risolva Infobrief November 2023

Nicht ganz unerwartet gibt es diesmal das neue Energieeffizienzgesetz unter anderem mit der Verpflichtung zur Meldung von Informationen zur Abwärme bis zum 1.1.2024

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14.11.2023

Explosionsschutz: Primäre Explosionsschutzmaßnahmen I

Explosionsschutz: Primäre Explosionsschutzmaßnahmen I

Nehmen wir einmal an, Sie setzen Aceton für die Reinigung von Werkstücken ein. Aceton ist leicht entzündbar, hat einen Flammpunkt von -20 °C, sowie einen unteren Explosionspunkt von -23 °C. Bei den Reinigungsarbeiten wird somit eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten. Daher ersetzen Sie das Aceton durch einen Kaltreiniger (Substitution). Dieser Kaltreiniger hat laut Sicherheitsdatenblatt einen Flammpunkt von 52 °C und ist ein Gemisch aus mehreren Kohlenwasserstoffen. Den unteren Explosionspunkt schätzen Sie ab, indem Sie 15 ° vom Flammpunkt abziehen (siehe dazu unseren Beitrag Brennbare Stoffe I). Der so ermittelte untere Explosionspunkt von 37 °C liegt deutlich über der Anwendungstemperatur von ca. 22 °C (Zimmertemperatur). Damit sind Maßnahmen zum Explosionsschutz nicht erforderlich.

Um die Reinigungsleistung des Kaltreinigers zu erhöhen, beschließen Sie ihn auf 40 °C zu erwärmen. Damit heben Sie die Anwendungstemperatur über den Explosionspunkt. In diesem Fall müssen Sie Explosionsschutzmaßnahmen vorsehen, da der Kaltreiniger oder einzelne Inhaltsstoffe verdampfen und eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können. Dasselbe kann auch der Fall sein, wenn Produktionsteile heiß aus der Produktion kommen und ohne Abkühlung gereinigt werden.

Letzter Beitrag: Explosionsschutzmaßnahmen - Allgemeines
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Dieter Hubich

Neuer Beitrag unserer Ex-Schutz-Serie: Wir geben Beispiele, wie Sie durch Substitution und Anpassen der Anwendungstemperatur die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre beeinflussen können.

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06.11.2023

Sehr zu empfehlen: Big Points im Arbeitsschutz«

Sehr zu empfehlen: Big Points im Arbeitsschutz«

Bei vielen Sportarten sind Training, Besprechung von Abläufen im Team, Abschätzung und Minimierung von Risiken oder das Tragen eines Helms selbstverständlich. Genau wie es bei der Arbeit im Betrieb sein sollte. Im Sport ist das cool, im Betrieb häufig nicht. Doch so muss es nicht sein!

Ein Team aus Expertinnen und Experten der BG RCI hat sich dieser Herausforderung gestellt: Das neue Merkblatt »Big Points im Arbeitsschutz – 10 Punkte, auf die Sie als Führungskraft unbedingt achten müssen« (A 039-1) zeigt, dass sich Erfolg im Sport wie im Betrieb aus ähnlichen Bausteinen zusammensetzt.

Wie schon der Vorgänger und Topseller »Populäre Irrtümer im Arbeitsschutz« (A 039) beschreiten die »Big Points« damit ganz neue Wege im Arbeitsschutz. Quelle: BG RCI Newsletter 3/2023

Hinweis Risolva:
Die Inhalte gelten für jedes Unternehmen - egal welche BG!

Die BG RCI stellt in der Broschüre zehn Punkte zusammen, auf die Sie als Führungskraft unbedingt achten müssen. Das Motto: Nehmen Sie es sportlich - Erfolg im Arbeitsschutz durch zielgerichtetes Training. - Das gilt in allen Unternehmen - egal welche BG!

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30.10.2023

Infobrief Oktober 2023: Im Mittelpunkt Änderungen am GEG

Infobrief Oktober 2023: Im Mittelpunkt Änderungen am GEG

Der aktuelle Infobrief steht ganz im Zeichen der Rechtsvorschriften, die durch das Heizungsgesetz geändert wurden - allen voran das GEG. Dabei soll die neue Energieeffizienzrichtline (EDD) nicht vergessen werden, deren Umsetzung durch das EnEfG bereits ihre Schatten vorauswirft (siehe dazu auch den Beitrag im Ausblick).

Im Ausblick sonst finden Sie Informationen zu dem geplanten zentralen Vergiftungsregister und den Referentenentwurf zur UVPGVwV. Schauen Sie auch mal in die Hintergrundinformation. Dort finden Sie zum Beispiel folgende Beiträge:

  • FAQ zur ErsatzbaustoffV
  • Bundesrat-Information zum Heizungsgesetz
  • Mutterschutz bei Exposition gegenüber Gefahrstoffen
  • Umgang mit Wasserstoff erfordert umfangreiche Einarbeitung
  • Big Points im Arbeitsschutz - sehr zu empfehlen!
  • Dürfen Arbeitsgebende Drogentests anordnen?
  • 2 Artikel zu Arbeitszeitgestaltung
  • Foliensätze zu realen Berufskrankheiten
  • Unterweisung der Mitarbeiter: Vorgaben und Tipps für Führungskräfte
  • Sicherheitskurzgespräch: Unterwegs mit dem Pedelec

» Risolva Infobrief Oktober 2023

Das Heizungsgesetz ist durch, also steht in dieser Ausgabe die Änderung des GEG im Mittelpunkt. Dabei soll die neue Energieeffizienzrichtline (EDD) nicht vergessen werden, deren Umsetzung durch das EnEfG bereits ihre Schatten vorauswirft.

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19.10.2023

Aus Beinahe-Unfällen lernen

Aus Beinahe-Unfällen lernen

Es ist schnell passiert: Wer mit viel Material in der Hand auf eine Leiter steigt, konzentriert sich zu wenig auf die Stufen, rutscht ab und kann sich noch gerade so abfangen. In den allermeisten Fällen passiert Betroffenen dabei nichts - und die Situation wird als sogenannter Beinahe-Unfall verbucht. Wenn es nicht zufällig Kolleginnen und Kollegen mitbekommen haben, bleiben diese Vorkommnisse meist unbemerkt. Denn die Person, die auf der Leiter abgerutscht ist, erzählt es von sich aus meist nicht weiter.

Psychologisch verständlich: »Wer redet schon gern über seine Fehler?«, sagt Gerhard Kuntzemann, Leiter des Sachgebiets Sicherheitsbeauftragte der DGUV. Doch für die Arbeitssicherheit im Betrieb ist es ein Verlust, wenn Beinahe-Unfälle nicht registriert werden. Denn nur wenn der Hergang bekannt ist, kann untersucht werden, ob und wie sich solche Ereignisse künftig vermeiden lassen. Quelle: Arbeit & Gesundheit (geändert und gekürzt)

In dem verlinkten Beitrag finden Sie u.a. auch eine Checkliste, wie Kolleginnen und Kollegen zu einer Meldung ermuntert werden können, sowie einen Link zu einer Meldehilfe, die die DGUV online zur Verfügung stellt.

Arbeit & Gesundheit: Im Berufsalltag kommt es immer wieder zu Beinahe-Unfällen. Um künftigen Gefahren vorzubeugen, sollten deren Abläufe dokumentiert und bewertet werden.

» Weitere Informationen zu Aus Beinahe-Unfällen lernen

09.10.2023

Gefahrgut in geringen Mengen transportieren

Gefahrgut in geringen Mengen transportieren

Wer denkt beim Stichwort Gefahrguttransport nicht automatisch an schwere Lastkraftwagen, voll beladen mit giftigen oder entzündlichen Substanzen? Der Pkw kommt sicherlich den wenigsten in den Sinn. Dabei können schon kleinste Mengen eines Gefahrguts, die in jeden Kofferraum passen, tödlich sein, wenn sie falsch transportiert werden. Beispiel Trockeneis. Aber nicht nur bei Trockeneis gilt besondere Vorsicht. Auch wenn Beschäftigte etwa ein Fass Diesel transportieren, um Arbeitsgeräte auf einer Baustelle zu betanken, oder mehrere Kanister Reinigungsmittel: Unternehmen müssen beim Transport von Gefahrstoffen immer eine Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz vornehmen. Ob für einen Transport Erleichterungen aufgrund der geringen Menge gelten, ermitteln Unternehmen beispielsweise mit der sogenannten 1.000-Punkte-Regel.

Ob die 1.000 Punkte erreicht werden, hängt davon ab, zu welcher Beförderungskategorie das Gefahrgut zählt – je gefährlicher ein Stoff ist, desto kleiner die Beförderungskategorie – und wie viel davon transportiert wird. Werden die 1.000 Punkte nicht überschritten, muss das Fahrzeug nicht gekennzeichnet werden. Beschäftigte, die das Fahrzeug fahren, müssen dann zwar – wie alle am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen – unterwiesen, nicht aber gesondert geschult werden.

Auch wenn die Menge nicht ausreicht, um kennzeichnungspflichtig zu sein – der Transport eines Gefahrstoffs untersteht in jedem Fall den Vorschriften des Gefahrgutrechts. So sind Gefahrgüter immer besonders sorgfältig zu verstauen und zu befestigen. »Die Ladung darf nur mittels speziell geeigneter Ladungssicherungsmittel gesichert werden. Sie sorgen dafür, dass die Ladung garantiert nicht verrutscht«, so Andreas Kleineweischede aus der Präventionsabteilung Gefahrstoffe und Biologische Arbeitsstoffe der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Quelle: Arbeit & Gesundheit (gekürzt)

Auch wenn die Menge nicht ausreicht, um kennzeichnungspflichtig zu sein – der Transport eines Gefahrstoffs untersteht in jedem Fall den Vorschriften des Gefahrgutrechts.

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29.09.2023

Infobrief September 2023: TRGS 402 neu

Infobrief September 2023: TRGS 402 neu

Diesmal ist es ganz ruhig - auch mal schön 😊
Allerdings wartet eine Neufassung der TRGS 402 zu inhalativer Exposition auf Sie. Die wenigen Betreiberpflichten finden Sie in Teil 2 des Infobriefs.

Der Ausblick schaut auf das Solarpaket I und das Heizungsgesetz, die beide heute im Bundesrat beraten werden.

In den Hintergrundinformationen empfehlen wir u.a.:

  • Diverse Webinare zum Verpackungsgesetz - in Deutschland und innerhalb Europas
  • und passend dazu: DIHK-Publikation »Umgang mit Verpackungen in Europa«
  • Zwei Beiträge zu den Preisbremsegesetzen (Prüfbehörde, FAQ und Bericht über Auswirkungen)
  • Zeitweise Rücknahme des Beschränkungsvorschlags zu Bisphenol A
  • Beitrag zum Explosionsschutz beim Umgang mit Wasserstoff
  • Info zur vierten Ausgabe der DIN EN ISO 13849-1
  • Zwei Beiträge zu Stürze von Dächern inkl. E-Learning
  • Webinar » Starkregen und Hitze – Gebäudebegrünung als Retterin in der Not?«

» Risolva Infobrief September 2023

Diesmal ist es ganz ruhig - auch mal schön 😊 - Allerdings wartet eine Neufassung der TRGS 402 zu inhalativer Exposition auf Sie.

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19.09.2023

BG RCI: Was bei der Nutzung von Leihfahrzeugen zu beachten ist.

BG RCI: Was bei der Nutzung von Leihfahrzeugen zu beachten ist.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen oft nur über wenige PKW und nicht unbedingt über eigene Transporter. Für sie ist es daher oft günstiger, die Fahrzeuge vorübergehend zu mieten. Für die Beschäftigten in diesen Betrieben bringt das allerdings den Nachteil mit sich, dass sie sich jedes Mal auf ein neues Fahrzeug einstellen müssen. Um Sicherheit und Gesundheit bei der Nutzung von gemieteten Fahrzeugen zu gewährleisten, sind verschiedene Punkte zu beachten.

Für welchen Zweck wird das Fahrzeug benötigt?

Nicht alle Fahrzeugmodelle sind passend für die zum Teil spezifischen betrieblichen Zwecke ausgestattet. Bei der gewerblichen Anmietung von Fahrzeugen müssen Arbeitgeber daher sicherstellen, dass die verwendeten Fahrzeuge sicher und technisch auf aktuellem Stand sind.

Sind Sie gut vorbereitet?

Die Risiken bei Nutzung von Fahrzeugen im betrieblichen Kontext gehören in die Gefährdungsbeurteilung. Die Beschäftigten sind ferner in den Gebrauch der Fahrzeuge einzuweisen.

Für die Unterweisung der Beschäftigten können Sie das Sicherheitskurzgespräch »Sicher unterwegs – mit dem Auto« (SKG 029) heranziehen. Darin werden sowohl technische als auch organisatorische Aspekte für eine sichere Autofahrt aufgegriffen. Außerdem werden Informationen und Verhaltensweisen angesprochen, die sich eigenverantwortlich und ohne großen Aufwand umsetzen lassen.

Denken Sie auch an eine entsprechende Betriebsanweisung für die Nutzung betrieblicher Fahrzeuge. Betriebe, die häufig Fahrzeuge mieten, sollten möglichst immer die gleichen Modelle nehmen. Dadurch kann die Einweisung standardisiert werden.

Nicht vergessen werden sollte, was im Falle einer Panne oder gar eines Unfalls zu tun ist. Wer ist Ansprechperson im eigenen Betrieb, wer benachrichtigt die Verleihfirma? Auch sollten die Beschäftigten, die das Fahrzeug beim Verleiher abholen genügend Zeit haben, um das Fahrzeug in Ruhe prüfen zu können. Wenn die Anmietung von Fahrzeugen regelmäßig erfolgt, kann es für Betriebe ohne Fuhrparkmanagement sinnvoll sein, eine feste Ansprechperson für die Beschäftigten zu bestimmen. Quelle: BG RCI Newsletter 2/2023

Um Sicherheit und Gesundheit bei der Nutzung von gemieteten Fahrzeugen zu gewährleisten, sind verschiedene Punkte zu beachten.

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08.09.2023

Initiative: #mehrAchtung

Initiative: #mehrAchtung

Die Verkehrssicherheitsinitiative #mehrAchtung des Bundesverkehrsministeriums und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) sensibilisiert für mehr Rücksicht und Respekt im Straßenverkehr.

Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, sagt: Wer Respekt und Rücksicht im Auto, zu Fuß oder auf dem Fahrrad lebt, ist damit sicherer unterwegs.

Dieser Zusammenhang ist inzwischen sogar wissenschaftlich erwiesen. So konstatiert etwa der Verkehrspsychologe Hardy Holte: »Menschen fahren so, wie sie sich fühlen.« Wer gestresst, wütend oder traurig am Straßenverkehr teilnimmt, verhalte sich aggressiv und fahre unter Umständen zu schnell. Ähnliche Ergebnisse liefert eine repräsentative Achtsamkeitsstudie des Instituts für angewandte Sozialwissenschaften aus dem Jahr 2023: Demnach sind über achtzig Prozent der Befragten der Meinung, dass mehr Achtsamkeit im Straßenverkehr zu mehr Sicherheit führt. Über die Hälfte der Befragten führt stressige Verkehrssituationen neben Stau und schlechtem Wetter auf das absichtlich oder unabsichtlich rücksichtslose Verhalten anderer zurück. Die Erhebung hat zudem ermittelt, dass Personen, die das Verkehrsklima als schlecht einschätzen, sich auch selbst als unachtsam bezeichnen. Aber: Die Studie zeigt auch, dass Achtsamkeit selbstverstärkend wirken kann. Wer achtsam unterwegs ist, nimmt den Straßenverkehr positiver wahr und motiviert andere Verkehrsteilnehmende dazu, sich rücksichtsvoller zu verhalten.

Mehr Achtsamkeit steigert demnach nicht nur das eigene positive Empfinden, sondern verursacht auch weniger Stress für andere – und schafft damit eine gute Voraussetzung, seine Mitmenschen für mehr Respekt im Straßenverkehr zu motivieren. Quelle: Initiative #mehrAchtung

Die Initiative #mehrAchtung des BMDV und des DVR sensibilisiert für mehr Rücksicht und Respekt im Straßenverkehr: »Wer Respekt und Rücksicht lebt, ist damit sicherer unterwegs.«

» Weitere Informationen zu Initiative: #mehrAchtung

31.08.2023

REACH-Beschränkung für Diisocyanate: Übergangsfrist endete am 24. August 2023

REACH-Beschränkung für Diisocyanate: Übergangsfrist endete am 24. August 2023

Die 2020 in Kraft getretene REACH-Beschränkung enthält unter anderem eine Schulungspflicht der Beschäftigten, die Diisocyanate oder diisocyanathaltige Gemische ver­wen­den. Ein wichtiger Stichtag für Verwender war der 24. August 2023. Dann endete die Übergangsfrist. Anwender müssen dann den Besuch einer Schulung zum sicheren Umgang mit Diisocyanaten oder diisocyanathaltigen Gemischen nachweisen. Ohne Trainingsnachweis besteht ein Verwendungsverbot. Liegt kein Trainingsnachweis vor, dürfen Stoffe und Gemische mit Diisocyanaten nur noch industriell und gewerblich verwendet werden, wenn die Konzentration der Summer aller Diisocyanate unterhalb 0,1 Gewichtsprozent liegt. 

Der REACH-Beschränkungsvorschlag soll die Arbeitsschutzbestimmungen zu Diisocyanaten harmonisierter, verbindlicher und durchsetzbarer machen. Ziel der Beschränkung ist die Reduktion der Atemwegserkrankungen und ein sicheres Produktdesign. 

Antworten auf häufig gestellte Fragen bietet der Kompaktbericht »Beschränkung von Diisocyanaten unter REACH: Was industrielle und gewerbliche Verwender und Lieferanten beachten müssen«. Weitere Informationen zur Beschränkung von Diisocyanaten gibt es auch auf der Internetseite der BAuA. Quelle: BAuA  (geändert und gekürzt)

BAuA: Seit 23. August 2020 ist der REACH-Beschränkungsvorschlag für das Inverkehrbringen und Ver-wenden von Diisocyanaten in Kraft. Nun endete die Übergangsfrist zur Umsetzung.

» Weitere Informationen zu REACH-Beschränkung für Diisocyanate: Übergangsfrist endete am 24. August 2023

30.08.2023

Infobrief August 2023: Neu TRGS 741 und MuSchR 10.1.23

Infobrief August 2023: Neu TRGS 741 und MuSchR 10.1.23

Hier ist wieder ein wohlgefüllter Risolva-Infobrief u.a. mit der neuen TRGS 741 zu organischen Peroxiden und der neuen Mutterschutz-Richtlinie zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz. Zu beiden Rechtsvorschriften finden Sie die Betreiberpflichten im Teil 2 des Infobriefs. Außerdem war eine Korrektur erforderlich zur Änderung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung im letzten Monat.

Im Ausblick gibt es ein Update zur Industrieemissionsrichtlinie.

Hintergrundinformationen gibt es u.a. zu:

  • EU erteilt Genehmigung zu BECV
  • Informationen über den Transport von Gefahrgut in geringen Mengen
  • Aktualisiertes Merkblatt zum Versand von Lithium-Batterien
  • Ende der Übergangsfrist hinsichtlich der REACH-Beschränkung von Diisocyanaten
  • Konflikte im Team
  • Zwei Beiträge zum ASA
  • Gegenüberstellung Maschinenrichtlinie vs Maschinenverordnung
  • Zwei Urteile zur Unfallversicherung (Weg zum Postbriefkasten, Schlägerei unter Autofahrern)
  • Update zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette
  • Umfrage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Durchführungsverordnung CBAM
  • USA erweitern »critical minerals« Liste

Wir hoffen, es ist wieder etwas dabei, das für Sie interessant ist.

» Risolva Infobrief August 2023

Hier ist wieder ein wohlgefüllter Infobrief u.a. mit der neuen TRGS 741 einer neuen Richtlinie zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz.

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18.08.2023

Bildschirmbrillen – Arbeiten ohne Stress für die Augen

Bildschirmbrillen – Arbeiten ohne Stress für die Augen

Wer am Computer arbeitet, lässt den Blick über Stunden oft nur zwischen Tastatur und Bildschirm oder zu den Kolleginnen und Kollegen im gleichen Büro schweifen. Die Bildschirmarbeit gibt nur eine Sehrichtung und Entfernung vor. In die Ferne schweift der Blick hingegen fast nie. Die Augen bewegen sich nur noch wenig. Flimmern, Flackern und starke Kontraste sind ebenfalls anstrengend für unser Sehorgan. Fachleute sprechen vom digitalen Augenstress. Darunter versteht man die Ermüdung des gesamten Sehsystems. Mehr als 80 Prozent der Menschen, die täglich länger als drei Stunden vor dem PC sitzen, klagen über Beschwerden. Sie bekommen zum Beispiel Kopfschmerzen, trockene Augen oder werden schnell müde. All das können Hinweise sein, dass eine Bildschirmarbeitsplatzbrille – auch Bildschirm- oder Computerbrille genannt – sinnvoll ist.

Das gilt besonders für Menschen mit Alterssichtigkeit. Ab 40 wird die Sehfähigkeit schwächer – das ist eine ganz normale Alterserscheinung. Die Elastizität der Augenlinse lässt nach, und sie kann nicht mehr so gut scharf stellen. Bemerkbar macht sich das meistens in einem Alter ab 45 Jahren. Im Nahbereich kann man dann nicht mehr so gut sehen und muss das Buch oder Smartphone mit ausgestrecktem Arm immer weiter von den Augen weghalten. Fürs Nahsehen und später auch für die mittlere Entfernung wird eine Sehhilfe, wie eine Lese- oder Gleitsichtbrille, benötigt.

Alltägliche Sehhilfen stoßen in der Arbeitssituation am PC oft an ihre Grenzen. Denn Lesebrillen sind für einen Sehabstand von rund 40 Zentimetern ausgerichtet. Gleitsichtbrillen hingegen haben einen oberen Fernbereich, einen Zwischenbereich und einen Nahbereich. Der Zwischenbereich für mittlere Distanzen ist hingegen reduziert, da die Gleitsichtbrille auf einen Wechsel zwischen Nah- und Ferndistanz optimiert sind.

Die gute Nachricht:

Da Computerbrillen dem Arbeitsschutz dienen, werden Sie vom Arbeitgeber bezahlt. Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht auf eine spezielle Sehhilfe in der einfachsten Ausführung, wenn sich die normale Brille für die Tätigkeit am Computer nicht eignet. Ob das der Fall ist, untersuchen Betriebsmedizinerinnen oder Augenärzte und stellen darüber eine Bescheinigung oder ein Rezept aus. Sonderwünsche, die nicht verordnet wurden –wie besondere Gläser oder Brillengestelle einer Designmarke –, müssen selbst gezahlt werden. 

Übrigens: 
Auf der Grundlage der ArbMedVV müssen Unternehmen den Beschäftigten an Bildschirmgeräten in regelmäßigen Abständen eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anbieten. Da sich schon leichte Fehlsichtigkeiten bei intensiver Bildschirmarbeit negativ auswirkt: Am besten die Augen alle zwei Jahre checken lassen. Quelle: E-Magazin BGHM (gekürzt)

In diesem Artikel finden Sie auch

  • Selbsttest: Brauchen Sie eine Bildschirmbrille?
  • Checkliste: In fünf Schritten zur Computerbrille

Bildschirmarbeitsplatzbrillen sind für Beschäftigte mit Altersweitsichtigkeit relevant. Sie sind für einen Sehabstand von 50 bis 100 Zentimetern zum Bildschirm optimiert. Computerbrillen dienen dem Arbeitsschutz und werden deshalb vom Arbeitgeber bezahlt.

» Weitere Informationen zu Bildschirmbrillen – Arbeiten ohne Stress für die Augen

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