Kontakt

Lösungen auf den Punkt gebracht

News

Textbeiträge von Andrea Wieland.
Ich freue mich über Anregungen oder Kommentare:
Rufen Sie mich an unter +49 7123 30780 - 22 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

 
19.04.2018

Neue Erkenntnisse beim Löschen mit CO2-Feuerlöschern

Neue Erkenntnisse beim Löschen mit CO2-Feuerlöschern
Das Sachgebiet »Betrieblicher Brandschutz« der DGUV hat festgestellt, dass der Löscheinsatz mit CO2-Feuerlöschern in kleinen und engen Räumen lebensgefährlich sein kann. Beim Löschen kann durch das in Sekunden freigesetzte CO2-Volumen sehr schnell eine hohe Konzentration von CO2 in der Raumluft erreicht werden. Bereits ab 5 bis 8 Volumenprozent CO2 in der Atemluft droht Erstickungsgefahr. Verstärkter Atemantrieb oder Atemnot sind mögliche Warnzeichen.

Die Ergebnisse und abgeleiteten Schutzmaßnahmen wurden in einer Stellungnahme des Sachgebietes zusammengefasst.

Vielleicht möchten Sie diese Stellungnahme nutzen, um Ihre Mitarbeiter in der nächsten Unterweisung entsprechend zu informieren und instruieren.

Das Sachgebiet »Betrieblicher Brandschutz« der DGUV hat festgestellt, dass der Löscheinsatz mit CO2-Feuerlöschern in kleinen und engen Räumen lebensgefährlich sein kann.

» Weitere Informationen zu Neue Erkenntnisse beim Löschen mit CO2-Feuerlöschern

13.04.2018

Bußgeldkatalog BetrSichV

Bußgeldkatalog BetrSichV
Ein wesentliches Ziel der BetrSichV ist es, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Darüber hinaus dient sie hinsichtlich »überwachungsbedürftiger Anlagen« auch dem Schutz »anderer Personen im Gefahrenbereich, die aufgrund der Verwendung dieser Anlagen durch Arbeitgeber gefährdet werden können.«

Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen hat der Arbeitgeber zu treffen. Werden im Rahmen der Aufsicht durch die zuständigen Behörden Defizite und Mängel bezüglich der getroffenen Schutzmaßnahmen oder der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, so sind für eine Reihe wesentlicher Verstöße und Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände in § 22 BetrSichV festgelegt worden.

Dazu hat der LASI nun als Hilfestellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Aufsichtsbehörden einen Bußgeldkatalog zur Verfügung gestellt.

Solche Bußgeldkataloge gibt es bereits zum Fahrpersonalrecht, zum Arbeitszeit-, Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzrecht sowie zur Arbeitsstättenverordnung und Biostoffverordnung. Quelle: LASI, LV 62

Was bringen Ihnen solche Bußgeldkataloge?
Sie können diese zum Beispiel als Compliance Checkliste nutzen:
> Kommt keiner der Tatbestände bei Ihnen im Unternehmen vor? - Super! Sie haben viel Geld gespart.
> Finden Sie Lücken? - Auch super! Dann abstellen und ebenfalls viel Geld sparen!

Der LASI hat einen Bußgeldkatalog zur BetrSichV veröffentlicht, der es den Aufsichtsbehörden erlaubt, vergleichbar zu agieren. Schauen Sie doch mal rein, um zu sehen, wo und wie Sie Geld sparen können.

» Weitere Informationen zu Bußgeldkatalog BetrSichV

06.04.2018

Am 1. Juni 2018 Ende der Übergangsfrist für wiederkehrende Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Am 1. Juni 2018 Ende der Übergangsfrist für wiederkehrende Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Am 1. Juni 2018 endet die Übergangsvorschrift (§ 24 Abs. 4 BetrSichV), wonach für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, die vor dem 1.6.2012 errichtet wurden, nun auch die allgemeine Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 alle sechs Jahre durchzuführen ist. Bis 2015 mussten die Anlagen nur einmalig bei der Inbetriebnahme geprüft werden.

Die wiederkehrende Prüfung umfasst:
1. die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen vollständig vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist,
2. die [spezifischen, technischen] Prüfungen durchgeführt und die dabei festgestellten Mängel behoben wurden, oder ob das [alternative] Instandhaltungskonzept geeignet ist und angewendet wird,
3. sich die Anlage in einem dieser Verordnung entsprechenden Zustand befindet und sicher verwendet werden kann und
4. die festgelegten technischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig und die festgelegten organisatorischen Maßnahmen geeignet sind.
5. Handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Anlagen nach § 18 muss darüber hinaus geprüft werden, ob die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz eingehalten sind.

Mit Ausnahme des Punkts 5 darf die Prüfung eine befähigte Person durchführen, die die Anforderung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.3 erfüllt.

Sie brauchen Unterstützung? Wir können Ihnen behilflich sein.
Ihr Ansprechpartner: Dieter Hubich, Fachkraft für Explosionsschutz, Tel. +49 7123 30780 - 23 (E-Mail)

Am 1. Juni 2018 endet die Übergangsvorschrift (§ 24 Abs. 4 BetrSichV), wonach für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, die vor dem 1.6.2012 errichtet wurden, nun auch die allgemeine Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 alle sechs Jahre durchzuführen ist.

» Weitere Informationen zu Am 1. Juni 2018 Ende der Übergangsfrist für wiederkehrende Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

29.03.2018

CE-Tool der baden-württembergischen IHKs gibt konkrete Hilfestellung für Unternehmen

CE-Tool der baden-württembergischen IHKs gibt konkrete Hilfestellung für Unternehmen
Das ursprünglich von der IHK Bodensee-Oberschwaben entwickelte CE-Tool wurde nach erfolgreicher Testphase von den baden-württembergischen IHKs gemeinsam zur freien Verwendung weiterentwickelt und steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Das Tool dient einer ersten oberflächlichen und unverbindlichen Analyse der in EU-Konformitätserklärungen aufgeführten harmonisierten Normen. Die Auflistung veralteter Normen stellt insbesondere bei Herstellern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes häufig einen Indikator für weitergehende Unzulänglichkeiten im Bereich Produktsicherheit und CE-Konformitätsbewertung dar. Zudem nutzen verschiedene Marktüberwachungsbehörden derartige Indikatoren im Rahmen ihrer Aktivitäten, so dass eine proaktive Kontrolle durch Unternehmen sinnvoll ist.

Mit Hilfe des Tools erhalten insbesondere auch Anwender ohne tiefergehende Kenntnis der Materie die Möglichkeit, vereinfachte Kontrollmechanismen zu etablieren oder mit geringem Zeitaufwand weitergehenden Handlungsbedarf zu identifizieren.

Das Tool ist in erster Linie für folgende Szenarien vorgesehen:
Systematische Überprüfung von auf CE-Konformitätserklärungen angegebenen Normen durch Quasi-Hersteller und Importeure.
Ergänzende Hilfestellu ng für Plausibilitätsprüfungen bzgl. harmonisierter Normen durch Hersteller.Quelle: DIHK (gekürzt)

Unsere Empfehlung:
Nehmen Sie sich jede CE-Konformitätserklärung vor, und prüfen Sie sie, zum Beispiel mithilfe dieses Tools, auf Plausibilität, insbesondere hinsichtlich der auf der Konformitätserklärung angegebenen Normen. Sollten Sie Indizien haben, dass die CE Konformitätserklärung nicht in Ordnung ist, sollten Sie Ihren Lieferanten ansprechen.

Wenn Sie Unterstützung rund um das Thema »CE-Konformität« brauchen, sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Ansprechpartner bei uns im Haus ist Dieter Hubich, Tel. +49 7123 30780 - 23 (E-Mail).

Das ursprünglich von der IHK Bodensee-Oberschwaben entwickelte CE-Tool wurde nach erfolgreicher Testphase von den baden-württembergischen IHKs gemeinsam zur freien Verwendung weiterentwickelt und steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Quelle: DIHK

» Weitere Informationen zu CE-Tool der baden-württembergischen IHKs gibt konkrete Hilfestellung für Unternehmen

29.03.2018

Der Risolva Infobrief März 2018 steht zum Download bereit.

Der Risolva Infobrief März 2018 steht zum Download bereit.
Heute im Angebot:
  • Änderung der Emissionshandelsrichtlinie im Hinblick auf die Zeit nach 2020.
  • Neufassung der TRGS 1201 - Teil 3 hinsichtlich Instandsetzung im Zusammenhang mit Ex-Schutz - siehe dazu auch Teil 2 des Infobriefs.
  • Neue ISO 45001
Und natürlich wieder jede Menge interessanter Hintergrundinformationen, unter anderem zum Ende von Übergangsfristen nach BetrSichV, einen Bußgeldkatalog zur BetrSichV, ein Tool, das es Ihnen erleichtern soll, die CE-Konformitätserklärungen der Hersteller besser auf Plausibilität zu überprüfen, und vieles mehr.

Der Risolva Infobrief März 2018 steht jetzt zum Download auf unserer Internetseite bereit.

» Weitere Informationen zu Der Risolva Infobrief März 2018 steht zum Download bereit.

23.03.2018

Tastaturen sind Bakterienschleudern

Tastaturen sind Bakterienschleudern
Manche Tastatur ist fünf Mal höher bakteriell belastet als der Sitz einer öffentlichen Toilette. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat in ihrer Versichertenzeitung »Impuls« Hygienetipps zusammengestellt.

Anmerkungen Risolva:
1. Den Artikel finden Sie auf der letzten Seite.
2. Und da sagt noch einer, Otto-Normal-Büromensch hätte nichts mit der BioStoffV zu tun… :-)

Manche Tastatur ist fünf Mal höher bakteriell belastet als der Sitz einer öffentlichen Toilette. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat in ihrer Versichertenzeitung »impuls« Hygienetipps zusammengestellt.

» Weitere Informationen zu Tastaturen sind Bakterienschleudern

14.03.2018

Kopf einschalten – Leben retten: Neue Unterweisungshilfen zu den »12 Lebensrettern«

Kopf einschalten – Leben retten: Neue Unterweisungshilfen zu den »12 Lebensrettern«
Wir hatten über die Lebensretter der BG RCI bereits in unserem Beitrag vom 29.05.2017 informiert.
Dabei hat Lebensretter nichts mit Ersthelfer zu tun. Die Lebensretter der BG RCI zeigen vielmehr Beschäftigten und Führungskräften anhand prägnanter Fakten, welche Ursachen am häufigsten zu tödlichen Unfällen geführt haben und wie sie diese Gefahren in der Praxis vermeiden können.

Also unbedingt ansehen:
» Die 12 Lebensretter für Beschäftigte »Mein Leben«
» Die 12 Lebensretter für Führungskräfte »Meine Verantwortung«

Zu diesen »12 Lebensrettern« gibt es nun auch noch zwei Sicherheitskurzgespräche, mit denen Sie die Inhalte der Lebensretter an die Mitarbeiter weitergeben und besprechen können.

SKG 030 »Lebensretter – Gefahr erkannt – Gefahr gebannt«:
Der Schwerpunkt liegt in der Thematisierung von Tätigkeiten, die überdurchschnittlich häufig zu schweren Unfällen führen. So wurden 90 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle laut BG RCI-Studie durch nur fünf Unfalltypen verursacht:
1. Unfälle mit Fahrzeugen
2. Störungsbeseitigung, Wartung, Reparatur und Reinigung von Maschinen und Anlagen
3. Absturz von Leitern oder hoch gelegenen Arbeitsplätzen
4. Umkippende Teile oder herabfallende Gegenstände
5. Explosionen

SKG 031 »Lebensretter – So verhalte ich mich sicher«:
Hier geht es um den Faktor Mensch:  Bei 75 Prozent der untersuchten Arbeitsunfälle hatte die betroffene Person einen direkten Einfluss auf den Ablauf und machte den Unfall somit erst möglich. Im Sicherheitskurzgespräch dreht sich daher alles um die Vermittlung von sicherheitsgerechtem Verhalten, das in vielen Fällen schwere Unfälle vermieden hätte. Quelle: BG RCI Fachwissen-Newsletter 6/2017

Die BG RCI hat zu Ihren »12 Lebensrettern« Unterweisungsmedien entwickelt, um die wichtigen Erkenntnisse aus der Analyse von Arbeitsunfällen in den Mitgliedsbetrieben der BG RCI direkt an die Beschäftigten weitergeben und im Detail besprechen zu können.

» Weitere Informationen zu Kopf einschalten – Leben retten: Neue Unterweisungshilfen zu den »12 Lebensrettern«

02.03.2018

Betriebsneulinge – Ein Leitfaden für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Führungskräfte

Betriebsneulinge – Ein Leitfaden für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Führungskräfte
Das überarbeitete Merkblatt A 024 »Betriebsneulinge – Ein Leitfaden für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Führungskräfte« gibt der Unternehmensleitung sowie Führungskräften hilfreiche Tipps für die Vorbereitung des Einstiegs und für eine strukturierte und effektive Einführung des Neulings in den Betrieb.

Im Merkblatt sind dazu fünf Checklisten enthalten:
  • Checkliste 1: Den Eintritt vorbereiten
  • Checkliste 2: Der erste Tag
  • Checkliste 3: Durchführung der Erstunterweisung
  • Checkliste 4: Hinweise zu PSA
  • Checkliste 5: Berufsanfänger unter 18 Jahren
Das Merkblatt weist auf Pflichten und Verantwortungen der Unternehmensleitung und Führungskräfte hin und es wird auf bewährte betriebliche Einarbeitungsmodelle verwiesen, die in der betrieblichen Praxis angewendet werden. Quelle: BG RCI Fachwissen-Newsletter 6/2017

Merkblatt und Checklisten finden Sie auf der Seite der BG RCI.

Das überarbeitete Merkblatt A 024 »Betriebsneulinge – Ein Leitfaden für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Führungskräfte« gibt der Unternehmensleitung sowie Führungskräften hilfreiche Tipps für die Vorbereitung des Einstiegs und für eine strukturierte und effektive Einführung des Neulings in den Betrieb. Quelle: BG RCI

» Weitere Informationen zu Betriebsneulinge – Ein Leitfaden für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Führungskräfte

23.02.2018

Verantwortung der Führungskräfte im Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung

Verantwortung der Führungskräfte im Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung
Das Merkblatt enthält zu jedem der 11 Abschnitte des allgemeinen Gefährdungskataloges des Merkblatts A 017 Schlüsselfragen. Diese zielen auf Unterlagen ab, die infolge der Gefährdungsbeurteilung zu erstellen waren, wie beispielsweise Unterlagen zu Unterweisungen, Unterlagen zu durchgeführten Prüfungen oder spezielle Verzeichnisse wie beispielsweise das Gefahrstoffverzeichnis.

Sie können das Merkblatt im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos). Quelle: BG RCI Fachwissen-Newsletter 6/2017

Anmerkung Risolva:
Falls Sie Ihren Führungskräften eine wirksame, praxisorientierte und kurzweilige Schulung zu diesem Thema gönnen wollen: Unsere Klassiker erfreuen sich großer Beliebtheit und bekommen von Teilnehmern, Personalverantwortlichen und EHS-Fachleuten Bestnoten.
> Schulung Unternehmerpflichten
> Schulung Gefährdungsbeurteilung

Bei Interesse sprechen Sie mich bitte an:
Andrea Wieland, +49 7123 30780-22, E-Mail

Das neue Merkblatt A 017-1 »Verantwortung der Führungskräfte im Arbeitsschutz – Gefährdungsorientierte Schlüsselfragen zum Merkblatt A 017« enthält Schlüsselfragen, die – ausgehend von einer vorhandenen Gefährdungsbeurteilung – einer punktuellen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung dienen. Quelle: BG RCI

» Weitere Informationen zu Verantwortung der Führungskräfte im Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung

16.02.2018

Wo das Lenkrad zum Arbeitsplatz wird: Schwingungsbelastung mit Messcheibe des IfA visualisieren.

Wo das Lenkrad zum Arbeitsplatz wird: Schwingungsbelastung mit Messcheibe des IfA visualisieren.
Wo das Lenkrad zum Arbeitsplatz wird, besteht die Gefahr gesundheitsschädlicher Vibrationsbelastung. Langjährige, intensive Schwingungseinwirkung im Sitzen strapaziert das Muskel-Skelett-System und kann die Lendenwirbelsäule schädigen. Eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen sind schwingungsdämpfende Fahrersitze.

»Selbst geprüfte Fahrersitze, die auf die Fahrzeugeigenschaften abgestimmt sind, können die Belastung allerdings nicht verringern, wenn ihr Feder-Dämpfer-System falsch eingestellt ist«, sagt Christian Freitag, Leiter des Referates »Vibration« im IFA. Und auch die Fahrweise kann einen großen Einfluss auf die Vibrationsbelastung haben. Jede Fahrbahnunebenheit, die nicht umfahren wird, sorgt für zusätzliche Schwingungsbelastung.

Die betroffenen Beschäftigten erkennen das Problem oft nicht. Ein neues, im IFA entwickeltes Gerät soll Abhilfe schaffen. Es besteht aus einer Messscheibe auf dem Fahrersitz und einem einfach zu montierenden Display, das die Vibrationsbelastung visualisiert. Freitag: »Dabei machen wir uns eine Art Ampelsystem zunutze. Ein Balken am rechten Displayrand signalisiert über seine Farbe - grün, gelb, rot - ob die Schwingungsbelastung eine kritische Höhe erreicht. So sind Schwingungen nicht mehr nur etwas, was die Fahrer und Fahrerinnen unbestimmt spüren. Sie haben jetzt die Möglichkeit, Schwingungen zu sehen, zu bewerten und - ganz wichtig - aktiv zu verändern.«

Das neue Anzeigegerät wird vom IFA in Kleinserie produziert. Interessierte Betriebe können es zu Schulungs- und Sensibilisierungszwecken ausleihen. Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des IFA. Quelle: Aus der Pressemitteilung des DGUV.

Wo das Lenkrad zum Arbeitsplatz wird, besteht die Gefahr gesundheitsschädlicher Vibrationsbelastung. Langjährige, intensive Schwingungseinwirkung im Sitzen strapaziert das Muskel-Skelett-System und kann die Lendenwirbelsäule schädigen. Eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen sind schwingungsdämpfende Fahrersitze.

» Weitere Informationen zu Wo das Lenkrad zum Arbeitsplatz wird: Schwingungsbelastung mit Messcheibe des IfA visualisieren.

08.02.2018

Beteiligung der Praxis im Rahmen der Qualitätssicherung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe

Beteiligung der Praxis im Rahmen der Qualitätssicherung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe
Mit dem Ziel der Qualitätssicherung werden durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) Technische Regeln (TRGS) weiterentwickelt sowie regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Dabei sollen auch Hinweise aus der Praxis berücksichtigt werden.

Haben Sie als Anwender Hinweise zu den nachfolgend genannten TRGS?
TRGS 510 »Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern«
TRGS 600 »Substitution«
TRGS 910 »Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen«

Bitte senden Sie Hinweise, Anmerkungen oder Stellungnahmen möglichst bis 31. März 2018 an die AGS-Geschäftsführung [Anm. Risolva: Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Link der Quellenangabe]. Quelle: BAuA

Mit dem Ziel der Qualitätssicherung werden durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) Technische Regeln (TRGS) weiterentwickelt sowie regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Dabei sollen auch Hinweise aus der Praxis berücksichtigt werden. Quelle: BAuA
Möglichkeit der Stellungnahme zur Aktualisierung von Technischen Regeln des AGS bis zum 31. März 2018.

» Weitere Informationen zu Beteiligung der Praxis im Rahmen der Qualitätssicherung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe

02.02.2018

Geschichten zum Genehmigungsmanagement - heute: Es ist doch nur EIN anderer Stoff

Geschichten zum Genehmigungsmanagement - heute: Es ist doch nur EIN anderer Stoff
Der Betrieb der OFB GmbH in Sommerloh unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht, da eine Anlage nach Nummer 3.10.2 betrieben wird. Dahinter verbirgt sich die »Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 1 Kubikmeter bis weniger als 30 Kubikmeter bei der Behandlung von Metalloberflächen durch Beizen oder Brennen unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure« - kurz: eine Galvanik.

Damals bei der Neuerrichtung des Werks holte sich der Produktionsleiter, Herr Pfiffig, professionelle Hilfe für die Begleitung beim Genehmigungsverfahren. Da er solche Verfahren schon von anderen Standorten kannte, kam für ihn nichts anderes in Betracht. Wusste er doch, dass das Tagesgeschäft ihm keine Zeit lassen würde, selbst den Antrag zu schreiben. Zwar würde er als Ansprechpartner für Auskünfte, Informationen und Daten zur Verfügung stehen müssen – schließlich weiß ein betriebsfremdes Unternehmen nichts über die Interna – aber das kostete ihn lange nicht die Zeit, die die eigentliche Antragserstellung erforderte.

Deshalb griff er auch jetzt bei der anstehenden Modernisierung der Anlagen zum Telefon und rief bei Risolva an, um sich wieder die Unterstützung im Genehmigungsverfahren zu holen. Das Projekt »Erstellung BImSchG-Antrag für die OFB GmbH« war damit in guten Händen.

Bei einer ersten Besprechung bekam Herr Pfiffig einen Fragenkatalog, der alle Punkte beinhaltete, über die in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag zur Änderung einer bestehenden Anlage aussagekräftige und verständliche Angaben gemacht werden müssen. Weil die interne Planung schon weit fortgeschritten war, fiel es ihm leicht, die erforderlichen Daten zu liefern.

Er stand mit seinem Dienstleister in engem Kontakt. Die Antragserstellung machte gute Fortschritte. Dem Einhalten des Zieltermins stand nichts im Weg. Bevor die Risolva in die Endfertigung der Antragsunterlagen ging, bekam Herr Pfiffig ein Entwurfsexemplar zugemailt, über das er noch einmal ein prüfendes Auge werfen sollte. Wurden alle Themen richtig dargestellt? Stimmt das Geschriebene mit den betrieblichen Gegebenheiten überein? ...

Vor Herrn Pfiffig lag ein umfangreiches Antragsdokument zur Prüfung. Seite für Seite ging er es durch, fand seine Erläuterungen in der stimmigen Verfahrensbeschreibung wieder und erfreute sich an der strukturierten Gestaltung des Antrags. Dann aber stutzte er. Herrn Pfiffig fiel beim Lesen nämlich auf, dass einer der genannten Einsatzstoffe gar nicht mehr verwendet wird. Im Rahmen der Substitution kam seit einigen Monaten ein weniger gefährlicher Stoff zum Einsatz. Dies wurde offenbar nicht an Risolva kommuniziert. Gut, dass es sich erst um die Entwurfsfassung handelte. Herr Pfiffig schrieb eine E-Mail an die Risolva, mit der Bitte den Stoff noch schnell zu ändern und fügte das aktuelle Sicherheitsdatenblatt an. Mengenmäßig hatte sich nichts geändert, technisch auch nicht, also dürfte das gar kein Problem sein.

Leider war sich Herr Pfiffig nicht über den Umfang der Auswirkungen bewusst, was passiert, wenn so kurz vor dem Ende der Antragserstellung plötzlich neue Stoffe ins Spiel kommen. Der Austausch der Sicherheitsdatenblätter stellt dabei nämlich den geringsten Aufwand dar. Vielmehr können daraufhin im Antrag Änderungen erforderlich sein, zum Beispiel:
  • bei der Beschreibung der eingesetzten Stoffe
  • bei der Beschreibung der durchgeführten Substitutionsmaßnahme
  • bei der Beschreibung der Lagerbedingungen
  • bei der Beschreibung der Anlieferbedingungen ins Werk und an die Verarbeitungsanlage
  • bei der Abfallbetrachtung
  • bei der Betrachtung der Emissionen
  • bei der Betrachtung der Schutzmaßnahmen
  • bei der Betrachtungen des Brandschutzes
  • auf allen Formblättern, die Stoffdaten enthalten
Auch war sich Herr Pfiffig nicht darüber bewusst, dass bei derartig vielen nachträglichen Änderungen die Gefahr besteht, möglicherweise eine Stelle zu übersehen und damit Ungereimtheiten im Antrag stehen zu haben. Aber zum Glück hatte Herr Pfiffig ja mit Risolva jemanden beauftragt, der jahrelange Erfahrung in der Erstellung immissionsschutzrechtlicher Antragsunterlagen besaß. Ihnen gelang es – trotz der umfangreichen Änderungsarbeit - den geplanten Termin zur Antragsabgabe einzuhalten.

Gastbeitrag von Anja Blum
Anmerkung: Sämtliche Namen - außer der der Risolva :-) - sind frei erfunden; gegebenenfalls zutreffende Übereinstimmungen sind absolut zufällig.

Weitere Geschichte zum Genehmigungsmanagment:
» die Gartenfroh GmbH oder das Problem mit der Kapazität einer Anlage

Kurz vor dem Zieleinlauf:
Kleine Änderungen - große Wirkung, oder: Was passiert, wenn Herr Pfiffig sich kurz vor Abgabe des Antrags »nur« für einen anderen Einsatzstoff entscheidet.

» Weitere Informationen zu Geschichten zum Genehmigungsmanagement - heute: Es ist doch nur EIN anderer Stoff

Seite 25 von 51