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Textbeiträge von Andrea Wieland.
Ich freue mich über Anregungen oder Kommentare:
Rufen Sie mich an unter +49 7123 30780 - 22 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

 
05.10.2018

Lernen, das Spaß macht

Lernen, das Spaß macht

Die BGHW hat ihr Lernportal um einen offenen Bereich erweitert. Dieser startet mit dem Thema »Motivierend unterweisen«. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und alle, die sich für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit interessieren, können das neue Angebot ohne vorherige Anmeldung nutzen.

Bisher konnten nur Seminarteilnehmerinnen und teilnehmer auf die BGHW-Lernmodule zugreifen. Mit dem offenen Angebot ist nun ein selbstorganisiertes Lernen auch ohne Seminarbesuch möglich.

Den Machern des Lernportals ist es wichtig, Wissen nicht einfach nur darzustellen, sondern die Anwenderinnen und Anwender aktiv einzubinden. Durch spielerische Methoden sollen sie dazu ermuntert werden, sich intensiv mit einem Thema auseinanderzusetzen. Interaktive Aufgaben und Fragen regen dazu an, die eigene Situation im Betrieb zu beleuchten und diese zu verbessern.

Das Angebot startet mit vier Lernmodulen zum Thema »Motivierend unterweisen«. Diese können unabhängig voneinander bearbeitet werden. Geplant ist, das Angebot um weitere digitale Inhalte aus den BGHW-Seminaren auszubauen. Quelle: DGUV

» BGHW Lernportal
 

Die BGHW hat ihr Lernportal um einen offenen Bereich erweitert. Dieser startet mit dem Thema »Motivierend unterweisen«. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und alle, die sich für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit interessieren, können das neue Angebot ohne vorherige Anmeldung nutzen.

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28.09.2018

Der Risolva Infobrief September 2018 steht zum Download bereit.

Der Risolva Infobrief September 2018 steht zum Download bereit.

Im heutigen Infobrief ist vor allem die Änderung der AbwV erwähnenswert. Auch auf Länderebene hat sich etwas getan. Die Bauordnungen werden gerade sukzessive angepasst (oder gleich ganz neu gefasst).

Bei den Hintergrundinformationen finden Sie unter anderem weitergehende Beiträge zu altbekannten Themen, als da wären ElektroG, VerpackV, GewAbfV und KWK-Eigenversorgung.

» zum Risolva Infobrief

Der Risolva Infobrief September 2018 steht jetzt zum Download auf unserer Internetseite bereit.

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27.09.2018

Arbeitsstätten-Quiz

Arbeitsstätten-Quiz
Das Portal www.arbeitssicherheit.de hat ein Arbeitsstättenquiz entwickelt:
Sie erhalten verschiedene Fragen mit je zwei Antwortmöglichkeiten, doch nur eine ist richtig. Sind Sie mit Ihrer Antwort nicht zufrieden können Sie das Quiz neu starten. Am Ende des Spiels erhalten Sie Ihr Ergebnis.

Aus dem Teaser:
»Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz von Beschäftigten. Sie regeln, worauf Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte und bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln zu achten haben. Braucht jeder Arbeitsraum ein Fenster, wer sorgt für die Hygiene von Arbeitsstätten und dürfen Mitarbeiter private Gegenstände im Betrieb nutzen? Wie gut kennen Sie sich aus?«
Quelle: www.arbeitssicherheit.de

Der Anbieter hat auch Folgendes im Programm:

Das Portal www.arbeitssicherheit.de hat ein Arbeitsstättenquiz entwickelt:
Sie erhalten verschiedene Fragen mit je zwei Antwortmöglichkeiten, doch nur eine ist richtig. Sind Sie mit Ihrer Antwort nicht zufrieden können Sie das Quiz neu starten. Am Ende des Spiels erhalten Sie Ihr Ergebnis.

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19.09.2018

Arbeitsunterbrechungen und Multitasking täglich meistern

Arbeitsunterbrechungen und Multitasking täglich meistern

Digitalisierung und Arbeitsverdichtung stellen die Beschäftigten vor neue Herausforderungen. Viele sind ständig online erreichbar. Mehrfach pro Minute gehen E-Mails ein, die bearbeitet werden müssen. Kollegen kommen ins Büro, Kunden rufen an. Diese Unterbrechungen binden die Aufmerksamkeit. Wie gut kann der Mensch damit umgehen? Lässt sich mehreres gleichzeitig erledigen oder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit überfordert?

Die BAuA ist diesen Fragen innerhalb des Forschungsprojekts »Arbeitsunterbrechungen und Multitasking in informationsintensiven Berufen« nachgegangen. Es wurde gemeinsam mit Wissenschaftlern des Instituts für Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie der Universität Leipzig durchgeführt.

Die Veröffentlichung »Arbeitsunterbrechungen und Multitasking täglich meistern« beruht auf diesen Untersuchungen. Sie richtet sich an alle, die häufig mit Arbeitsunterbrechungen und Multitasking zu tun haben, und gibt Tipps zum Umgang damit. Zudem hilft die Broschüre, Ursachen von Störungen aufzuspüren und zu verhindern. Denn ein Ergebnis sei bereits vorweggenommen: Für Motivation und Leistungsfähigkeit ist ungestörtes Arbeiten am besten. Quelle: BAuA

Digitalisierung und Arbeitsverdichtung stellen die Beschäftigten vor neue Herausforderungen. Viele sind ständig online erreichbar. Mehrfach pro Minute gehen E-Mails ein, die bearbeitet werden müssen. Kollegen kommen ins Büro, Kunden rufen an. Diese Unterbrechungen binden die Aufmerksamkeit. Wie gut kann der Mensch damit umgehen? Lässt sich mehreres gleichzeitig erledigen oder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit überfordert?

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07.09.2018

Antragsunterlagen nach BImSchG - Wir verwenden die neuen Formblätter in BW als Worddatei

Antragsunterlagen nach BImSchG - Wir verwenden die neuen Formblätter in BW als Worddatei

Seit Mai gibt es in Baden-Württemberg neue Formblätter für Anträge nach BImSchG. Auf der Seite der Gewerbeaufsicht können diese als pdf-Formulare heruntergeladen werden. Diese erfüllen zwar ihren Zweck, doch die Bearbeitung ist unkomfortabel. Deshalb verwenden wir für die Antragsunterlagen, die wir für unsere Kunden erstellen, eine selbst angefertigte Word-Version.

Bei uns finden Sie auch:
» Checkliste »Antrag/Anzeige nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Vorgehen bei der Erstellung eines Antrags«
» Checkliste »Antrag/Anzeige nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Erforderliche Informationen und Daten«

Wenn Sie bei der Erstellung der Antragsunterlagen tatkräftige Unterstützung gebrauchen können, so freut sich über Ihren Anruf:
Anja Blum
+49 7123 30780 - 21
anja.blum@risolva.de

Seit Mai gibt es in Baden-Württemberg neue Formblätter für Anträge nach BImSchG. Auf der Seite der Gewerbeaufsicht können diese als pdf-Formulare heruntergeladen werden. Diese erfüllen zwar ihren Zweck, doch die Bearbeitung ist unkomfortabel. Deshalb verwenden wir für die Antragsunterlagen, die wir für unsere Kunden erstellen, eine selbst angefertigte Word-Version.

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03.09.2018

Neuer Entwurf TA Luft

Neuer Entwurf TA Luft

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen neuen Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) veröffentlicht. Darin werden zum Referentenentwurf aus dem Jahr 2016 einige Änderungen deutlich. Der Entwurf dient nicht einer erneuten Anhörung von Verbänden, sondern wird mit beteiligten Ministerien für eine mögliche Kabinettsbefassung abgestimmt.

Im Vergleich zum Referentenentwurf aus dem Jahr 2016 sind dem DIHK folgende Änderungen aufgefallen:

  • 3.4: Berücksichtigung der möglichen Genehmigungspflicht einer störfallrelevanten Änderung nach § 16 Absatz 1 Satz 1 oder § 16a BImSchG
  • 4.6.1.1: Höhere Bagatellmassenströme für Schwefeloxide und Stickstoffoxide (15 kg/h) (von 1,4 bzw. 1,6 kg/h im Referentenentwurf jedoch 20 kg/h nach aktueller TA Luft)
  • 4.8: Nach einem neuen Anhang 8 müssen Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung durch Stickstoff- oder Schwefeldepositionen geprüft werden. Der Schutz empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme durch Stickstoffdepositionen außerhalb der Gebiete wandert unverändert in den Anhang 9.
  • 4.8: Präzisiert wird die Definition für Bioaerosole als »im Luftraum befindliche Ansammlungen von Partikeln, denen Pilze, deren Sporen, Konidien oder Hyphenbruchstücke oder Bakterien, Viren oder Pollen oder deren Zellwandbestandteile und Stoffwechselprodukte anhaften oder die diese beinhalten.«
  • 5.2.6: Anforderung an die Dichtheit von Rührwerken, Flanschverbindungen und Absperr- oder Regelorgane (Gasförmige Emissionen beim Verarbeiten, Fördern, Umfüllen oder Lagern von flüssigen Stoffen) wurden an vielen Stellen überarbeitet.
  • 5.3.3.2: Die »Soll-Bestimmung« einer kontinuierlichen Messung von Emissionen staubförmiger anorganischer Stoffe der Klasse II (bspw. Blei und Nickel) oder schwer abbaubarer, leicht anreicherbarer und hochtoxischer organische Stoffe (u.a. Dioxine, Furane und polychlorierten Biphenyle) wird nun als Prüfauftrag formuliert.
  • 5.4: In besonderen Regelungen für bestimmte Anlagenarten wurden verschiedene Änderungen insbesondere bspw. für Holzfeuerungsanlagen, Raffinerien sowie Biogasanlagen vorgenommen.

Der aktuelle Referentenentwurf vom Juli 2018 kann auf der Seite des BMU heruntergeladen werden. Quelle: DIHK

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen neuen Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) veröffentlicht. Darin werden zum Referentenentwurf aus dem Jahr 2016 einige Änderungen deutlich. Der Entwurf dient nicht einer erneuten Anhörung von Verbänden, sondern wird mit beteiligten Ministerien für eine mögliche Kabinettsbefassung abgestimmt.

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31.08.2018

Der Risolva Infobrief August 2018 steht zum Download bereit.

Der Risolva Infobrief August 2018 steht zum Download bereit.

Im Infobrief August gibt es nur wenige Änderungen und diese betreffen Ländervorschriften. Im Übrigen war es diesen Monat von der Gesetzgebungsseite aus sehr ruhig.
 

Im Ausblick finden Sie u.a.
» den Kabinettsentwurf zum TEHG
» einen neuen Entwurf zur TA Luft.

Bei den Hintergrundinformationen möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf den Beitrag zur Verantwortung im Arbeitsschutz lenken. Interessant könnte auch die Information sein, dass das Kabinett einen Steuerrabatt für Elektro-Dienstwagen beschlossen hat.

» zum Risolva Infobrief

Der Risolva Infobrief August 2018 steht jetzt zum Download auf unserer Internetseite bereit.

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31.08.2018

Fahrradunfälle vermeiden: »Holländischer Griff« beim Öffnen der Autotür

Fahrradunfälle vermeiden: »Holländischer Griff« beim Öffnen der Autotür
Die Unfallkasse Berlin unterstützt Aktion »Rücksicht mit Rückblick« der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Immer wieder geht es durch die Medien: Radfahrer verunfallen aufgrund geöffneter Autotüren.

Sieben Prozent der Unfälle, an denen PKWs und Fahrräder beteiligt waren, werden durch unaufmerksam geöffnete Autotüren verursacht, fanden die Unfallforschung der Versicherer in einer Studie heraus. Jeder Fünfte dieser Unfälle führt zu schweren Verletzungen. Allein in Berlin starben im vergangen Jahr zwei Radfahrer bei diesen »Dooring-Unfällen«. Auch 2018 kam es bereits zu einem tödlichen Unfall.

Die Aktion »Rücksicht mit Rückblick« der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, an der sich die Unfallkasse Berlin beteiligt, möchte genau diese Unfälle vermeiden.

Besonders wirkungsvoll ist dabei der so genannte Holländische Griff: Die Fahrertür wird mit der rechten Hand geöffnet. Dabei dreht der Oberkörper nach links und der Blick geht automatisch nach hinten. Herannahende Radfahrer werden so rechtzeitig gesehen.

Ein Aufkleber fürs Fahrzeuginnere soll Autofahrende an den Handgriff erinnern, der Leben retten kann. Er wird stadtweit verteilt. Versicherte Betriebe können den Aufkleber bei der Unfallkasse Berlin bestellen. Quelle: Unfallkasse Berlin

Die Unfallkasse Berlin unterstützt Aktion »Rücksicht mit Rückblick« der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Immer wieder geht es durch die Medien: Radfahrer verunfallen aufgrund geöffneter Autotüren.

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13.08.2018

Neue LASI Veröffentlichung LV 55 »Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen«

Neue LASI Veröffentlichung LV 55 »Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen«
Der LASI hat im Juni 2018 den Leitfaden LV 55 »Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen« neu veröffentlicht.

Aus dem Vorwort des Leitfadens:
»Die Anwendung der TRGS 910 und des risikobezogenen Maßnahmenkonzeptes ist für die betriebliche Praxis vielfach neu. Diese Neufassung der LASI - Veröffentlichung LV 55 soll deshalb den staatlichen Arbeitsschutzbehörden als Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Aufsichts- und Beratungstätigkeit an Arbeitsplätzen mit krebserzeugenden Gefahrstoffen dienen. Insbesondere soll sie helfen zu überprüfen, ob die Anforderungen des Maßnahmenkonzeptes durch den Arbeitgeber umgesetzt wurden. Auch werden seitens der betrieblichen Praxis verstärkt Fragen aufgeworfen werden – Fragen, die auch und insbesondere an die Aufsichtsbeamtinnen und beamten der staatlichen Arbeitsschutzbehörden gerichtet werden. Hierfür soll diese LASI - Veröffentlichung eine kompakte und praxisgerechte Unterstützung sein.«

Und was für Aufsichtspersonen ein Leitfaden ist, kann für Unternehmen mindestens ebenso gut herangezogen werden. Außerdem wissen Sie dann gleich, worauf die Aufsichtspersonen achten und können sich entsprechend vorbereiten.

Der LASI hat im Juni 2018 den Leitfaden LV 55 »Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen« neu veröffentlicht. Obwohl sich dieser an Aufsichtspersonen richtet, können Unternehmen ihn als Checkliste für ihr Vorgehen verwenden.

» Weitere Informationen zu Neue LASI Veröffentlichung LV 55 »Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen«

01.08.2018

LAGA M 43: Überarbeitungsentwurf Vollzug Gewerbeabfallverordnung wird vorgelegt

LAGA M 43: Überarbeitungsentwurf Vollzug Gewerbeabfallverordnung wird vorgelegt

Der Ad-hoc-Ausschuss M34 des Ausschusses für Abfallrecht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat einen Entwurf für die LAGA-Mitteilung 34 »Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung« (M 34) erarbeitet.

Im weiteren Verfahren wird es nach der Anhörung einen 2. Entwurf der Ad-hoc-AG geben. Damit wird sich wieder der LAGA-Abfallrechtsausschuss (ARA) damit befassen und anschließend die LAGA-Vollversammlung. Abschließend wird der Entwurf der Amtschefkonferenz mit der Empfehlung der Veröffentlichung zugeleitet und den Ländern für den Vollzug an die Hand gegeben (Ende 2018/Anfang 2019).

Die aktualisierte M 34 wird Vollzugshinweise zu folgenden Pflichten und Anforderungen umfassen und Fragen zum Anwendungsbereich und zur Quotenberechnung der novellierten Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) beantworten:

  • Anwendungsbereich der GewAbfV
  • Getrenntsammlungspflicht sowie deren Ausnahmen
  • Vorbehandlungspflicht und deren Ausnahmen
  • Dokumentationspflichten für Erzeuger und Besitzer von Abfällen
  • Errechnung der Getrenntsammlungsquote
  • Aufbereitungspflicht für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle
  • technische und organisatorische Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen
  • Empfehlungen für Aufbereitungsanlagen
  • arbeitsteilige Vorbehandlung oder Kaskadenvorbehandlung und
  • Berechnung von Sortier- und Recyclingquoten.

Wie immer ist auch bei dieser LAGA-Mitteilung 34 darauf hinzuweisen, dass es sich um eine (wichtige) Orientierungshilfe für den Vollzug und insofern auch für die betroffenen Unternehmen (Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sowie Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen) handelt; d. h. um keine rechtsverbindlichen Vorgaben. Quelle. DIHK (stark gekürzt)

Und wir von der Risolva möchten noch hinzufügen, dass das vorliegende Papier ohnehin erst einen Entwurf darstellt.

» Entwurf für die LAGA-Mitteilung 34 »Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung«
» Stellungnahme des DIHK zur LAGA-Mitteilung 34

Der Ad-hoc-Ausschuss M34 des Ausschusses für Abfallrecht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat einen Entwurf für die LAGA-Mitteilung 34 »Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung« (M 34) erarbeitet.

» Weitere Informationen zu LAGA M 43: Überarbeitungsentwurf Vollzug Gewerbeabfallverordnung wird vorgelegt

30.07.2018

Der Risolva Infobrief Juli 2018 steht zum Download bereit.

Der Risolva Infobrief Juli 2018 steht zum Download bereit.
Hier kommt die Hochsommerausgabe des Infobriefs. Aktuelle Rechtsänderungen gab es diesmal nicht so viele. Aus unserer Sicht erfordert einzig die Änderung der TRBA 400 ein wenig Handlungsbedarf.

Es geht darin um die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
Wichtig: Das gilt auch für diejenigen, die »nur« mit potenziell verkeimten Kühlschmierstoffen oder ähnlich unspektakulären Dingen umgehen. Das bedeutet nun aber nicht, »das ganz große Fass« aufzumachen. Es heißt lediglich, den neuen Aspekt in der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und gegebenenfalls als nicht zutreffend einzustufen. Wichtig: So oder so - dokumentieren nicht vergessen!

Bitte beachten Sie das Ende der Anzeigefrist für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider zum 19.8.2018. Mehr dazu bei den Hintergrundinformationen.

Im Übrigen könnte Sie noch interessieren:
  • Ein Leitfaden der EU zur Abfalleinstufung
  • Überarbeitungsentwurf zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung
  • Antworten auf Vollzugsfragen zur Umsetzung der Seveso-III-RL
  • ...
» zum Risolva Infobrief

Der Risolva Infobrief Juli 2018 steht jetzt zum Download auf unserer Internetseite bereit.

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26.07.2018

42. BImSchV: Anzeigepflicht für bestehende Anlagen bis 19. August 2018

42. BImSchV: Anzeigepflicht für bestehende Anlagen bis 19. August 2018
Am 19. August 2017 trat die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) in Kraft. Durch die 42. BImSchV werden Anforderungen zum Schutz und zur Vorsorge für diese Anlagen festgelegt, um einen möglichen Austrag von Legionellen vorzubeugen. Dafür greift die 42. BImSchV weitgehend auf bereits bestehende technische Regeln (VDI-Richtlinien) für einen hygienisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen zurück. Zu den in der neuen Verordnung vorgegebenen Anforderungen und Pflichten zählen beispielsweise betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen, Überprüfungen der Anlagen durch Sachverständige oder Inspektionsstellen, Dokumentation im Betriebstagebuch und Maßnahmen für den hygienisch einwandfreien Betrieb der Anlagen.

Zwischen dem 19. Juli und 19. August 2018 müssen Betreiber von bestehenden Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern, die dem Anwendungsbereich der o.g. 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) unterliegen, ihre Anlagen anzeigen. Hierfür steht ab dem 19. Juli 2018 unter www.kavka.bund.de ein zentrales Online-Portal bereit. Mit der Anzeige wird jeder Anlage dort eine eindeutige Anlagen-ID zugeordnet. Quelle: DIHK

Als Hintergrundinformationen kann Ihnen auch das DIHK-Merkblatt zur 42. BImSchV dienen.

Zwischen dem 19. Juli und 19. August 2018 müssen Betreiber von bestehenden Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern, die dem Anwendungsbereich der o.g. 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) unterliegen, ihre Anlagen anzeigen. Hierfür steht ab dem 19. Juli 2018 unter www.kavka.bund.de ein zentrales Online-Portal bereit.

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