Lösungen auf den Punkt gebracht
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Textbeiträge von Andrea Wieland.
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Flexible Beschäftigungsformen und Gesundheitsförderung im Betrieb
Ein Fünftel aller Erwerbstätigen in Deutschland hat keine unbefristete Vollzeitstelle. Für die betriebliche Gesundheitsförderung ist diese Gruppe von Beschäftigten aus verschiedenen Gründen schwer zu erreichen.
Der neue Report der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) zeigt, wie Unternehmen dennoch etwas für die Gesundheit ihrer Minijobber, Teilzeitkräfte sowie Zeit- und Leiharbeitskräfte tun können.
So enthält der iga.Report »Flexible Beschäftigungsformen und aufsuchende Gesundheitsförderung im Betrieb« zahlreiche Beispiele zur Anwendung der Maßnahmen in verschiedenen Branchen und Jobs. Darunter: Bildschirmtätigkeiten, Arbeit im Schichtdienst, gefährliche Jobs, Arbeit in der Personenbeförderung, im Callcenter sowie in der Kosmetik-, Chemie- und Nahrungsmittelbranche. Die 52-seitige Broschüre kann bei der IGA kostenlos heruntergeladen werden. Quelle IGA und DGUV Newsletter August 2019
Ein Fünftel aller Erwerbstätigen in Deutschland hat keine unbefristete Vollzeitstelle. Für die betriebliche Gesundheitsförderung ist diese Gruppe von Beschäftigten aus verschiedenen Gründen schwer zu erreichen.Der neue Report der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) zeigt, wie Unternehmen dennoch etwas für die Gesundheit ihrer Minijobber, Teilzeitkräfte sowie Zeit- und Leiharbeitskräfte tun können.
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Der Risolva Infobrief August 2019 steht zum Download bereit.
Diesmal ist in Sachen Rechtsänderungen erfreulich wenig los. Es gab nur Änderungen an der baden-württembergischen Bauordnung und eine Neufassung des ADR ohne inhaltliche Änderungen, sowie einige redaktionelle Änderungen an anderen Rechtsvorschriften.
In Vorbereitung ist eine Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und bei den Hintergrundinformationen finden Sie u.a. Beiträge
- zur Verlängerung der Steuerförderung für Elektromobilität,
- zur Gestaltung von Homeoffice und
- über Filme für Unterweisungen: »Risk Buster« - ein Stuntman zeigt, was passieren kann, wenn wir aus Überzeugung, Nachlässigkeit, Faulheit oder Unwissenheit auf Sicherheit verzichten.
Der Risolva Infobrief August 2019 steht jetzt zum Download auf unserer Internetseite bereit.
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Homeoffice: Klare Regelungen sind nötig
Vier von zehn Unternehmen in Deutschland setzen derzeit auf Homeoffice. Wieder andere Betriebe holen ihre Beschäftigten zurück ins Firmenbüro. Erfahrungswert für Führungskräfte: Homeoffice braucht klare Regeln und einen kontinuierlichen, direkten Austausch mit den Beschäftigten. Dieses Thema wird in einem Artikel der aktuellen DGUV-Zeitschrift »topeins« beleuchtet.
Selbstbestimmt zwischen Arbeits- und Privatleben hin und her switchen – das klingt verlockend. Aber ist es das auch? Sowohl die Erfahrung der Betriebe als auch aktuelle Studien legen nahe: Homeoffice als Pauschallösung funktioniert nicht. Es zeigt sich aber, welche Stellschrauben es gibt. Quelle: topeins
Auf dieser Seite finden Sie auch eine Checkliste, was bei Homeoffice zu beachten ist, sowie weiterführende Informationen.
Homeoffice klingt nach Allzweckwaffe bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der topeins-Artikel meint allerdings: Klare Regelungen sind nötig.
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Rollen im Gefahrgutrecht
Aufgrund unserer früheren Beiträge mögen Sie erkannt haben, dass Sie sich dem Gefahrgutrecht nicht wirklich entziehen können.
Im zweiten Schritt ist es notwendig, sich darüber klar zu werden, welche Rollen man im Gefahrgutrecht einnimmt.
Folgende Rollen gibt es laut ADR bzw. GGVSEB:
Empfänger
Entlader
Absender
Auftraggeber des Absenders (nur GGVSEB)
Verpacker
Verlader
Befüller
Beförderer
Es gibt noch einige weitere, wie den Betreiber von Tankcontainern o.ä. Wir wollen uns aber auf die oben genannten gängigen Rollen konzentrieren.
Die Begriffe klingen so, als wären damit Personen gemeint. Das ist jedoch nicht der Fall. Alle Rollen beziehen sich immer auf das Unternehmen, das für die Umsetzung der Anforderungen verantwortlich ist, und nicht die Einzelperson, die die Tätigkeit operativ ausführt.
Verlader im Sinne der Rechtsvorschriften ist also nicht der Staplerfahrer, der Ware physisch auf einen LKW lädt, sondern dessen Vorgesetzter, zum Beispiel der Verlademeister, Leiter der Versandabteilung oder jemand in einer vergleichbaren Position.
Auch ist nicht der LKW-Fahrer gemeint, wenn vom Beförderer die Rede ist, sondern das Transportunternehmen.
Um rechtssicher zu sein, müssen Sie also nicht nur wissen, welche Rollen Ihr Unternehmen im Gefahrgutrecht hat, sondern auch, wer die Schlüsselpersonen in Ihrem Unternehmen sind, die die Verantwortung für die rechtskonforme Umsetzung haben. Sinnvollerweise ist dies in Stellen-/Funktionsbeschreibungen oder anderweitig nachvollziehbar dargelegt und dokumentiert.
In den folgenden Beiträgen werden wir die unterschiedlichen Rollen ins Visier nehmen, damit Sie einschätzen können, wo sie »mit im Boot« sind.
Letzter Beitrag: Wo haben Sie mit Gefahrgütern zu tun - Versand oder Verschicken gefährlicher Güter
Nächster Beitrag: Rollen im Gefahrgutrecht: Empfänger/Entlader
Aufgrund unserer früheren Beiträge mögen Sie erkannt haben, dass Sie sich dem Gefahrgutrecht nicht wirklich entziehen können. Im zweiten Schritt ist es notwendig, sich darüber klar zu werden, welche Rollen man im Gefahrgutrecht einnimmt.
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Drehscheibe Lichtbogenschweißen
Das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist für jeden Schweißer zwingend notwendig, um schwere UV-induzierte Schäden an Haut und Augen zu vermeiden. Für Arbeitnehmer in der Umgebung von Schweißarbeitsplätzen wird die Gefährdung durch UV-Strahlung jedoch häufig unterschätzt, obwohl auch in großer Entfernung die Expositionsgrenzwerte gemäß der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) überschritten werden können.
Ausgehend von der direkten Exposition des Schweißers in einer Armlänge Entfernung zum Lichtbogen (50 cm) gibt die »Drehscheibe Lichtbogenschweißen« die maximal zulässigen Expositionsdauern in Abhängigkeit von der Schweißstromstärke in einer Entfernung von 1 m (Schweißhelfer) sowie 3 m (Beschäftigte auf betrieblichen Verkehrswegen) ohne zusätzliche Messungen wieder. Dabei kann zwischen den praxisüblichen Schweißverfahren CMT, MAG, MIG, MMA, WIG und PTA sowie den Werkstoffen Baustahl, nicht rostender Stahl und Aluminium ausgewählt werden.
Dadurch können Sicherheitsfachkräfte schnell und unkompliziert eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der UV-Strahlung am und in der Umgebung von Schweißarbeitsplätzen durchführen. Aber auch für den Schweißer selbst bietet die »Drehscheibe Lichtbogenschweißen« die Möglichkeit, die Strahlungsgefährdung des Lichtbogens besser einschätzen zu können. Quelle: BAuA
Die Drehscheibe kann bei der BAuA kostenfrei bestellt werden. Zu bezahlen sind lediglich die Versandkosten.
Das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist für jeden Schweißer zwingend notwendig, um schwere UV-induzierte Schäden an Haut und Augen zu vermeiden. Für Arbeitnehmer in der Umgebung von Schweißarbeitsplätzen wird die Gefährdung durch UV-Strahlung jedoch häufig unterschätzt, obwohl auch in großer Entfernung die Expositionsgrenzwerte gemäß der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) überschritten werden können.
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Der Risolva Infobrief Juli 2019 steht zum Download bereit.
Hier ist die Hochsommerausgabe des Risolva Infobriefs. Wie beim letzten Mal bereits angekündigt, gibt es diesmal die ausführlichen Informationen zur neuen 44. BImSchV.
Im Energiebereich hat sich auch ein bisschen was getan und schließlich gab es noch eine Änderung an der ArbMedVV. Dementsprechend finden Sie in Teil 2 des Infobriefs auch eine Reihe von ausführlichen Pflichten.
Bei den Hintergrundinformationen finden Sie allerhand Vermischtes - und natürlich die jahreszeitbedingt übliche Veröffentlichung zur Sommerhitze im Büro :-)
In diesem Sinne wünschen wir ein fröhliches Sommerfeeling!
Der Risolva Infobrief Juli 2019 steht jetzt zum Download auf unserer Internetseite bereit.
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Psychologie der Arbeitssicherheit – Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten?
Trotz großer Erfolge der Arbeitsschutzakteure, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Menschen sicher und gesund arbeiten können, ereignen sich immer wieder sicherheitskritische Situationen und Unfälle. Ca. 80 – 95 Prozent aller Unfälle werden durch menschliches Verhalten verursacht. Aber: Warum verhalten sich Menschen so, wie sie sich verhalten? Warum hält man sich nicht an die Vorschriften? Was treibt den Menschen an? Wie kann man Einfluss nehmen auf das Verhalten von Menschen? In einer Broschüre der BG Verkehr erhalten Sie Informationen zur Psychologie der Arbeitssicherheit. Quelle: BG Verkehr
Wer schon ein hohes Sicherheitsniveau erreicht hat, kommt bei Unfallauswertungen immer häufiger zu dem Schluss, dass sich technisch oft nichts mehr machen lässt. Unfälle passieren wegen des »Faktors Mensch«. Und hier Gegenmaßnahmen zu ergreifen, ist komplizierter als noch einen weiteren Schutzzaun anzubringen. Denn jetzt wird es persönlich. Kein Grund jedoch, mit den Schultern zu zucken und zu sagen, dass man da sowieso nichts machen kann. Man kann schon, wenn man versteht, wie wir ticken.
Die Broschüre »Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten?« kann bei der BG Verkehr kostenfrei heruntergeladen werden.
Trotz großer Erfolge der Arbeitsschutzakteure, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Menschen sicher und gesund arbeiten können, ereignen sich immer wieder sicherheitskritische Situationen und Unfälle. Ca. 80 – 95 Prozent aller Unfälle werden durch menschliches Verhalten verursacht. Aber: Warum verhalten sich Menschen so, wie sie sich verhalten? Warum hält man sich nicht an die Vorschriften? Was treibt den Menschen an? Wie kann man Einfluss nehmen auf das Verhalten von Menschen? In einer Broschüre der BG Verkehr erhalten Sie Informationen zur Psychologie der Arbeitssicherheit.
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Beteiligung - auf die Dosis kommt es an
Eine zentrale Forderung im Arbeitsschutz ist es, Mitarbeiter einzubinden. Das gilt für verschiedene Aspekte, ganz sicher jedoch für die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung (siehe dazu auch die Anforderung der TRBS 1111).
Das Führungskräftemagazin »topeins« geht im aktuellen Beitrag darauf ein, dass Beteiligung auch fehlschlagen kann, wenn falsche Erwartungen im Spiel sind.
Beteiligung ist nicht automatisch positiv, denn: »Je höher die Erwartungen, desto tiefer der Fall«, warnt Professorin Hiltraut Paridon vor unbedachtem Handeln. Damit will die Leiterin des Studiengangs Medizinpädagogik an der SRH Hochschule für Gesundheit in Gera keinesfalls Führungskräfte davon abbringen, ihre Teams in Entscheidungsprozesse einzubinden. Doch sie empfiehlt: Alle sollten sich vorher im Klaren darüber sein, welche Ziele mit der Beteiligung verfolgt werden – und wo die Einflussnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter endet. Quelle: topeins
Eine zentrale Forderung im Arbeitsschutz ist es, Mitarbeiter einzubinden. Das gilt für verschiedene Aspekte, ganz sicher jedoch für die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Das Führungskräftemagazin »topeins« geht im aktuellen Beitrag darauf ein, dass Beteiligung auch fehlschlagen kann, wenn falsche Erwartungen im Spiel sind.
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BG RCI: Auf Nummer sicher gehen – Stolpern, Rutschen und Stürzen vermeiden
Das Merkblatt A 021 »Auf Nummer sicher gehen – Stolpern, Rutschen und Stürzen vermeiden« der BG RCI unterstützt bei der Verhütung von SRS-Unfällen im Betrieb. Es enthält einen ausführlichen Gefährdungskatalog, der dabei hilft, mögliche Unfallursachen aufzudecken und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Im Rahmen der Überarbeitung wurde es um zwei Checklisten ergänzt, die einen Vorabcheck zur Vermeidung von Treppen- sowie Stolper- und Sturzunfällen enthalten.
Inhalt des Merkblatts:
1 Einführung
2 Psychologische Aspekte
2.1 Gehen: Ein menschliches Verhalten
2.2 Beschäftigte erreichen und »bewegen«
3 Wer muss etwas tun?
4 Sicher gehen – was ist zu tun?
4.1 Gefährdungskatalog
4.2 Umsetzung im betrieblichen Alltag
Anhang 1: Checkliste Vermeidung von Stolper- und Sturzunfällen (CHL 003)
Anhang 2: Checkliste Sichere Treppen
Quelle: BG RCI
Das Merkblatt und die Checklisten sind sicherlich für alle hilfreich, die mit ihrem Latein am Ende sind und befürchten, dass man bei solchen Unfällen sowieso nichts machen kann, zumal auch persönliches Verhalten adressiert wird.
Das Merkblatt A 021 »Auf Nummer sicher gehen – Stolpern, Rutschen und Stürzen vermeiden« der BG RCI unterstützt bei der Verhütung von SRS-Unfällen im Betrieb.
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Wo haben Sie mit Gefahrgütern zu tun? - Versand oder Verschicken gefährlicher Güter
Unsere kleine Serie zum Gefahrgutrecht richtet sich bekanntermaßen nicht an solche Personen, die im Unternehmen aufgrund der Produkte oder der Dienstleistung (Speditionen) ohnehin mit dem meterdicken Gefahrgut-Regelwerk unter dem Kopfkissen schlafen.
Aus dem Grund lassen wir den Versand von Produkten als Gefahrgut außen vor. Vielmehr überlegen wir, an welcher Stelle sonst gefährliche Stoffe, Waren, Güter das Unternehmen verlassen.
Klassiker Nr. 1 Retouren:
Sie bekommen (Gefahr-) Stoffe als Gefahrgut für Ihre Produktion angeliefert und es gibt eine Reklamation Ihrerseits. Die betreffende Lieferung geht zurück an den Lieferanten. Und wenn die Anlieferung ein Gefahrguttransport war, dann ist der Rücktransport natürlich auch einer. Die Einstufung ist in diesem Fall ziemlich simpel: So wie es kam, so geht es wieder raus.
Sprechen Sie mit den betroffenen Stellen in Ihrem Unternehmen. Ist den Verantwortlichen dies bewusst?
Klassiker Nr. 2 Gefährliche Abfälle:
Genauso wenig, wie es eine direkte Zuordnung von Gefahrstoff zu Gefahrgut gibt, gibt es eine eindeutige Entsprechung von Abfallschlüsselnummer und Gefahrgut. Aber auch hier ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Einstufung nach beiden Rechtsgebieten erfolgt, hoch. Die üblichen Verdächtigen sind Altöl, Abfall- (Lithium-) Batterien, Leuchtstoffröhren, ölverschmutzte Betriebsmittel bzw. Aufsaug- und Filtermaterialien, Farb- und Lackreste, Labor-Chemikalien organisch oder anorganisch, Restentleerte Gebinde/Verpackungen mit gefährlichen Inhaltsstoffen (unter bestimmten Bedingungen), wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen etc.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, einen intensiven Blick in Ihre Abfallbilanz zu werfen. Dort haben Sie - unter anderem - alle gefährlichen Abfälle aufgelistet. Die NachwV fordert, die Ablage der Nachweise sortiert nach Abfallschlüsselnummer. Die Angabe der UN Nummer ist nach Abfallrecht nicht gefordert. Um jedoch einen Überblick zu bekommen, welcher der das Unternehmen verlassenden Abfälle auch Gefahrgut ist, legen wir Ihnen ans Herz, auch diese Information in die Abfallbilanz aufzunehmen.
Woher bekommen Sie die Information? Leider ist das in diesem Fall nicht so einfach wie bei den angelieferten Stoffen, wo ein Sicherheitsdatenblatt die Information bereithält. Die Einstufung nach Gefahrgutrecht hängt sehr oft von der tatsächlichen Zusammensetzung und Beschaffeinheit innerhalb einer Abfallschlüsselnummer ab. Altöl zum Beispiel kann Gefahrgut sein, muss es aber nicht. Um eine Einzelprüfung kommen Sie also nicht herum.
Um die Abfälle nach Gefahrgutrecht einzustufen, können sich mit Ihrem Abfallentsorger ins Benehmen setzen. Nehmen Sie an dieser Stelle jedoch bitte unbedingt wahr: Verantwortlich für die korrekte Einstufung sind SIE. Deshalb notieren Sie zum eigenen Schutz bitte sorgfältig, dass und warum im Einzelfall ein gefährlicher Abfall kein Gefahrgut ist.
Wenn die beiden o.g. Klassiker in trockenen Tüchern sind überlegen Sie weiter:
Über welche Kanäle verlassen sonst Stoffe oder Güter das Unternehmen? - Werkstatt, Magazin, Labor, IT, Poststelle, Warenausgang, Instandhaltung, Service, Außendienst, Vertrieb, Marketing, Messedienst....? Wenn Sie mehrere Standorte haben: Was wird zwischen diesen (über öffentliche Straßen) hin- und hergefahren?
Reden Sie mit den Leuten. Überlegen Sie, was (darüber hinaus) als Gefahrgut gelten könnte. Heißer Tipp: Lithium-Batterien jeglicher Größe gehören dazu. Übliche Verdächtige sind auch: Maschinen und Geräte, die mit Gefahrstoffen befüllt sind, Kraftstoff in Ersatzkanister, die zum Betanken von Staplern von der Tankstelle zum Standort transportiert werden,...
Letzter Beitrag:
Wo haben Sie mit Gefahrgütern zu tun - Anlieferung gefährlicher Güter
Nächster Beitrag:
Rollen im Gefahrgutrecht
Fortsetzung unserer Serie zum Gefahrgutrecht:
Da das Gefahrgutrecht an der Schnittstelle zu Ihrem Unternehmen greift, schauen wir an diesen Stellen genauer hin. Heute: Warenausgang.
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Der Risolva Infobrief Juni 2019 steht zum Download bereit.
Diesmal geht so richtig die Post ab - allein 13 Eintragungen im Bereich Sicherheit. Davon fünf mit signifikanten Betreiberpflichten, die Sie im Teil 2 des Infobriefs finden.
Im Ausblick gibt es mehr zum BattG, dem Gebäudeenergiegesetz und anderes.
Bei den Hintergrundinformationen möchten wir hervorheben:
Prüfliste zur Prüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern
BAFA-Merkblatt Drittstromabgrenzung
Psychologie der Arbeitssicherheit – Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten?
Die neue 44. BImSchV »Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen« (und der damit einhergehenden Änderung der 1. BImSchV) ist erst kurz nach unserem »Einsendeschluss« für diese Ausgabe des Infobriefs erfolgt. Nächsten Monat gibt es dazu dann mehr. Da die Übergangsfristen großzügig bemessen sind, versäumen Sie in der Zwischenzeit nichts.
Viele von Ihnen werden die Urlaubszeit vor sich haben. Ihnen allen wünschen wir schöne und erholsame Tage.
Der Risolva Infobrief Juni 2019 steht jetzt zum Download auf unserer Internetseite bereit.
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Gefährdungsfaktoren: Mit einem Klick schnell und aktuell im Blick
Die BAuA hat die Informationen zur Gefährdungsbeurteilung in ihrem Internetangebot aktualisiert. Zudem steht jetzt in der Rubrik Gefährdungsfaktoren eine neue PDF-on-Demand-Funktion zur Verfügung. Mit der Handlungshilfe »Gefährdungsbeurteilung: Handbuch - Gefährdungsfaktoren« unterstützt die BAuA Praktiker bei der Gefährdungsbeurteilung. Die aktualisierten Internetseiten enthalten die notwendigen Informationen, um eine Gefährdung sicher beurteilen zu können. Das Internetangebot lässt sich durch seine PDF-on-Demand-Funktion komplett oder in Teilen ausdrucken. Die Informationen zu den einzelnen Gefährdungen werden laufend aktualisiert. Die Handlungshilfe gibt es im Internetangebot der BAuA.
Die Gefährdungsbeurteilung gehört zu den zentralen Elementen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Jeder Arbeitgeber, ob Kleinunternehmer oder Großbetrieb, ist nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Um Fachleute im Arbeitsschutz, die eine Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und durchführen, zu unterstützen, fasst die neue Handlungshilfe mögliche Gefährdungen wie Lärm, Hitze oder Absturz in insgesamt elf Kategorien von Gefährdungsfaktoren wie beispielsweise mechanische Gefährdungen, Gefahrstoffe oder psychische Faktoren zusammen. Anhand der hinterlegten Informationen lassen sich die Arbeitsplätze überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen. Mit der Aktualisierung erhielten auch die Fachinformationen zu den Gefährdungsfaktoren eine umfassende Überarbeitung. Dabei wurden insbesondere die rechtlichen Bezüge angepasst, indem Verweise auf das DGUV Regelwerk und die technische Regeln aktualisiert sowie neue rechtliche Rahmenbedingungen, wie beispielsweise das Mutterschutzgesetz, ergänzt wurden.
Das aus den Internetseiten generierte PDF-on-Demand-Dokument »Gefährdungsbeurteilung: Handbuch - Gefährdungsfaktoren« erfährt eine fortlaufende Aktualisierung. Nutzer können so schnell auf inhaltliche Änderungen zugreifen. Zugleich erlaubt die PDF-on-Demand Funktion, jederzeit das Dokument oder Teile davon zu laden, abzuspeichern oder auszudrucken. Da sich auch einzelne Kapitel und Unterkapitel ausdrucken lassen, lässt sich so eine Lose-Blatt-Sammlung »Gefährdungsfaktoren« offlinepflegen. Quelle: BAuA
Übrigens:
Dieser Gefährdungskatalog liegt unserem Tool ALGEBRA zugrunde.
Die BAuA hat die Informationen zur Gefährdungsbeurteilung in ihrem Internetangebot aktualisiert. Zudem steht jetzt in der Rubrik Gefährdungsfaktoren eine neue PDF-on-Demand-Funktion zur Verfügung. Mit der Handlungshilfe »Gefährdungsbeurteilung: Handbuch - Gefährdungsfaktoren« unterstützt die BAuA Praktiker bei der Gefährdungsbeurteilung.
» Weitere Informationen zu Gefährdungsfaktoren: Mit einem Klick schnell und aktuell im Blick