Kontakt

Lösungen auf den Punkt gebracht

News

Textbeiträge von Andrea Wieland.
Ich freue mich über Anregungen oder Kommentare:
Rufen Sie mich an unter +49 7123 30780 - 22 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

 
19.05.2021

Wie erfolgt die Entsorgung von gebrauchten PCR-/Antigentests ordnungsgemäß?

Wie erfolgt die Entsorgung von gebrauchten PCR-/Antigentests ordnungsgemäß?

Diese Frage erreichte uns vor kurzem von einem Kunden im Rahmen unseres Hotline-Service. Wir möchten Sie an dem Ergebnis unserer Recherchen teilhaben lassen.

Zurzeit stehen zwei unterschiedliche Verfahren für den Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 zur Verfügung: die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) und der Antigen-Schnelltest (PoC).

PCR-Tests
Abfälle aus der Diagnostik von COVID-19 sind, wenn sie nicht nur als einzelne Tests vorliegen, genau wie alle anderen Abfälle aus der mikrobiologischen und virologischen Diagnostik vor Ort mit einem anerkannten Verfahren zu desinfizieren oder der Abfallschlüsselnummer 18 01 03* (Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden) zuzuordnen. Quelle: Richtlinien der LAGA, Nr. 18

Schnelltests (PoC)
Das Robert Koch-Institut und das Umweltbundesamt haben für die Entsorgung der Schnelltests (PoC) eine pragmatische Lösung auf den Weg gebracht. Die COVID-19 Schnelltests  dürfen demnach nach Abfallschlüsselnummer 18 01 04 in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnis (z. B. dickwandiger Müllsack), bevorzugt mit Doppelsack-Methode und ohne weitere Verdichtung, und gemeinsam mit Abfällen aus den Haushalten erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass diese Abfälle direkt einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage zugeführt werden. RKI und UBA begründen diese Vorgehensweise mit der kleinen Probenmenge, die für die Durchführung dieses Tests benötigt wird und der damit verbundenen geringen Virenlast. Ob ein Test positiv oder negativ ausfällt, spiele für die Entsorgung keine Rolle. Im Test-Kit findet keine Vermehrung der Viren statt. Es geht daher von den als Abfall anfallenden gebrauchten Test-Kits kein Risiko aus, das einen besonderen Umgang mit diesen Abfällen im Vergleich zu anderen nicht gefährlichen medizinischen Abfällen erfordert. Quelle: Abfallmanager-Medizin.de

Was müssen Sie tun?

  1. Klären Sie zunächst, ob es sich um die Entsorgung von Schnelltests (Abfallschlüsselnummer 18 01 04) oder wirklich um PCR-Tests (Abfallschlüsselnummer 18 01 03*) handelt.
  2. Sammeln Sie Schnelltests wie oben beschrieben und entsorgen Sie diese über den gewerblichen Siedlungsabfall.
  3. Erfolgen die PCR-Tests in Ihrem Unternehmen in einer betriebseigenen mikrobiologischen und labormedizinischen Einrichtung (Labor), so muss die Sammlung und Entsorgung von diagnostischen Abfällen (hier: PCR-Tests) weiterhin grundsätzlich unter der Abfallschlüsselnummer 18 01 03* erfolgen. Es sei denn…
  4. … es ist eine Desinfektion der Abfälle vor Ort möglich ist. Wenn ja, können die desinfizierten PCR-Tests danach der Abfallschlüsselnummer 18 01 04 zugeordnet und gleich wie die Schnelltests gesammelt und entsorgt werden.
  5. Gleiches wie unter 4. gilt, wenn die PCR-Tests im Unternehmen nur vereinzelt durchgeführt werden.

Anja Blum

Diese Frage erreichte uns vor kurzem von einem Kunden im Rahmen unseres Hotline-Service. Wir möchten Sie an dem Ergebnis unserer Recherchen teilhaben lassen.

» Weitere Informationen zu Wie erfolgt die Entsorgung von gebrauchten PCR-/Antigentests ordnungsgemäß?

12.05.2021

Alles neu, macht der Mai: Unsere neue Website ist online

Alles neu, macht der Mai: Unsere neue Website ist online

Nach vielen Stunden intensiver Arbeit erscheint ab sofort unsere Website in neuem Kleid. Großzügiger, moderner und, wie wir finden, übersichtlicher. Wir laden Sie zum Stöbern ein.

Hier ein paar Änderungen:

Unsere News finden Sie nun in direktem Zugriff von der Startseite und natürlich wie seither auch über die News-Seite und den verknüften RSS-Feed.

Unseren Risolva Infobrief können Sie ebenfalls direkt von der Startseite herunterladen. Alternativ finden Sie die Info darüber in einer News. Und schließlich gibt es in gewohnter Weise ein paar redaktionelle Worte zu jeder Ausgabe auf der Infobrief-Seite.

Zum Rechtsverzeichnis AGENDA haben wir einen neuen Prozessablauf veröffentlicht. Sie finden darin nun die bei unseren Kunden inzwischen gebräuchliche Nummerierung der einzelnen Dokumente.

Zu unserem Gefahrstoffverzeichnis StoffMATRIX hat Laura Czichon ein Tutorial erstellt. In dem YouTube-Video erläutert Sie Ihnen die einzelnen Funktionen und die Handhabung der StoffMatrix.

Apropos Laura Czichon:
Durch sie hat ein neues Schwerpunkt auf unserer Website Einzug gehalten: Die Energie. Lesen Sie, was wir in dieser Hinsicht für Sie tun können.

Viele Unternehmen beschäftigen sich aktuell mit dem Einsatz (oder der Herstellung) von Wasserstoff. Hierzu ist Dieter Hubich mit seiner Expertise als Fachkraft für Explosionsschutz zur Zeit ein gefragter Ansprechpartner. Deshalb haben wir auch den Explosionsschutz nochmals einer Runderneuerung unterzogen.

Anja Blum ist als erfahrene Expertin in Sachen Genehmigungsverfahren und Antragsunterlagen eine echte Bank. Auf unserer Seite zeigen wir nicht nur, wie sie Sie unterstützen kann, im dortigen Downloadbereich können Sie sich auch nützliche Checklisten für die eigene Bearbeitung von Antragsunterlagen herunterladen. Kostenfrei versteht sich.

Bei den EHS-Tools finden Sie unsere Master-Übersichten »Prüfungen« und »Unterweisungen« (nach wie vor ebenfalls kostenfrei) sowie andere nützliche Helferlein. Nicht zu vergessen unser Top-Tool ALGEBRA zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten, rechtssicher auf 1! Seite.

Neu ist die Rubrik »Tipps«. Hier haben wir unsere News-Serien zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und zum Umgang mit Gefahrstoffen und deren Gefährdungsbeurteilung leicht zugänglich aufbereitet. Auch wenn die Beiträge schon vor einiger Zeit veröffentlicht worden, so hat das Review anlässlich des Relaunchs gezeigt, dass sie aktuell sind wie eh und je.

In näherer Zukunft binden wir hier auch die News-Serie zum Gefahrgutrecht für Einsteiger ein. Der textliche Platzhalter dafür ist schon angelegt.

Wir freuen uns, wenn Sie sich bei uns auf der Seite wohlfühlen. Geben Sie uns gerne Feedback. Gerne übrigens auch, wenn Sie noch die Fehler finden, die wir nach vielen Überarbeitungen immer noch überlesen haben. 😊

Nach vielen Stunden intensiver Arbeit erscheint ab sofort unsere Website in neuem Kleid. Großzügiger, moderner und, wie wir finden, übersichtlicher. Wir laden Sie zum Stöbern ein.

» Weitere Informationen zu Alles neu, macht der Mai: Unsere neue Website ist online

12.05.2021

EHS Corona Update 12. Mai 2021

EHS Corona Update 12. Mai 2021

 Uns erreichen nach wie vor immer wieder Informationen, die im Zusammenhang stehen mit Umwelt & (Arbeits-) Sicherheit und Corona. Um Sie effektiv daran teilhaben zu lassen, haben wir uns entschlossen, Ihnen auf diesem Wege regelmäßig darüber ein Update zu geben. Wir bemühen uns alle Infos für Sie hier aufzubereiten, aber angesichts der Fülle und Vielfältigkeit kann diese Aufstellung niemals vollständig sein. Sollten Ihnen Informationen vorliegen, von denen Sie denken, wir sollten Sie hier aufnehmen, so melden Sie sich bitte gerne bei uns. Vielen Dank.

Beiträge, die seit dem letzten Update neu hinzugekommen sind, sind hier Rot dargestellt.

Fristen während der Corona-Pandemie

Gefahrgut
ADR/RID: Die Multilaterale Vereinbarung M 324 wird fortgesetzt. Es gelten damit die Ausnahmeregelungen für Gefahrgutbeauftragte deren Zertifikat von 01.03 2020 - 01.09.2021 abläuft. Die Bescheinigungen bleiben bis 30.9.2021 gültig.

IMDG: Das BMVI passt seine Bestimmungen an die von ADR und RID an und verlängert die Ausnahmeregelungen für auslaufende Zertifikate zwischen 01.03.2020 und 01.02.2021 bis zum 28.02.2021. Quelle: Strober und Partner Mehr Infos finden Sie in deren Corona-Blog.

Betriebssicherheit
Verschiedene Länder haben Erlasse verfasst, nach denen der Weiterbetrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen weiterbetrieben werden können. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik.

Die BG ETEM sagt: Für die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel im Bürobereich (sowie für Betriebe der Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege), die während der verordneten Einschränkungen zur Corona-Pandemie zur Prüfung anstehen, kann für die Dauer der Einschränkungen die Prüffrist - unter bestimmten Bedingungen- ausgesetzt werden. Ausführliche Informationen finden Sie bei der BG ETEM.

Die Fachbereiche der DGUV haben eine Stellungnahme zum Umgang mit Prüfpflichten von Arbeitsmitteln während der SARS-CoV-2-Pandemie veröffentlicht. Quintessenz ist:

In der gegebenen Ausnahmesituation kann im Einzelfall auf der Grundlage einer anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung die Verschiebung von Prüfungen vorgenommen werden, sofern die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleistet ist. In der Gefährdungsbeurteilung sind verschiedene, in dieser Stellungnahme aufgeführte Gesichtspunkte zu dokumentieren.

Wichtig zu wissen:

  • Das gilt nur, während des Zeitraums der tatsächlichen Einschränkung von betrieblichen Abläufen
  • Das gilt nur für wiederkehrende Prüfung, nicht für solche vor Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen.
  • Dies gilt nicht für Atemschutzgeräte, elektrische Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen sowie bei Einsatz elektrischer Betriebsmittel unter erhöhter elektrischer Gefährdung.
  • Die Vorgehensweise ist nur anzuwenden von Unternehmen, die erforderliche Fachkunde verfügen, um in eigener Verantwortung die beschriebenen Abwägungen zu treffen.
  • Verschiebungen von Prüfzeitpunkten, aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie haben keine Auswirkungen auf Prüffristen. Das bedeutet, sie führen nicht zu einer Verlängerung von Prüffristen.

Bezüglich der Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen durch zugelassenen Überwachungsstellen wird in der Stellungnahme der DGUV auf den Erlass in einigen Bundesländern verwiesen.

Erste Hilfe
Ersthelfer in Betrieben müssen in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Sollte diese Frist aufgrund der Kurs-Absagen nun überschritten werden, zeigen sich Unfallkassen und Berufsgenossenschaften kulant. Nach Wiederaufnahme des Regelbetriebs sollten die Kurse nachgeholt werden. Bei deutlicher Überschreitung oder in Zweifelsfällen sollte erneut eine Teilnahme an einer Ersten-Hilfe-Ausbildung erfolgen.

Abfall

Fragen zur Abfallentsorgung
Auch die Abfallentsorgung während der Corona Pandemie wirft oftmals Fragen auf. Hierfür hat die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH verschiedensten Meldungen zum Thema Abfall,

  • wie Entsorgung von infektiösen Abfällen
  • Abfallverbringung
  • abfallrechtliche Nachweisführung

zusammengefasst. Weitere Informationen finden Sie bei der SAM.

Energie

Auswirkung der Corona-Krise auf den Energiesektor
Die DIHK hat einen Bericht über die Folgen der Corona-Krise auf die Energieversorgung, Klimabilanz und Erneuerbaren Energien veröffentlicht. Weiterführende Informationen finden Sie beim DIHK.

Änderung im Förderprogramm »Energieberatung im Mittelstand«
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ändert das BMWi seine Förderpraxis im Bundesförderprogramm »Energieberatung im Mittelstand«. Neuerdings kann der Zuschuss unmittelbar an das Beratungsunternehmen ausgezahlt werden, sodass das beratene Unternehmen nicht mehr mit der Zahlung des vollen Honorars in Vorleistung treten muss. Lediglich die Zahlungen des Eigenanteils müssen getätigt werden. Weiterführende Informationen finden Sie beim BAFA.

Gefahrstoffe etc.

Inverkehrbringen von Desinfektionsmitteln
Um die Einhaltung der Anforderungen der CLP-Verordnung (Kennzeichnung/Etikettierung) für Unternehmen hinsichtlich der Herstellung von Desinfektionsmitteln zu erleichtern, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf Website des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks Musteretiketten veröffentlicht. Diese gelten allerdings ausschließlich für Desinfektionsmittel, die auf Basis der Allgemeinverfügung der BAuA aus dem April 2020 (coronabedingt befristete ausnahmsweise Zulassung gewisser Rezepturen zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln) hergestellt wurden, somit ebenfalls befristet und als Ausnahme.

Darüber hinaus hat die BAuA ein Dokument zur Hilfe für Unternehmen bei der Einstufung und Kennzeichnung von Händedesinfektionsmitteln im Rahmen der Ausnahmezulassung aufgrund der Verbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (Allgemeinverfügung vom 9. April 2020) veröffentlicht. Quelle: DIHK und BAuA

Mehr Flexibilität im Chemikalienbereich
Die ECHA arbeitet zurzeit gemeinsam mit der EU-Kommission an Regelungen, um Unternehmen im Chemikalienbereich größere Flexibilität zu gewährleisten. Weiterführende Informationen finden Sie bei der ECHA. Die Informationen unter diesem Link werden laufend aktualisiert. 

Corona erklärt

Begriffe richtig verwenden
Inzwischen jonglieren wir alle mit den Begriffen Coronavirus, SARS-CoV-2, Covid-19, gelegentlich werden diese sogar als Synonym verwendet. Der VDSI erklärt in wenigen kurzen Sätzen, was man jeweils darunter versteht.

Unterschied Covid-19, Grippe und Erkältung
Der VDSI empfiehlt auch das Video »Das Corona-Virus erklärt«. Das Video geht auf die Wirkungsweise des Virus im Körper ein und welche Maßnahmen derzeit einzuhalten sind. Es widmet sich auch der Frage, was der Unterschied zwischen ist. Hinweis: Das Video ist von Ende März.

Den Unterschied zwischen Covid-19, Grippe und einer Erkältung stellt auch die Platform aponet.de in einem Artikel vom 22.4. dar.

Corona im Betrieb

Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall auftritt?
Die DGUV hat eine Broschüre mit Handlungsempfehlungen bei einem Verdacht- oder Erkrankungsfall mit Corona im Betrieb veröffentlicht. Diese gibt Hilfe, wie man in solch einer Situation die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen weiterhin gewährleistet. Die Broschüre finden Sie bei der DGUV. Eine Kurzübersicht der wichtigsten Punkt hat das Führungskräfteportal topeins veröffentlicht.

Umfrage zum Umgang der Unternehmen mit der Corona-Krise
Die International Chamber of Commerce (ICC) will mit Hilfe einer Umfrage die Handhabung der Corona-Krise durch die Privatwirtschaft ermitteln. Dies soll helfen einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie beizutragen. An der Umfrage können Sie bis zum 27.04 unter folgendem Link mitmachen: International Chamber of Commerce.

Beitragserleichterungen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Die Unfallversicherungsträger bieten Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Beitragserleichterungen an. Betroffene Arbeitgeber sollten nach Erhalt der Bescheide, die wie jedes Jahr in den kommenden Wochen verschickt werden, Kontakt mit der Beitragsabteilung ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers aufnehmen. Auf der Seite der DGUV finden Sie die Links zu den jeweiligen BGs.

Betriebe ergreifen umfangreiche Maßnahmen gegen CoViD-19
Knapp 90 Prozent der Betriebe in Deutschland wenden in der Corona-Krise unterschiedliche Maßnahmen zum Arbeits- und Infektionsschutz an. Erstellt ein Betrieb spezielle Regelungen und setzt sie um, hat sich fast immer die Geschäftsführung (98 Prozent) beteiligt. Welche Maßnahmen ergriffen werden, hängt unter anderem von den spezifischen betrieblichen Bedingungen, der Betriebsgröße und dem Wirtschaftszweig ab. Ein differenziertes Bild zeichnet der BAuA-Bericht kompakt »Betrieblicher Arbeitsschutz in der Corona-Krise«. Er beruht auf einer repräsentativen Betriebsbefragung von über 1.500 deutschen Betrieben vom August 2020, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die BAuA gemeinsam durchgeführt haben. Quelle: BAuA.

Weka-Umfrage: Arbeitsschutz in der Corona-Krise
Weka hat rund 100 Sicherheitsfachkräfte im Juli 2020 zu ihren Erfahrungen und ihren Umgang mit der Corona-Krise befragt. Die Antworten bilden die Situation nach der ersten Welle ab, als die Ausbreitung des Virus unter Kontrolle schien. Obwohl nicht repräsentativ, halten sie einige interessante Ergebnisse bereit. 96 % der Betriebe haben angesichts der Corona-Krise besondere Schutzmaßnahmen umgesetzt und fast die Hälfte der befragten Sicherheitsfachkräfte hält es für wahrscheinlich, dass der Stellenwert des Arbeitsschutzes in Deutschland zukünftig zunimmt. Im improvisierten Homeoffice und bei der zeitlichen Auslastung gibt es jedoch Probleme. Die aufbereiteten Ergebnisse finden Sie bei Weka.

Wie gut fühlen sich Betriebe informiert und unterstützt?
In der Corona-Krise müssen viele Betriebe ihre Arbeitsabläufe umgestalten und ihren Arbeitsschutz anpassen. Eine von der BAuA und dem IAB beauftragte Betriebsbefragung zeigt, dass branchenspezifische Informationen zum Umgang mit der Corona-Krise der Mehrheit der Betriebe bekannt sind. Die Betriebe, denen diese Informationen bekannt sind, berichten von hoher Verständlichkeit und einer klaren Darstellung der Arbeitgeberpflichten. Allerdings gibt auch über ein Drittel der Betriebe an, Schwierigkeiten bei der arbeitsplatzbezogenen Umsetzung dieser Empfehlungen zu haben.

Begrenzung der EEG-Umlage für Unternehmen in Schwierigkeiten möglich
Am 2. Juli 2020 hat die Europäische Kommission die Beihilfevorschriften so angepasst, dass Unternehmen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, weiter von Entlastungsregeln im Energiebereich, wie der deutschen EEG-Umlagebegrenzung, profitieren können. Die Mitteilung der Europäischen Kommission, die die Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen entsprechend anpasst, sind im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Darin wurde klargestellt, dass Unternehmen, die vor dem 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren und zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 30. Juni 2021 in Schwierigkeiten geraten sind, weiter Empfänger von Umweltschutz- und Energiebeihilfen sein dürfen. Quelle: DIHK

Bandlast: Gewährung individueller Netzentgelte im Jahr 2020
Das Bundeskabinett hat die »Verordnung zur Umsetzung pandemiebedingter und weiterer Anpassungen in Rechtsverordnungen auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes« beschlossen. Zentrales Vorhaben ist die Gewährung von individuellen Netzentgelten für Bandlastkunden im Jahr 2020, wenn die Voraussetzungen dafür 2019 erfüllt waren. Denn aufgrund der Corona-Pandemie erreichen viele Unternehmen die geforderten 7000 oder mehr Betriebsstunden nicht. Quelle: DIHK
Mittlerweile ist die Umsetzung im § 32 »Übergangsregelungen« StromNEV erfolgt. Dort wird im neuen Absatz 10 beschrieben, unter welchen Voraussetzungen auch in 2020 ein Anspruch auf die Weitergeltung der Vereinbarung individueller Netzentgelte besteht.

Einfluss der beruflichen Tätigkeit auf das COVID-19-Erkrankungsrisiko
Die BAuA hat einen Beitrag veröffentlicht, in dem untersucht wird, wie das Infektionsrisiko ist für Berufsgruppen, die viele Kundenkontakte haben? Die Auswertung erfolgt auf Basis von Routinedaten der BARMER Krankenkasse, wobei neben der Erkrankungshäufigkeit auch die Schwere der Erkrankung als zweiter wesentlicher Parameter berücksichtigt wird. Quelle: BAuA

Corona-Tests in der Wirtschaft
Ein Monitoring, inwiefern Unternehmen ihren Beschäftigten regelmäßige Corona-Testangebote unterbreiten und somit ihrer vereinbarten Selbstverpflichtung nachkommen zeigt, dass insgesamt etwa 70 Prozent der Beschäftigten ein Testangebot erhalten oder es wurde ihnen zumindest angekündigt (Stand 8.4.2021). Mitte März lag dieser Anteil bei 35 Prozent. Ausführliche Informationen finden Sie beim
BMAS.

Arbeitssicherheit

Themenspezifische Fragen und Antworten
Die BAuA hat themenspezifische Fragen und Antworten rund um das Thema Corona veröffentlicht. Zum Beispiel:

Mehr dazu finden Sie bei der BAuA.

Branchenspezifische Lösungen
Diverse Institutionen haben branchenspezifische Lösungen, zum Beispiel:

Weitere Informationen finden Sie bei der BAuA, der BG ETEM, und der BGHM.

Die DGUV hat eine Excel-Liste veröffentlicht, die für alle Branchen, sortiert nach WZCode 2008, alle Links zusammenfasst mit branchenspezifischen Konkretisierungen zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Die Excel-Liste wird laufend aktualisiert und kann unter dem angegebenen Link heruntergeladen werden.

Corona-Hotlines
Die BG ETEM hat eine Hotline für Präventionsfragen eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0221-3778-7777 beraten Experten und beantworten Fragen zu Sicherheit und Gesundheit. Weitere Informationen finden Sie unter bei der BG ETEM.

Die BG RCI hat eine Hotline speziell für KMU eingerichtet. Die erfahrenen Betriebsärzte der BG RCI beraten kleine und mittelgroße Unternehmen mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Corona-ArbSchV
Über die Verordnung wurde ja schon in der Tagespresse gesprochen. Es geht darum die Kontakte an den Arbeitsstätten weiter einzuschränken und, falls das nicht möglich ist, hochwertigen Atemschutz zur Verfügung zu stellen. Bestandteil der Verordnung ist auch ein Hygienekonzept und das Anbieten von mindestens zwei Tests pro Woche für die Beschäftigten. Die Rechtsvorschrift wurde bis 30.6. verlängert. FAQs gibt es beim BMAS.

Der Arbeitsschutzstandard wird bindend durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard vom April 2020. Mit dieser Regel wird der Standard für Unternehmen nun verbindlich. Diesen gibt es auch in englischer Sprache. Bei Einhaltung dieser Konkretisierungen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen erfüllt sind. Wählen Sie eine andere Lösung, müssen Sie damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Aktueller Stand der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist der 29.4., der am 7.5.2021 veröffentlicht wurde.

Hintergrundinformationen zu dieser Arbeitsschutzregel finden Sie unter anderem bei der BAuA, der DGUV sowie der Bundesregierung.

Die DGUV hat eine Excel-Liste veröffentlicht, die für alle Branchen, sortiert nach WZCode 2008, alle Links zusammenfasst mit branchenspezifischen Konkretisierungen zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzsregel. Diese Zusammenstellung gibt es (Stand 30.4.) nun auch als PDF-Dokument zum Download. Die DGUV stellt in diesem Zusammenhang klar, dass das »Hygienekonzept« dabei kein eigenständiges Dokument sein muss. Vielmehr müssen die Hygienemaßnahmen einfach eingehalten werden. Quelle DGUV

Antigen-Tests
Als zusätzliche Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden in nächster Zeit Schnelltests, die von geschultem Personal durchgeführt werden sowie Tests, die auch Laien eigenständig durchführen können (Selbsttests), eine zentrale Rolle spielen. Eine
FAQ-Liste der DGUV beantwortet die häufigsten Fragen. 

Die BG ETEM zeigt Merkmale von Schnelltests und Selbsttests auf und gibt Hinweise für die betriebliche Organisation. Quelle: BG ETEM.

Weka hat sich ebenfalls mit diesem Thema auseinandergesetzt und beantwortet Fragen wie sie sicher durchzuführen sind, welche Folgen ein positives Testergebnis hat, welche Tests überhaupt zum Einsatz kommen dürfen. Darüber hinaus gibt es Hinweise, die bei der Durchführung helfen.

Im IHK ecoFinder können Sie nach Anbietern von Anitgentests suchen.

Leitlinie zur Kontrolle der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzmaßnahmen in Betrieben
Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz hat die GDA-Leitlinie SARS-CoV-2 für den Arbeitsschutz beschlossen. Darin wurde vereinbart, in den nächsten Monaten bei der Beratung und Aufsichtstätigkeit einen deutlichen Schwerpunkt auf die Umsetzung der speziellen Regelungen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz zu legen. Hierbei richtet sich der Fokus besonders auf Abstandsregelungen, Regelungen für Lüftungssysteme und allgemeine Hygienevorschriften. Ziel ist es, Mängel konsequent abzustellen und erforderlichenfalls Rechtsverstöße auch zu sanktionieren. Quelle: GDA

10 Tipps zur Pandemieplanung
Die DGUV hat eine Broschüre herausgegeben mit 
10 Tipps zur Pandemieplanung. Dieses Faltblatt informiert, was in den Betrieben festzulegen und zu veranlassen ist, wenn sich ein Krankheitserreger weltweit verbreitet. Topaktuell kann man sagen :-)

Merkblatt Physical Distancing
Der VDSI hat ein Merkblatt herausgegeben, mit Möglichkeiten des physical distancing. Darin werden checklistenartig verschiedene Beispiele aufgeführt, die bereits vielfach umgesetzt sind und sich bewährt haben. 

Jede BG hat ihr eigene Corona-Seite
Sie suchen Unterstützung, branchenspezifische Lösungen, Handlungshilfen, die wir hier nicht aufgeführt haben? Alle BGs und Unfallkassen haben eigene Corona-Seiten. Schauen Sie doch mal dort nach, ob Sie etwas Passendes finden. Unsere Empfehlung: Schauen Sie auch »über den Tellerrand hinaus«. Viele BGs haben Arbeitsmaterialien, die sich auch in anderen Branchen verwenden lassen. Den Überblick über alle Corona-Seiten der BGs finden Sie bei der DGUV.

DGUV Forum: Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf die gesetzliche Unfallversicherung
In einer umfangreichen Doppelausgabe widmet sich die Zeitschrift »DGUV Forum« der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf die gesetzliche Unfallversicherung. Die Autorinnen und Autoren spannen einen weiten Bogen: von den Handlungsempfehlungen der Prävention über die Rechtsprechung bis hin zum Dauerbrenner »Schutzmasken«.

Es geht wieder los: Neu entstandene Gefährdungen
Die durch die Corona-Pandemie notwendig gewordenen Infektionsschutzmaßnahmen und insbesondere die Wiederaufnahme der Produktion nach längerer Betriebsunterbrechung und unter besonderen Bedingungen haben erhebliche Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, die häufig nicht sofort erkannt werden. Längere Zeit stillstehende komplexe Maschinen und Anlagen verfügen beim Hochfahren möglicherweise noch über Restenergien und enthalten Produktreste, von denen Gefährdungen ausgehen können. Auch bei reduzierter Belegschaft muss die Anzahl an Ersthelferinnen und Ersthelfern ausreichend sein. Möglicherweise wurden während des Stillstands Waren angeliefert und verbotenerweise in Fluchtwegen abgestellt. Dies alles kann zusätzliche Maßnahmen und außerturnusmäßige Überprüfungen erfordern, die anhand der Checkliste systematisch durchgegangen werden können. Die bearbeitete und ggf. ergänzte Checkliste kann vom Betrieb als ergänzende Unterlage für die bestehende Gefährdungsbeurteilung verwendet werden. Quelle: BG RCI

Plakatreihe »Corona-Reminder«
Hat auch Ihnen kürzlich jemand zur Begrüßung die Hand entgegen gestreckt? Oder wären Sie vielleicht beinahe zu jemandem mit in den Fahrstuhl gestiegen? Corona ist inzwischen Alltag und wird häufig nicht ernst genug genommen. Menschen sehnen sich nach Normalität und werden nachlässig, was die notwendigen Abstands- und Hygienemaßnahmen angeht. Aus diesem Grund hat die BG RCI eine neue Plakatreihe als »Corona-Reminder« entwickelt. Quelle: GB RCI

BGHW-Unterweisungsmodul »Corona-Spezial«
»Corona-Spezial« nennt sich ein neues Lern- und Unterweisungsmodul der BGHW. Die Beschäftigten lernen, wie sie sich richtig verhalten, um eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus zu vermeiden. »Corona-Spezial« kann zur betrieblichen Unterweisung eingesetzt werden. In Videosequenzen sowie durch spielerische und interaktive Elemente werden wichtige organisatorische Maßnahmen und Verhaltensregeln erklärt, um Infektionen zu vermeiden. Mit Fragen zu den verschiedenen Kapiteln wird das erlernte Wissen vertieft. Am Schluss des Lernmoduls werden die Antworten ausgewertet. Das Ergebnis kann zur Dokumentation der Unterweisung an die Führungskraft versendet werden. Quelle: BGHW

Unterweisungen in Zeiten der Corona-Epidemie
Egal ob im Büro oder beim Führen eines Fahrzeuges – Beschäftigte müssen sicher und gesund arbeiten können. Damit das gut gelingt, müssen Kolleginnen und Kollegen wissen, auf welche Gefahren sie achten und wie sie sich verhalten müssen. Nur so können Fehler vermieden werden. Ein wichtiges Instrument um Beschäftigte für berufsbedingte Gefahren zu sensibilisieren, ist die Unterweisung. Das gilt umso mehr in Zeiten der Corona-Epidemie. Die Unfallkasse Berlin gibt Hinweise und Tipps, wie Unterweisungen – auch digital – gut gelingen. 
Quelle: UKB

Sichere Dienstreisen in Zeiten von Corona
Dienstreisen ins Ausland sind in Zeiten des weltweit verbreiteten Coronavirus mit zusätzlichen Risiken behaftet. Viele Länder verhängen Einreisebeschränkungen, Ausgangssperren oder Quarantäneregeln - manchmal ändern sich die Bestimmungen innerhalb kürzester Zeit. Schwierig ist je nach Weltregion auch die Sicherstellung einer adäquaten medizinischen Versorgung oder eines betreuten Rücktransports. In einer Checkliste gibt die gesetzliche Unfallversicherung Tipps, worauf Betriebe achten sollten, bevor sie Beschäftigte ins Ausland entsenden. Quelle: DGUV. Mehr Infos auch auf dem Informationsblatt »Coronavirus (SARS-CoV-2) Empfehlungen für beruflich bedingte Auslandsreisen«.

Umfangreiches Medienpaket »Pandemie« der BG RCI
In der Corona-Pandemie gilt es, rechtssicher und effizient zu agieren, um Infektionen, Quarantäne und Werksschließungen zu vermeiden. Bei dieser Herausforderung unterstützt das Medienpaket »Pandemie« der BG RCI. Auf Grundlage aller aktuell vorhandenen Regelungen und der Veröffentlichungen der Unfallversicherungsträger vereint es praxisrelevante Vorschläge und Arbeitshilfen. Das Medienpaket kann bei der BG RCI bestellt werden und ist für BG RCI-Mitgliedsbetriebe kostenlos. Nicht-Mitglieds­betriebe zahlen 49 Euro. Einzelne Publikationen des Pakets können bestellt oder im Downloadcenter kostenfrei heruntergeladen werden.

BGN: Online Lüftungsrechner
Die BGN hat auf ihrer Internetseite einen online-Rechner veröffentlicht, mit dem man in Abhängigkeit der Raumgröße, der Personenanzahl und der Schwere der Tätigkeit das Lüftungsintervall bestimmen kann. Der Rechner zielt zwar auch auf Gaststätten ab, ist jedoch auch für andere Räume anzuwenden.

Mobile Raumluftreinier können Fensterlüftung nicht ersetzen
Mobile Raumluftreiniger sind in Innenräumen nur als ergänzende Maßnahme sinnvoll, um das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu verringern.Unternehmen und Einrichtungen, die mobile Raumluftreiniger beschaffen möchten, sollten nur geeignete Geräte auswählen. Eine Hilfestellung für Anschaffung und Betrieb solcher Geräte wird derzeit von der DGUV erarbeitet. Allerdings gibt es bereits eine einführende Information zum Thema. Quelle DGUV

Corona schlägt sich in der Unfallstatistik nieder
Die Corona-Pandemie hat im ersten Halbjahr 2020 das Unfall- und Erkrankungsgeschehen bei der Arbeit deutlich beeinflusst. Laut Statistik der DGUV sank die Zahl der Arbeitsunfälle um 15,2 Prozent, die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ging um rund 20 Prozent zurück. Die Zahl der Beschäftigten, die auf ihrem Weg zur oder von der Arbeit einen tödlichen Unfall erlitten, ging um rund ein Fünftel auf 106 zurück. Die Zahl derjenigen, die bei einem Arbeitsunfall starben, verringerte sich um fast ein Drittel. Quelle: DGUV

PSA

Handlungsanleitungen zum Verwenden von PSA
Das Robert-Koch-Institut hat diverse Handlungsanleitungen veröffentlicht zum Verwenden von PSA, zum Beispiel:

Hinweis: Die Plakate sind natürlich mit Fokus auf Corona veröffentlicht, die Regeln gelten aber selbstverständlich generell für den Umgang mit dieser PSA.

Mund-Nase-Schutz ist keine Atemschutzmaske
Der Mund-Nase-Schutz (auch als OP-Maske) wird mit Atemschutzmasken in einem Atemzug genannt oder verwechselt. Um die Einordnung zu erleichtern, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) eine Übersichtsgrafik erstellt, die die Unterschiede einfach erklärt. Mehr Informationen finden Sie bei der DGUV.

Fehlanwendung von Pandemieatemschutz in Betrieben vermeiden
Zurzeit besteht die Möglichkeit, Atemschutz auf Grundlage einer vereinfachten Prüfung in den Verkehr zu bringen. Dieser sogenannte Corona-Pandemieatemschutz (CPA) soll Beschäftigte im Gesundheitswesen vor einer Sars-CoV-2-Infektion schützen. Gegenüber konventionellem, zertifiziertem Atemschutz hat er damit nur eine eingeschränkte Schutzwirkung. Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) klärt auf und gibt Hinweise, wie Betriebe auch in Pandemiezeiten an ihren Arbeitsplätzen den richtigen Atemschutz einsetzen können. Quelle: IFA

Mehr Informationen gibt es beim IFA zu
Covid-19-PSA: übergreifende Informationen (zu PSA)
Pandemie-Atemschutz

Hinweise zum Erkennen konformer Atemschutzmasken
Filtrierende Halbmasken können als individuelle Maßnahmen technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ergänzen und so das Infektionsrisiko bei der Arbeit reduzieren. Grundvoraussetzung ist, dass diese Masken wirksam und qualitätsgesichert sind sowie allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen. Auf dem Markt finden sich allerdings immer noch zum Teil falsch deklarierte, irreführend gekennzeichnete, nicht geprüfte oder nicht zertifizierte Produkte. Sie werden zwar als Schutzausrüstung verkauft, können jedoch nur einen verminderten oder sogar keinen Schutz bieten. Der von der BAuA veröffentlichten »Hinweise zum Erkennen konformer Atemschutzmasken« gibt Orientierungshilfe, um sichere Produkte zu identifizieren. Quelle: BAuA

Zusätzlich hat das IFA ein Plakat veröffentlich »Maske ohne Makel?« mit den 5 gängigen Kriterien, die erfüllt sein müssen. Gut zum Herunterladen und Aushängen.

Und schließlich gibt es ein Video der DGUV, woran man korrekte FFP2-Masken erkennen kann, wie man sie richtig verwendet und wie man sie wieder richtig absetzt. 

Fakten zu Mund-Nase-Bedeckung
Der DGUV liegen keine Informationen vor, die belegen, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung die Atmung in einem gesundheitsgefährdenden Maße beeinträchtigt. Vielmehr ist sie eine Maßnahmen, das Risiko von Tröpfeninfektionen  zu verringern, vor allem wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Werden im Betrieb Masken verwendet, so ist die in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die DGUV hat dazu eine Empfehlung veröffentlicht. Quelle: DGUV.

Verdächtige Zertifikate für PSA
Die European Safety Federation (ESF) hat eine Übersicht verdächtiger Zertifikate veröffentlicht. Aufgelistet finden Sie nicht zugelassene Zertifizierungsorganisationen sowie Beispiele von gefälschten Testzertifikaten. Die Seite ist nur in Englisch verfügbar.

Homeoffice

Was es rund um das Homeoffice zu beachten gilt
Die Initiative Neue Qualität Der Arbeit hat verschiedene Artikel zusammengestellt, die aus unterschiedlicher Sicht das Thema Homeoffice beleuchten. Darin geht es u.a. auch um das Thema IT und Datensicherheit. Die Artikel finden Sie bei der Initiative Neue Qualität der Arbeit.

7 Tipps um die psychische Gesundheit im Homeoffice zu stärken
Die Unfallkasse NRW widmet sich mit den unliebsamen Begleiterscheinungen des Homeoffice und gibt Tipps, wie wir mit den alltäglichen Begleitern Ängste, Unsicherheit und Ärger umgehen können. Die Tipps können Sie nachlesen bei der UK NRW. Dort finden Sie auch eine interessante Infografik.

IT-Sicherheit im Homeoffice
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Broschüre herausgegeben »Home-Office? - Aber sicher!«

Kurz-Check Telefonkonferenz
Die »Telko«, ob online oder per Telefon, ist momentan für viele ein beliebtes Mittel, um sich mit Externen oder im Team zu besprechen – so kann man Büroarbeit von zu Hause verrichten und bleibt trotzdem im Austausch. Damit das für alle gleichermaßen entspannt abläuft, gilt es, einige Regeln zu beachten, die Sie bei der DGUV finden.

Sicher und gesund im Homeoffice
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen geben Tipps für gute Arbeitsbedingungen im Homeoffice. Diese finden Sie bei der DGUV und grafisch aufbereitet bei der VBG.

Mitarbeiter sind auch im Homeoffice versichert
Übrigens: Mitarbeiter sind auch im Homeoffice unfallversichert. Was es darüber zu wissen gilt, stellt die DGUV in einem Artikel dar.

Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA): Was Sie über die Arbeit im Home-Office wissen müssen
Neben den technischen Aspekten stellen sich etwa Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zu Mitarbeiterführung und Zusammenarbeit. Experten geben Antworten auf die wichtigsten Fragen und erklären, worauf Sie unbedingt achten sollten. Darüber hinaus finden Sie hilfreiche Materialien, um die Arbeit Zuhause in der »Coronakrise« erfolgreich zu gestalten. Quelle: INQA

Mobiles Arbeiten Zuhause
Das derzeitige Fernarbeiten im Homeoffice dient vor allem dem Schutz der Arbeitnehmer, um die vorhandene Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus zu reduzieren. Ein Telearbeitsplatz im Sinne der Arbeitsstättenverordnung inklusive Betriebsvereinbarung liegt aber in den seltensten Fällen vor. Die neue VDSI-Information »Mobiles Arbeiten Zuhause« gibt einen umfassenden Überblick über die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung dieser Arbeitsplätze. Sie enthält auch für vorübergehende Lösungen praktische Beispiele. Quelle: VDSI (Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V.)

Die DGUV wartet mit einer Checkliste für ergonomisches Arbeiten im Homeoffice auf. Sie gibt es in einer Langversion und einer Kurzversion. Beide heben stark auf die formalen Anforderungen ab, wie sie auch für Bildschirmarbeitsplätze im Büro gelten. Im Gegensatz dazu werden BGHM Blogbeitrag »Ergonomisch Arbeiten im Home-Office« nicht nur die formalen Anforderungen an einen Bildschirmarbeitsplatz genannt, sondern auch noch praktische Tipps für die gegeben, die zuhause eben kein Arbeitszimmer haben, sondern am Küchentisch zurechtkommen müssen, und deshalb unter Umständen improvisieren müssen.

Gefährdungsbeurteilung auch beim mobilen Arbeiten
Aktuell arbeiten die meisten Beschäftigten mobil im Homeoffice. Der Arbeitgeber hat hier keine mit dem Telearbeitsplatz vergleichbaren Pflichten was den Arbeitsschutz angeht. Wie kann er trotzdem gesunde und sichere Bedingungen für mobile Arbeit unterstützen? Andreas Stephan von der gesetzlichen Unfallversicherung gibt Tipps für Arbeitgebende und Beschäftigte. Quelle: DGUV

Die Gefährdungsbeurteilung schließt dabei zwingend die psychischer Belastung ein. Die BG ETEM hat deshalb ihr Online-Tool zur Ermittlung psychischer Belastung erweitert. Insgesamt werden sieben Themen mit Corona-Bezug angesprochen, zum Beispiel, ob die Befragten durch Corona zu wenig Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen haben. Acht Aussagen gehen auf die Situation im Homeoffice ein. So bewerten die Befragten etwa, ob Ziele und Erwartungen an ihre Arbeit im Homeoffice geklärt sind. Quelle: BG ETEM

Brandschutz im Homeoffice
Durch die Corona-Pandemie ist das mobile Arbeiten im Homeoffice für viele Beschäftigte schon zur Normalität geworden. Viele dieser Arbeitsplätze sind improvisiert. Dabei wird häufig der Brandschutz im Homeoffice vernachlässigt, Gefahren werden ausgeblendet. Insbesondere der Umgang mit Geräten und Stromkabeln kann hinsichtlich des Brandschutzes Probleme verursachen. Weka gibt zu folgenden Themen Tipps, was im Homeoffice zu beachten ist:

  • Zustand der Kabel und Geräte
  • Haftung des Arbeitgebers – Hausratversicherung überprüfen
  • Wie sieht es auch mit Feuerlöscher, Verbandskästen und Rauchmelder im Homeoffice

Arbeit von Sicherheitsbeauftragten  und Homeoffice
Pandemiebedingt arbeiten viele Beschäftigte derzeit von zu Hause aus. Für die Präventionsarbeit kann das zur Herausforderung werden. Sowohl inhaltlich als auch organisatorisch stellen sich für die ehrenamtlich engagierten Sicherheitsbeauftragten einige Fragen: Welche Themen sind jetzt besonders relevant? Welche digitalen Wege eignen sich, um Führungskräfte sowie Kolleginnen und Kollegen aus der Ferne weiterhin unterstützen zu können? Der Artikel »Brücken bauen ins Homeoffice« von Arbeit & Gesundheit zeigt Wege auf.

Homeoffice ABC
Aus Erfahrung lernen: In einem Jahr in der Corona-Krise hat sich auf INQA.de viel Expertenwissen zum Arbeiten im Homeoffice angesammelt – Interviews, Podcasts, Wissensbeiträge und Best-Practice-Beispiele. Von A wie Agile Arbeitsformen bis Z wie Zukunftsfähige Unternehmenskultur werden im folgenden Homeoffice ABC die wichtigsten Begriffe zu mobiler Arbeit erläutert und zu relevanten Beiträgen auf INQA.de verlinkt. Damit mobile Arbeit auch in Zukunft gelingt. Quelle: INQA

Führen

Führen aus der Ferne (Homeoffice)
Um die Ansteckungsgefahr für alle so gering wie möglich zu halten, arbeiten viele im Homeoffice. Längst nicht alle Führungskräfte haben Erfahrungen damit, die Beschäftigten zu Hause anzuleiten. Wie Führung aus der Ferne gelingt, erklärt topeins im Artikel »Gut führen aus der Ferne«.

Praxishilfe für Unternehmensleitungen und Führungskräfte
Im Rahmen der KommMitMensch-Kampagne der BGs und UKs wurde eine Praxishilfe veröffentlicht, die Unternehmensleitungen und Führungskräften fünf Hinweise an die Hand gibt, wie sie in Zeiten einer Pandemie effektiv führen können:
1. Proaktiv Sicherheit und Gesundheit betrachten
2. Alle wichtigen Akteure einbinden
3. Beständige Kommunikation und Fehlerkultur während der Pandemie
4. Das »Wir« stärken
5. Unterstützung für Beschäftigte im Home-Office (siehe oben)

Psychische Belastung bei Beschäftigten während der Pandemie erkennen und wirksam gegensteuern
Arbeitsverdichtung, Existenznot, die Umstellung auf Homeoffice und die ständige Angst vor einer Infektion - viele Beschäftigte stehen während der Coronavirus-Pandemie unter hohem psychischem Druck. Führungskräften stellt sich daher die Frage, wie sie die Gesundheit ihrer Beschäftigten über den Infektionsschutz hinaus erhalten und verbessern können. Zwei neue Handlungshilfen unterstützen Arbeitgebende und Verantwortliche für Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben, die psychische Belastung während der Pandemie im Blick zu behalten.

Handlungshilfen:
» Psychische Belastung und Beanspruchung von Beschäftigten während der Coronavirus-Pandemie
» Psychische Belastung und Beanspruchung von Beschäftigten im Gesundheitsdienst während der Coronavirus-Pandemie 
Quelle: DGUV

Erste Hilfe und Arbeitsmedizin

Der Fachbereich Erste Hilfe der DGUV hat in einer FAQ Liste die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Erste Hilfe im Betrieb in Verbindung mit der Corona-Krise zusammengestellt, unter anderem gibt es Antworten auf so essentielle Fragen wie

  • Was müssen Ersthelfende aktuell besonders beachten, wenn sie Erste-Hilfe leisten?
  • Muss bei Wiederbelebungsmaßnahmen auch zwingend beatmet werden?

Die Liste finde Sie bei der DGUV.

Betriebsärztliche Aufgaben im Arbeitsschutz in Zeiten der Pandemie
Die in der DGUV Vorschrift 2 genannten Aufgaben sind auch in Corona-Zeiten umzusetzen. Insbesondere sind die Einsatzzeiten der Betriebsärzte weiterhin für die Erfüllung der arbeitsmedizinischen Aufgaben sicher zu stellen. In der gegenwärtigen Situation bestehen für die Betriebsärzte zusätzlich besondere Anforderungen und Herausforderungen. Dazu gehört die Beratung des Unternehmens bei der Gefährdungsbeurteilung, der Erstellung von Hygiene- und Reinigungsplänen und die Information und Unterweisung der Beschäftigten vor dem Hintergrund der jeweils aktuellen Lage der Erkenntnisse der Pandemie. Die ausführliche Zusammenstellung der Aufgaben der Betriebsärzte finden Sie bei der BAuA.

Arbeitsrecht

Einleitende Bemerkung: Hier begeben wir uns auf ziemlich »dünnes Eis« - kurz: das ist nicht unsere Kernkompetenz, wie es so schön heißt. Dennoch wollen wir mit Ihnen die Informationen teilen, die uns erreicht haben.

Antworten zu Arbeitsrecht und Arbeitsschutz
Kann ich zuhause bleiben? Muss ich ins Büro, wenn die Kollegen husten? Diese und andere Fragen beantworten wir in unseren FAQs zum Corona-Virus. Diese und andere Fragen und Antworten veröffentlichte das BMAS. Diese Informationen gibt es auch in verschiedenen Fremdsprachen. Das BMAS hat zu diesen Themen auch ein Bürgertelefon geschaltet.

Sonstiges

Kostenlose Normen
Das Deutsche Institut für Normung (DIN) stellt eine Reihe von Europäischen und internationalen Normen für Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung. Mit der Bereitstellung der Normen soll vorrangig Unternehmen geholfen werden, ihre Produktlinien umzustellen, um die so dringend benötigte Ausrüstung kurzfristig herzustellen. Die Normen richten sich rein an professionelle Anwender.

Förderprogramme während der COVID-19-Krise
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erhalten das BMWi und die zuständigen ZIM-Projektträger vermehrt Fragen von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu verschiedenen Themen, die ihre Projekte betreffen. Einige Antworten wurden jetzt online zusammengefasst.

Beispielsweise wurden folgende Fragen beantwortet:

  • Können Laufzeitverlängerungen gewährt werden, sofern die Arbeiten im Bewilligungszeitraum aufgrund von Verzögerungen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, nicht abgeschlossen werden können?
  • Ist mit Verzögerungen bei der Bearbeitung und Begutachtung von Projektanträgen zu rechnen?
  • Welche zusätzlichen Möglichkeiten bestehen derzeit im ZIM, Unternehmen bei geschwächter Liquidität und Forschungseinrichtungen bei Finanzierungsproblemen zu unterstützen?
  • Wie wird mit finanziellem Mehrbedarf verfahren, der infolge der Corona-Pandemie entsteht (z. B. Personalausgaben für die Weiterbeschäftigung von Projektmitarbeiter*innen aufgrund von Corona-bedingten Veränderungen im Arbeitsplan)?
  • Wie wird bei der Abrechnung laufender Projekte mit Projektmitarbeitern verfahren, die Kurzarbeitergeld beziehen?
  • Wie ist bei Zahlungsanforderung und Projektabrechnung zu verfahren, wenn ein Unternehmen temporär schließt?

Quelle: DIHK und ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)

Brandschutz bei Infektionsschutzmaßnahmen beachten
Brandschutz in Zeiten von Abstandsregeln, Mund-Nasen-Masken, Risikogebieten & Co. ist gar nicht so einfach. Da aufgrund von Homeoffice-Regelungen und Kurzarbeit bestimmte Betriebsbereiche wenig frequentiert sind, besteht die Gefahr, dass Brände spät entdeckt werden. In einem Artikel auf weka.de finden Sie eine Liste mit wichtigen Punkten, die es zu beachten gilt, um Gefahren zu reduzieren und unsichere Situation schnell zu erkennen. Die Thematik »Flucht- und Rettungswege« spielt dabei eine besondere Rolle. Quelle: Weka.

Uns erreichen nach wie vor immer wieder Informationen zu Corona und Umwelt & (Arbeits-) Sicherheit. Um Sie effektiv daran teilhaben zu lassen, haben wir uns entschlossen, Ihnen auf diesem Wege regelmäßig darüber ein Update zu geben.

» Weitere Informationen zu EHS Corona Update 12. Mai 2021

30.04.2021

Infobrief April 2021: GEIG, Gefahrgutrecht, TRBS 1115 und natürlich Corona...

Infobrief April 2021: GEIG, Gefahrgutrecht, TRBS 1115 und natürlich Corona...

Wie im letzten Monat schon angekündigt, ist nun das GEIG »Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz« mit von der Partie. Außerdem sind in der Zwischenzeit auch die nationalen Vorschriften zum Gefahrgutrecht an das ADR 2021 angepasst worden, was u.a. mit einer Neufassung der GGVSEB und der RSEB-Durchführungsrichtlinien einhergeht.

Überhaupt scheint dies der Monat der Neufassungen zu sein: Auch das USchadG und das UVPG sind neu gefasst worden. In beiden Fällen handelt es sich allerdings um konsolidierte Fassungen mit hauptsächlich redaktionellen Anpassungen.

Außerdem vergeht zur Zeit kaum ein Monat, in dem sich nicht an den Corona-Rechtsvorschriften etwas ändert. In diesem Monat betrifft das die Corona-ArbSchV sogar gleich zweimal innerhalb einer Woche. Sie haben das sicherlich schon auf dem Schirm - Stichwort: Anbieten von zwei Tests pro Woche. Und ein Entwurf zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel hat sich gestern auch noch reingemogelt. Der ist im aktuellen Infobrief zwar noch nicht berücksichtigt, aber Sie können ihn schon mal bei der BAuA herunterladen.

Und schließlich gab es noch Änderungen an einigen Arbeitsstättenregeln sowie eine gänzlich neue TRBS, nämlich über »Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen«.

Der Ausblick beschäftigt sich mit dem aktuellen Stand der Gesetzgebungsverfahren zum StrlSchG und der MessEV.

Und bei den Hintergrundinformationen findet sich u.a.

  • eine aktualisierte Übersicht über Fristen im Energiebereich
  • ein Hinweisblatt der Bundesnetzagentur zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung
  • eine Information zum Ende der Übergangsfrist von Titandioxid und der Einstufung als Abfall
  • diverse neue/aktualisierte DGUV Medien u.a. zum Eingliederungsmanagement
  • Informationen zur Trinkwasserhygiene in Pandemiezeiten

» Risolva Infobrief April 2021

Ausführliche Betreiberpflichten finden Sie zum GEIG, der Corona-ArbSchV sowie zur neuen TRBS 1115 über »Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen«.

» Weitere Informationen zu Infobrief April 2021: GEIG, Gefahrgutrecht, TRBS 1115 und natürlich Corona...

01.04.2021

Alkohol am Arbeitsplatz: Das eine Glas zu viel

Alkohol am Arbeitsplatz: Das eine Glas zu viel

Bei bis zu 30 Prozent der Arbeitsunfälle ist Alkohol im Spiel. Das hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen ermittelt.

Was tun also, wenn ein Mitarbeiter eine Fahne hat – und das nicht zum ersten Mal? In jedem Fall sollten die Alarmglocken schrillen. Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tun müssen, erläutert die BG ETEM.

Im Artikel werden Fragen beantwortet wie:

  • Wie gefährlich ist Alkohol am Arbeitsplatz?
  • Was kann ich als Arbeitgeber tun?
  • Wie erkenne ich, ob ein Mitarbeiter ein Suchtproblem hat?
  • Wie gehe ich bei einem Suchtverdacht vor?

Ergänzt wird das durch einen ausführlichen 5-Stufen-Plan für die direkte Umsetzung bei einem Suchtproblem am Arbeitsplatz. Quelle: DGUV Newsletter und BG ETEM

Bei bis zu 30 Prozent der Arbeitsunfälle ist Alkohol im Spiel. Das hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen ermittelt. Was tun also, wenn ein Mitarbeiter eine Fahne hat – und das nicht zum ersten Mal?

» Weitere Informationen zu Alkohol am Arbeitsplatz: Das eine Glas zu viel

31.03.2021

Risolva Infobrief März 2021

Risolva Infobrief März 2021

Neu ist die vom Betriebssicherheitsrecht ins Gefahrstoffrecht umgezogene TRGS 722 über die Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische. Neu ist auch die EmpfBS 1113, die aus der früheren BekBS 1113 hervorging. Es geht um die Beschaffung von Arbeitsmitteln.

Fehlen darf natürlich nicht, die bis 30.4.2021 verlängerte und angepasste Corona-ArbSchV. Die Änderungen haben wir im Teil 2 des Infobriefs kursiv dargestellt.

Im Ausblick ist unter anderem das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) dargestellt, das nach unserem Redaktionsschluss veröffentlicht wurde. Mehr dazu gibt’s dann im Infobrief Ende April. Im Übrigen wird unter anderem an einer Änderung der Heizkostenverordnung und einer neuen Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte gebastelt.

Bei den Hintergrundinformationen möchte ich Ihre Aufmerksamkeit unter anderem lenken auf

  • das Informationsportal zur Abfallbewertung (IPA)
  • Informationen für die, die von der besondere Ausgleichsregel und für die, die vom Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer profitieren.
  • einen Fragenkatalog für Gefahrgutbeauftragte
  • Informationen zu Arbeiten an Gasleitungen und zu Personen-Notsignal-Anlagen

Wir wünschen Ihnen schöne Osterfeiertage.

» Risolva Infobrief März 2021

Neu ist die TRGS 722 über die Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische und die EmpfBS 1113 über die Beschaffung von Arbeitsmitteln. Fehlen darf natürlich nicht die angepasste Corona-ArbSchV.

» Weitere Informationen zu Risolva Infobrief März 2021

26.03.2021

Förderprogramme für die Energieeffizienz

Förderprogramme für die Energieeffizienz

Unter der Vielzahl an Fördermöglichkeiten für Vorhaben in Sachen Energieeffizienz kann man schnell mal die Übersicht verlieren. Darüber hinaus unterscheiden sich die Förderprogramme je nach Interessentengruppe und Projekt. Wie findet man also ohne viel Aufwand die passende Förderung für ein Projektvorhaben?

Damit Ihnen die Suche nach der passenden Förderung vereinfacht wird, habe ich Ihnen die wichtigsten Links zur Fördersuche in diesem Artikel zusammengestellt.

Um einen Überblick über die Förderprogramme zu bekommen, lohnt sich ein Besuch auf der Seite Deutschland macht's effizient vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.  Dort finden Sie einen  Förderwegweiser für Energieeffizienz, der mit wenigen Fragen zu Ihrem Vorhaben Ihnen die passende Förderung mit allen relevanten Informationen vorschlägt. Zu jeder Frage und Antwortmöglichkeit gibt es Informationsfelder, um Ihnen die Antwort zu vereinfachen. Zu dem passenden Förderprogramm erhalten Sie zusätzlich Informationen über Ansprechpartner und zur Antragsstellung.

Den Förderwegweiser für Energieeffizienz finden Sie auch auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Hier finden Sie zusätzlich einen Überblick über die Förderung für effiziente Gebäude und über Förderprogramme für Heizen mit erneuerbarer Energie. Fragen zum Fördergegenstand, Antragsteller und Förderhöhe werden dort beantwortet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet eine weitere Suchmöglichkeit für ein passendes Förderprogramm: die Förderdatenbank. Hier können Sie nach einem bestimmten Thema, Bereich oder Postleitzahl suchen. Mit Hilfe Ihrer Angaben wird Ihnen eine Reihe an passenden Förderprogrammen aufgelistet. Ihre Suche können Sie mit verschiedensten Filterangaben verfeinern.

Sollten Sie weitere Fragen zu Förderprogrammen oder zum Thema Energie haben, sprechen Sie mich einfach an. Sie erreichen mich unter +49 7123 30780-24 oder unter laura.czichon@risolva.de. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Laura Czichon

Unter der Vielzahl an Fördermöglichkeiten für Vorhaben in Sachen Energieeffizienz kann man schnell mal die Übersicht verlieren. Wie findet man also ohne viel Aufwand die passende Förderung für ein Projektvorhaben?

» Weitere Informationen zu Förderprogramme für die Energieeffizienz

18.03.2021

Kostenloses Bereitstellen von Ladesäulen - Was Unternehmer beachten müssen

Kostenloses Bereitstellen von Ladesäulen - Was Unternehmer beachten müssen

Das kostenfreie Bereitstellen von Ladesäulen für Mitarbeiter geht mit einer Reihe an Gesetzen einher, die berücksichtigt werden müssen. Das EEG, die Ladesäulenverordnung, das Stromsteuergesetz und selbst das Einkommenssteuergesetz spielen unter anderem eine Rolle. Um Ihnen  Licht ins Dunkle zu bringen, habe ich Ihnen alle wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammengefasst.

Einstufung als Letztverbraucher
Betreiber von Ladesäulen werden im Energiewirtschaftsgesetz (§ 3 Nr. 25 EnWG) und dem Messstellenbetriebsgesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 MsbG) als Letztverbraucher eingestuft. Dadurch wird der Betreiber nicht als Energieversorgungsunternehmen behandelt und ist von entsprechend Pflichten befreit. Zusätzlich bekommt der Betreiber das Recht auf Netzanschluss gegenüber dem Netzbetreiber (§ 17 Abs.1 EnWG) und kann den Stromlieferanten frei wählen (§ 20 Abs. 1 EnWG).

Steuerliche Belastung für den Arbeitnehmer
Das kostenfreie Aufladen eines Elektrofahrzeuges auf dem Betriebsgelände ist  für den Arbeitnehmer steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG) und gilt nicht als geldwerter Vorteil.

Belastungen für den Betreiber
Stellt das Unternehmen seinen Mitarbeitern den Strom zur Beladung von Elektromobilen nicht nur zwischenzeitlich und in geringfügigem Umfang, sondern zur regelmäßigen Aufladung zur Verfügung, handelt es sich um eine Stromlieferung. Dadurch muss der Stromverbrauch der Ladesäule abgegrenzt werden (§ 62b EEG). Weiterführende Informationen zur Stromabgrenzung finden Sie bei der Bundesnetzagentur im Leitfaden zum Messen und Schätzen auf Seite 30.

Im EEG gibt es keine Sonderregelung für Elektromobilität. Die EEG-Umlage (§ 60 Abs. 1 EEG) ist im vollen Umfang zu zahlen. Eine Stromsteuerentlastung kann nicht für Strom in Anspruch genommen werden, der für Elektromobilität verwendet wird (§ 9b Abs. 1 und § 10 Abs. 1 StromStG).

Meldepflichten
ie Ladesäulenverordnung schreibt eine Meldepflicht an die Bundesnetzagentur (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 LSV) vor. Betreiber müssen der Bundesnetzagentur mindestens vier Wochen vor dem geplanten Bau das Vorhaben anzeigen. Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme. Bei Schnellladesäulen kommt zusätzlich eine Nachweispflicht für die technischen Anforderungen gemäß § 3 Abs. 2-4 LSV hinzu. Entsprechende Unterlagen müssen bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.

 Auch die Niederspannungsanschlussverordnung enthält eine Meldepflicht. Falls der Ladesäule ein eigener Transformator vorgeschaltet ist, entfällt diese Pflicht. Bei Inbetriebnahme einer Ladesäule, die direkt an das Niederspannungsnetz angeschlossen wird (§19 Abs. 2 NAV), muss das dem Netzbetreiber gemeldet werden. Sollte die Ladeeinrichtung eine Leistung von 12 kVA oder mehr aufweisen, ist die Zustimmung des Netzbetreibers notwendig. Dieser muss innerhalb von 2 Monaten eine Rückmeldung erbringen. Stimmt der Netzbetreiber einer Inbetriebnahme nicht zu, muss er das Begründen und mögliche Abhilfemaßnahmen darlegen.

Allgemeiner Hinweis
Falls die Benutzung der Ladesäule für den Mitarbeiter nicht kostenlos zur Verfügung gestellt wird, muss der Betreiber Barzahlung, ein gängiges Kartenzahlsystem oder einem webbasierten Zahlsystem mit Authentifizierung zur Verfügung stellen (§ 4 LSV). Des Weiteren sind bei einer kostenpflichtigen Ladesäule Datenschutzbestimmungen zu beachten (§ 49 ff. MsbG).
Laura Czichon

Beim kostenfreien Bereitstellen von Ladesäulen für Mitarbeiter müssen einige rechtliche Regelungen beachtet werden. Um Licht ins Dunkle zu bringen, habe ich Ihnen alle wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammengefasst.

» Weitere Informationen zu Kostenloses Bereitstellen von Ladesäulen - Was Unternehmer beachten müssen

04.03.2021

Drittstromabgrenzung bei Stromsteuerrückerstattung

Drittstromabgrenzung bei Stromsteuerrückerstattung

Wie man Drittstrom im Unternehmen bei einer EEG-Umlagen Rückerstattung abgrenzen muss, wird im EEG mit den §§ 62a, 62b und 104 Abs. 10 und 11 EEG definiert und geregelt. Doch wie ist sieht es bei der Stromsteuerrückerstattung aus? Welche Regeln gelten dort?

Auf Rückfrage hat die Bundesnetzagentur uns per Mail bestätigt, dass der § 62b EEG nur für die Stromabgrenzung nach dem EEG gilt. Da es keinen direkten Verweis auf das Stromsteuergesetz gibt, kann man den Paragraphen nicht als Rechtsquelle für die Drittstromabgrenzung bei Stromsteuerrückerstattung heran ziehen.

Der Zoll, bei dem man die Stromsteuer anmelden muss, bezieht sich bei der Bemessungsgrundlage auf den §17b Stromsteuerverordnung:

§ 17b Steuerentlastung für Unternehmen
[...] (5) Eine Schätzung der jeweils selbst oder von einem anderen Unternehmen [§ 17c Stromsteuerverordnung] des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Nutzenergiemengen und der für die Erzeugung der Nutzenergie entnommenen Strommengen ist zulässig, soweit
1. eine genaue Ermittlung der Mengen nur mit unvertretbarem Aufwand möglich wäre und
2. die Schätzung nach allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgt und für nicht sachverständige Dritte jederzeit nachprüf- und nachvollziehbar ist. [...]

Daraus lässt sich schließen, dass eine Schätzung der Drittstrommengen zulässig ist und diese nach anerkannten Regeln der Technik erfolgen muss. Dafür bietet sich an, die Schätzmethoden aus dem Leitfaden der Übertragungsnetzbetreiber anzuwenden, die bei der Schätzung im Zusammenhang mit der EEG-Umlage zulässig sind.

Bei Getränkeautomaten und Snackautomaten hat das Hauptzollamt Ulm empfohlen, sich beim Hersteller über den durchschnittlichen Stromverbrauch der Automaten zu informieren und diesen auf das Jahr hoch zu rechnen.

Zusammengefasst bedeutet das, dass es keinen direkten Rechtsbezug für die Drittstromabgrenzung der Stromsteuer gibt und somit nicht so streng gehandhabt wird, wie bei der EEG-Umlage.
Laura Czichon

Wie man Drittstrom im Unternehmen bei einer EEG-Umlagen Rückerstattung abgrenzen muss, wird im EEG definiert und geregelt. Doch wie ist sieht es bei der Stromsteuerrückerstattung aus? Welche Regeln gelten dort?

» Weitere Informationen zu Drittstromabgrenzung bei Stromsteuerrückerstattung

26.02.2021

Risolva Infobrief Februar 2021

Risolva Infobrief Februar 2021

Bei den Rechtsänderungen ist vor allem die Neufassung der TRGS 510 zu erwähnen. Dazu gibt es im Teil 2 die Betreiberpflichten. Neu gefasst ist auch die AMR 13.1 über Hitzebelastung. Weitere Änderungen betreffen die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sowie die DGUV Regel 113-001 »Beispielsammlung zum Explosionsschutz«.

Das Kapitel mit dem Ausblick ist diesmal mit neun Eintragungen außerordentlich gut gefüllt. Unter anderem zur Maschinen-Richtlinie, dem ProdSG, der IED- und PRTR-Richtlinie.

Bei den Hintergrundinformationen empfehlen wir u.a.

  • Eine Ausarbeitung der Übertragungsnetzbetreiber zu »Messen und Schätzen«
  • Die Info zu geforderten Schulungen beim Umgang mit Diisocyanaten
  • Einmal mehr zwei Infos zur SCIP-Datenbank
  • Sieben interessante neue DGUV Informationen

» Risolva Infobrief Februar 2021

Bei den Rechtsänderungen ist vor allem die Neufassung der TRGS 510 und die AMR 13.1 über Hitzebelastung. Weitere Änderungen betreffen die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sowie die DGUV Regel 113-001 »Beispielsammlung zum Explosionsschutz«.

» Weitere Informationen zu Risolva Infobrief Februar 2021

24.02.2021

Messen und Schätzen - Grundverständnis der Übertragungsnetzbetreiber

Messen und Schätzen - Grundverständnis der Übertragungsnetzbetreiber

Strommengen müssen gem. § 62b Abs. 1 EEG 2021 erfasst und, wenn unterschiedliche EEG-Umlagesätze abzurechnen sind, voneinander abgegrenzt werden. Grundsätzlich muss diese Erfassung und Abgrenzung mittels mess- und eichrechtskonformer Messeinrichtungen erfolgen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, geringfügige Strommengen Dritter unter bestimmten Voraussetzungen den Strommengen des Letztverbrauchers zuzurechnen bzw. Strommengen zu schätzen und abzugrenzen.

Da die gesetzlichen Regelungen zum Messen und Schätzen lediglich die formalen Voraussetzungen definieren, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit dem Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten vom Oktober 2020 Handlungsmöglichkeiten für die Praxis anhand von Vereinfachungen und Beispielen beschrieben.

Mit Verweis auf die in diesem Leitfaden aufgeführten Hinweise halten es die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) darüber hinaus für erforderlich, diese weiter zu konkretisieren.

Die Veröffentlichung der ÜNB bildet lediglich das Grundverständnis der Übertragungsnetzbetreiber zu den Regelungen des EEG ab und entfaltet keine normenkonkretisierende Wirkung. Wir [ÜNB] bitten zu beachten, dass es künftig, insbesondere aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen und/oder vertretenen Auffassungen, zu einer anderen Wertung kommen kann. Die Übertragungsnetzbetreiber übernehmen ausdrücklich keine Haftung für die Richtigkeit der Ausführungen. Quelle: Auszug aus der Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber

 

Mit Verweis auf die im Leitfaden der BNetzA aufgeführten Hinweise halten es die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für erforderlich, diese weiter zu konkretisieren.

» Weitere Informationen zu Messen und Schätzen - Grundverständnis der Übertragungsnetzbetreiber

16.02.2021

Rollen im Gefahrgutrecht: Befüller

Rollen im Gefahrgutrecht: Befüller

Definition des Befüllers gemäß ADR:
Das Unternehmen, das

  • gefährliche [flüssige] Güter in einen Tank und/oder in ein Fahrzeug oder
  • gefährliche [feste] Güter in Container für Güter in loser Schüttung einfüllt.

Das Wort Befüller suggeriert schon, dass Flüssigkeiten gemeint sind. Beachten Sie jedoch, dass auch Güter in loser Schüttung befüllt werden. Lose Schüttung liegt zum Beispiel vor bei Abfallgebinden oder Abfallspraydosen in Containern.

Im Falle der losen Schüttung ist die Definition eindeutig: Der Befüller ist das Unternehmen, das den Container befüllt - und nicht das Unternehmen, das den Container auf den LKW auflädt.

Aber wie verhält es sich beim Befüllen von flüssigen Gütern in Tanks? Das macht ihr Unternehmen vermutlich nicht selbst. Für Altöl, Ölabscheiderinhalte etc. kommt ihr Entsorger mit dem Saugdruckwagen. Da machen Ihre Leute selbst nichts. Also haben Sie in diesem Fall keine Befüllerpflichten?

Beim Befüller gilt (leider) eine vergleichbare Definition wie beim Verlader.

Definition des Befüllers gemäß GGVSEB:
Befüller ist - über die Definition des ADR hinaus - auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer (nicht dem Fahrzeugführer) zur Beförderung übergibt […].

Und - Schwupps - sind Sie wieder mit von der Partie, wenn der Entsorger den Rüssel in Ihren Ölabscheider oder Ihr Altölsammelfass hält, um die Flüssigkeiten abzusaugen. Im Falle von Flüssigkeiten oder Schüttgütern sind Sie also eigentlich immer Befüller.

Der Befüller hat u.a. folgende Pflichten (nach ADR und GGVSEB). Er

  • darf gefährliche Güter dem Beförderer nur übergeben, wenn sie […] befördert werden dürfen;
  • hat sich vor dem Befüllen der Tanks zu vergewissern, dass sich die Tanks und ihre Ausrüstungsteile in einem technisch einwandfreien Zustand befinden;
  • hat sich zu vergewissern, dass bei Tankfahrzeugen, Aufsetztanks etc. das Datum der nächsten Prüfung nicht überschritten ist;
  • darf Tanks nur mit den für diese Tanks zugelassenen gefährlichen Gütern befüllen;
  • hat beim Befüllen des Tanks die Vorschriften hinsichtlich gefährlicher Güter in unmittelbar nebeneinanderliegenden Tankabteilen zu beachten;
  • hat beim Befüllen des Tanks den zulässigen Füllungsgrad oder die zulässige Masse der Füllung je Liter Fassungsraum für das Füllgut einzuhalten;
  • hat nach dem Befüllen des Tanks sicherzustellen, dass alle Verschlüsse in geschlossener Stellung sind und keine Undichtheit auftritt;
  • hat dafür zu sorgen, dass an den von ihm befüllten Tanks außen keine gefährlichen Reste des Füllgutes anhaften;
  • hat, wenn er die gefährlichen Güter zur Beförderung vorbereitet, dafür zu sorgen, dass die Großzettel (Placards), Kennzeichen, orangefarbenen Tafeln und Gefahrzettel gemäß Kapitel 5.3 an den Tanks, an den Fahrzeugen und an den Containern für die Beförderung in loser Schüttung angebracht sind;
  • hat beim Befüllen von Fahrzeugen oder Containern mit gefährlichen Gütern in loser Schüttung die Beachtung der anwendbaren Vorschriften [für lose Schüttung] sicherzustellen.

Der Befüller hat außerdem den Fahrzeugführer auf das gefährliche Gut mit den Angaben [im Beförderungspapier] schriftlich oder elektronisch hinzuweisen.

Der Befüller hat darüber hinaus die Beladungsvorschriften zu beachten. Dazu zählen insbesondere und unter anderem

  • eine Kontrolle der Dokumente
  • eine Sichtprüfung des Fahrzeugs, Containers, etc. sowie ihrer bei der Be- und Entladung verwendeten Ausrüstung

Auch hier ist die Liste nicht annähernd vollständig. Die Pflichten betreffen in hohem Maße auch die Anforderungen an Fahrzeug, Tank und/oder Container. Deshalb sollten Sie - genauso wie bei der Verladung von Stückgut - mit Checklisten arbeiten, mit denen Sie jeden einzelnen Gefahrguttransport überprüfen und die Einhaltung der Bestimmungen dokumentieren. Auch hier empfehlen wir die Überprüfung mit einer Fotodokumentation zu ergänzen.

Letzter Beitrag: Rollen im Gefahrgutrecht: Verlader
Nächster Beitrag: Rollen im Gefahrgutrecht: Beförderer/Fahrzeugführer

Welches ist die Definition des Befüllers? Warum Ihr Unternehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Rolle des Befüllers hat. Welches sind typische Pflichten?

» Weitere Informationen zu Rollen im Gefahrgutrecht: Befüller

Seite 13 von 52