Lösungen auf den Punkt gebracht
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Textbeiträge von Andrea Wieland.
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Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung
Die Gefährdungsbeurteilungen psychischer Faktoren am Arbeitsplatz werden von Seiten des Arbeitgebers nicht so ernst genommen wie die Beurteilung von physischen Gefährdungen. Das hat eine Studie der Dekra ermittelt. Die Dekra befragte hierfür mehrere Unternehmen. Dabei kam heraus, dass nur in 31 Prozent der befragten Unternehmen eine psychische Gefährdungsbeurteilung stattfindet, 15 Prozent der Befragten gaben an, dass sie nicht wissen, ob die psychische Belastung bewertet wird und ganze 53 Prozent der Befragten wussten, dass die psychische Belastung am Arbeitsplatz nicht ermittelt wird. Dabei ist die psychische Gefährdungsbeurteilung im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes seit 2013 gesetzlich verankert und damit verpflichtend für den Arbeitgeber. Dass das Einbeziehen von psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz wichtig ist, zeigt die Entwicklung der Krankentage durch psychische Erkrankungen der letzten zehn Jahre. Hier gab es einen Anstieg von 56 Prozent.
Die Beurteilung von psychischer Belastung am Arbeitsplatz läuft so ab, wie die Beurteilung von physischen Gefährdungen und lässt sich in sechs Schritten zusammenfassen:
- Festlegen von Tätigkeiten
- Ermittlung der psychischen Belastung
- Beurteilung der psychischen Belastung
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
- Wirksamkeitskontrolle
- Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
Dabei ist es wichtig, nicht die Fähigkeiten und Eigenschaften des Mitarbeiters zu bewerten, sondern die Merkmale der Arbeitsbedingungen. Es soll die Tätigkeit bewertet werden und nicht der Mitarbeiter. Dennoch ist es sinnvoll, diese Bewertung durch (anonyme) Mitarbeiterumfragen und Beobachtungsinterviews, d.h. zu beobachten, wie Tätigkeiten ausgeführt werden, zu ergänzen. Quelle: Presseportal DEKRA
Laura Czichon
Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen seit Jahren zu. Trotzdem nehmen die Unternehmen psychische Gefährdungen noch immer nicht so ernst wie physische Gefahren. In mehr als der Hälfte der Unternehmen werden psychische Belastungen nicht beurteilt.
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Infobrief November 2021: Schwerpunkt Corona-Vorschriften
Das vorherrschende Thema in dieser Ausgabe des Infobriefs ist das, was seit letzter Woche bei Ihnen vermutlich schon gelebte Praxis ist: Nämlich die Pflichten des Arbeitgebers, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Beschrieben vor allem im § 28b des Infektionsschutzgesetzes und der angepassten Corona-ArbSchV. Es gab allerdings auch eine Änderung der Ladesäulenverordnung, die Sie bitte ab 1.1.2022 beachten mögen, wenn Sie Ladesäulen zum Beispiel auf Parkplätzen errichten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Betreiberpflichten im Teil 2 des Infobriefs.
Der Ausblick richtet sich auf neue Grenzwerte nach der POP-Verordnung und auf das, was der Ausschuss für Gefahrstoffe als nächstes auf der Tagesordnung hat.
Wir empfehlen bei den Hintergrundinformationen besonders:
- Informationen zu weiteren Strompreisumlagen
- Entwicklungen hinsichtlich der besonderen Ausgleichsregel
- Aktuelle DGUV Medien zu leisen Maschinen und Schweißrauchen.
- Dialogkarten zum Umgang mit Schutzeinrichtungen (um Manipulation zu verhindern) und weitere Links zu diesem Themenkomplex
- Checkliste für die Bewertung von Laserbearbeitungsmaschinen
- Arbeitsschutzmedien, die im Rahmen eines Wettbewerbs der KommMitMensch-Aktion eingereicht wurden.
Das vorherrschende Thema ist das, was seit letzter Woche bei Ihnen vermutlich schon gelebte Praxis ist: Nämlich die Pflichten des Arbeitgebers, um die Corona-Pandemie einzudämmen, allen voran im IfSG und der Corona-ArbSchV.
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Zweimal Leitern
Drei duale Studenten der Augsburger MAN Energy Solutions haben ein sogenanntes Leiter-Anstellwinkel-Warnsystem entwickelt. Ein lauter Warnton macht darauf aufmerksam, dass eine Leiter nicht im geforderten Anstellwinkel von 65 bis 75 Grad angelehnt ist. Der Warnton kann manuell nicht ausgeschaltet werden. Elektrische Neigungssensoren überwachen die verschiedenen Anstellwinkel. Eine am Leiterbein angebrachte Leiste aus LED-Lichtern zeigt zudem genau an, ob die Leiter zu steil oder zu flach steht und an welchem Leiterbein es eine Standunsicherheit gibt.
Die BGHM zeichnet die Studenten Marcel Colombo, Florian Fritsch und Dominik Kuschel dafür mit dem »Schlauen Fuchs« aus, einem Preis für vorbildliche Maßnahmen für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Quelle: Pressemitteilung der BGHM
Mit Blick auf den Arbeitsschutz gilt: Bei hochgelegenen Arbeitsplätzen nur als letzte Option auf Leitern zurückgreifen. Gemäß TRBS 2121 - Teil 2 sind Leitern nur dann zu verwenden, wenn es wegen einer geringen Gefährdung und kurzen Verwendungsdauer nicht verhältnismäßig ist, andere, sicherere Arbeitsmittel wie Hubarbeitsbühne, Gerüst oder fahrbare Arbeitsbühne zu verwenden. Zudem muss die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass der Zugang und Abgang sowie die Arbeiten sicher auf der Leiter durchgeführt werden können.
Grundsätzlich gilt: »Prüfen und reduzieren Sie Ihren Leitereinsatz«, rät BGHM-Expertin Stocker. »Ersetzen Sie Leitern möglichst durch Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder fahrbare Arbeitsbühnen.« Quelle: Pressemitteilung der BGHM
1. Warnlampen und Signalton für den sicheren Stand
2. Leitern: nur so oft wie nötig, aber so wenig wir möglich
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Anforderung an die Lagerung von Lithium-Batterien
Lithium-Batterien umgeben uns mittlerweile überall, angefangen von der IT und Telefonie, über Mobilität bis hin zu vielfältigen Geräten für Freizeit und Hobby. Durch den höheren Energieinhalt als konventionelle Batterien ihn haben, erhöht sich auch der Schadensausmaß im Brandfall. Selbstentzündung und die schnelle Brandausbreitung stellen erhöhte Voraussetzungen an den Brandschutz. Daher ist eine sichere Lagerung der Lithium-Batterien umso wichtiger.
Allerdings gibt es bisher keine bindenden Rechtsvorschriften für die Lagerung von Lithium-Batterien. Orientierung gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit der VdS 3103 »Lithium-Batterien«. Die Publikation gibt Hinweise zur Schadensverhütung bei der Bereitstellung von Lithium-Batterien in Produktion und Lagerbereichen.
Hierbei werden Lithium-Batterien in drei Kategorien unterteilt, abhängig vom Lithiumgehalt, Gewicht und Leistung. Die allgemeinen Sicherheitsregeln sind grundsätzlich zu beachten. Außerdem werden spezifische Sicherheitsregeln aufgeführt, die anspruchsvoller werden je höher die Kategorie ist. Mit dieser Vorgehensweise kann der Schadensausmaß beim Brand verringert werden. Beachten Sie jedoch, dass für ein wirksames Schutzkonzept stets eine Einzelfallbetrachtung in Abstimmung mit dem Versicherer sinnvoll ist.
Laura Czichon
Aus dem Gefahrgutrecht kennt man klare Vorgaben zum Transport von Lithium-Batterien. Zur Lagerung gibt es jedoch keine bindenden Rechtsvorschriften. Orientierung gibt da zum Beispiel die VdS 3103 »Lithium-Batterien«.
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Fragen auf dem Weg zur Impfung - Handlungshilfe und Merkblatt
Im § 5 der Corona-ArbSchV ist festgelegt, dass der Arbeitsgeber Mitarbeiter über die Bedeutung einer Schutzimpfung informieren muss. Dazu hat die DGUV nun eine Handlungshilfe veröffentlicht, die Führungskräfte dabei unterstützen soll.
Behandelt werden folgende Fragen von Arbeitgebern:
- Warum müssen Sie als Arbeitgeber Ihre Beschäftigten informieren?
- Wer muss die Information bereitstellen?
- Wie kann eine solche Information aussehen?
- Wann muss informiert werden?
- Was muss ich sonst noch beachten?
Die Antworten zu den Fragen sind zum Teil mit weiterführenden Arbeitsmaterialien verlinkt.
Für die Information der Mitarbeiter können Sie dann zum Beispiel das Merkblatt »Die 10 W-Fragen auf dem Weg zur Impfung« verwenden:
- Warum ist das Corona-Virus gefährlich?
- Weshalb soll ich mich impfen lassen?
- Wozu nützt die Impfung noch?
- Was kann passieren, wenn ich nicht geimpft bin?
- Wie sicher sind Impfstoffe?
- Wer kann sich impfen lassen?
- Wo kann ich mich impfen lassen?
- Welcher Zeitpunkt ist der richtige für die Impfung?
- Wann bin ich geschützt?
- Weitere Infos erhalte ich wo?
Thematisch passt dazu auch das Interview mit Prof. Carsten Watzl vom Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund. Erschienen ist das Interview in IPA-Aktuell 5/2021 mit dem Titel »Immunantwort und Impfen in Zeiten der Corona-Pandemie«.
Nach Corona-ArbSchV müssen Arbeitsgeber Mitarbeiter über die Bedeutung einer Schutzimpfung informieren. Dazu hat die DGUV nun eine Handlungshilfe veröffentlicht sowie ein Merkblatt für die Mitarbeiterinformation selbst.
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Unfallursache Müdigkeit am Steuer
In einer Untersuchung der BG ETEM aus dem Jahr 2020 wurden Unterlagen zu schweren und tödlichen Wege- und Dienstwegeunfällen im Straßenverkehr mit PKW und LKW evaluiert, die Hinweise auf Müdigkeit als Unfallursache erkennen ließen. Die Ergebnisse bringen ganz neue Erkenntnisse: In 24,2 Prozent der Unfälle fanden sich Indizien, dass der Fahrer eingeschlafen war. In weiteren 17,4 Prozent ließ sich auf müdigkeitsbedingte Fahrfehler schließen. Jeder dritte dieser Unfälle endete mit mindestens einem getöteten Insassen. Und mit 76,4 Prozent war der Anteil der Fahrer männlich. Eine ähnliche Häufung zeigt sich auch in anderen Studien.
Insbesondere Fahrer zwischen 20 und 29 Jahren und zwischen 50 und 59 Jahren fallen in der Statistik als Müdigkeitsopfer auf. Die Erklärung hierfür liegt vermutlich zum einen im Schlafmangel, der dem Freizeitverhalten junger Männer geschuldet ist. Bei älteren Fahrern sind die Ursachen eher in der gesundheitlichen Konstitution, eingenommenen Medikamenten, physischer Erschöpfung und nachlassender Konzentration zu suchen.
Ein erhöhtes Risiko für müdigkeitsbedingte Verkehrsunfälle haben Beschäftigte mit langen Arbeitszeiten. Fast 40 Prozent der Unfallverursacher hatten mehr als 8,5 Stunden gearbeitet, weitere sieben Prozent über zehn Stunden. Jeder zehnte Betroffene kam von der Nachtschicht, wobei sich dann der Heimweg als besonders kritisch herausstellte.
Ein wichtiges Potential zur Vermeidung von müdigkeitsbedingten Unfällen liegt
- in der konsequenten Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes,
- einem optimierten Schichtplan,
- einer angemessenen Pausengestaltung sowie
- der Unterweisung zur Verkehrssicherheit mit Hinweis auf Themen wie Schlafmangel, Schlafstörungen, Medikamente etc.
Doch auch eine Fahrpause mit Kurzschlaf (maximal 20 Minuten) und Bewegung an der frischen Luft hilft. Technische Assistenzsysteme wie automatische Notbrems- und Spurhalteassistenten gibt es für die meisten Fahrzeugklassen, nur bei Transportern ist die Ausstattungsquote sehr gering.
Der Sekundenschlaf im öffentlichen Straßenverkehr mit Unfallfolge gilt als Straftat (§ 315c StGB). Wer übermüdet einen Unfall verschuldet, muss mit Bußgeld, Entzug der Fahrerlaubnis und in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Wen verwundert es, dass Betroffene nach dem Einschlafen am Steuer nur selten Müdigkeit bzw. Sekundenschlaf als Ursache angeben? Die Dunkelziffer ist hoch, da es kein verlässliches Verfahren zur Beweisführung »Müdigkeit« gibt.
Für alle, die für das Thema sensibilisieren wollen, eignet sich das neue RiskBuster-Video der BG ETEM. Im Video testet Ex-Stuntman Holger Schumacher am eigenen Leib, welche Auswirkungen Müdigkeit auf die Fahrsicherheit hat. Quelle: BG ETEM (gekürzt).
Die BG ETEM untersuchte Unterlagen zu schweren und tödlichen Wege- und Dienstwegeunfällen im Straßenverkehr mit PKW und LKW. Daraus ergaben sich Hinweise auf Müdigkeit als Unfallursache.
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Infobrief Oktober 2021: Gute Nachrichten: wenige Änderungen
Wir warten heute mit guten, weil wenigen (rechtlichen) Neuigkeiten auf! Außerdem ist nichts davon mit unmittelbarem Handlungsbedarf verknüpft. Der Ausblick zeigt allerdings, dass das nicht so bleiben muss, kurz: Wir werden uns demnächst mit der GewAbfV, der LSV und diversen ASR beschäftigen dürfen.
Hintergrundinformationen gibt es reichlich, zum Beispiel:
- Online-Tool Ecocockpit zur Ermittlung der CO2-Emissionen
- Verbundprojekts »LamA – Laden am Arbeitsplatz«
- FAQs zum Umgang mit Nanoformen
- Handlungshilfen und Merkblatt im Zusammenhang mit dem § 5 der Corona-ArbSchV (Info der Beschäftigten über Impfungen)
- Fachwissenportal »Maschinensicherheit« der BG RCI sowie deren App »Maschinen-Check«
- diverse Beiträge zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle im Allgemeinen und die Verwendung von Leitern im Besonderen
Wir warten heute mit guten, weil wenigen (rechtlichen) Neuigkeiten auf! Außerdem ist nichts davon mit unmittelbarem Handlungsbedarf verknüpft. Der Ausblick zeigt allerdings, dass das nicht so bleiben muss 😊
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Beschäftigte in Ladungssicherung schulen
Fahrzeuge der Sprinterklasse sind für den Warentransport besonders beliebt, weil sie in der Regel mit einem gewöhnlichen Pkw-Führerschein gefahren werden dürfen. Doch wissen die Fahrerinnen und Fahrer, wie sie einen Transporter korrekt und sicher beladen? Verschiebt sich Ladung etwa bei Bremsvorgängen, in Kurven, Überhol- oder Ausweichmanövern, kann das die Fahrstabilität stark beeinträchtigen. Das Unfallrisiko steigt. Ladungssicherung ist ein Thema der Ausgabe 5/21 von »Arbeit & Gesundheit«.
Betriebe sollten regelmäßig den Kenntnisstand ihrer Belegschaft prüfen und die Beschäftigten gegebenenfalls in Ladungssicherung schulen. Ein Beispiel ist die Fahrer-Qualifizierung Transporter (FQT), die die BG Verkehr mit Branchenpartnern entwickelt hat. Neben dem Fachbeitrag gibt ein Aushang Tipps, wie Beschäftigte Mängel an Zurrgurten per Sichtkontrolle erkennen können. Quelle: DGUV
Fahrzeuge der Sprinterklasse sind für den Warentransport besonders beliebt, weil sie in der Regel mit einem gewöhnlichen Pkw-Führerschein gefahren werden dürfen. Doch wie sieht's mit Kenntnissen in der Ladungssicherung aus?
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Umsetzung
Im vorherigen Newsbeitrag zu dem Thema haben wir Sie über das neu veröffentlichte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dessen Geltungsbereich informiert. Heute soll es um die Umsetzung und Tools zur Hilfestellung gehen.
Die Umsetzung erfolgt am besten, indem Sie Ihre bestehenden Managementprozesse überprüfen, ob sie den Anforderungen entsprechen und ggf. erweitern. Im Übrigen führen Sie eine Risikoanalyse durch und legen Präventivmaßnahmen fest. Sie kennen das Spiel aus anderen Managementsystemen. Bei Haufe werden einige Präventionsmaßnahmen beispielhaft aufgelistet:
- Lieferanten Sorgfaltspflicht in Hinblick auf Menschenrechte, Umweltstandards, Arbeitnehmerrechte etc. vertraglich auferlegen. Mögliche Sanktionen , wie z.B. Kündigungsrechte, Schadenersatzansprüche vertraglich festlegen.
- Lieferanten verpflichten diese Standards auch in nachgelagerten Lieferketten einzuhalten
- Regelmäßige Überprüfungen der bestehenden und künftigen Lieferanten auf Einhaltung der Sorgfaltspflicht
- Einführung eines verbindlichen Verhaltenskodex für Lieferanten mit Erwartungen an die Zusammenarbeit
- Einführung von Kontrollrechten und Durchführung von regelmäßigen und risikobasierten Kontrollmaßnahmen.
- Einforderung von Nachweisen des Lieferanten über durchgeführte Schulungen
Zusätzlich zu diesen Schritten, können kostenlose Tools helfen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Unternehmen zu implementieren. Es gibt zum Beispiel die folgenden Seiten:
Der CSR (Corporate Social Responsibility) Risiko-Check richtet sich an Unternehmen, die aus dem Ausland importieren oder dort eine Produktionsstätte hat. Mit der Beantwortung von zwei Fragen erfahren Sie, welche internationalen Risiken zu 22 Themen in vier Kategorien mit ihren Geschäftsaktivitäten zusammenhängen und wie Sie diese managen können.
Der KMU Kompass bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen ein Tool, um menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette zu erfüllen.
Des Weiteren können Sie bei der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung eine kostenfreie Beratung zu dem Thema beantragen und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie Beispiele von Unternehmen, wie diese bereits das Sorgfaltspflichtengesetz umsetzen.
Laura Czichon
Im vorherigen Newsbeitrag zu dem Thema haben wir Sie über das neu veröffentlichte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dessen Geltungsbereich informiert. Heute soll es um die Umsetzung und Tools zur Hilfestellung gehen.
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Hinweise zum Umgang mit Geimpften und Genesenen im Betrieb
Müssen geimpfte oder genesene Beschäftigte die Regeln zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion bei der Arbeit weiter einhalten? Die letzten Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die zum 10. September 2021 in Kraft getreten sind, ermöglichen Ausnahmen für diese Gruppen. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Hinweise, welche Möglichkeiten Betriebe nach aktuellem Wissensstand haben, wenn sie den Impfstatus der Beschäftigten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen möchten.
In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 10. September 2021 heißt es: »Bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes kann der Arbeitgeber einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen.«
Das bedeutet, unter bestimmten Voraussetzungen können die geltenden AHA+L-Regeln – das bedeutet Abstand halten, Händehygiene beachten, Atemmaske tragen und Lüften – ganz oder teilweise entfallen. Wobei die Händehygiene ebenso wie regelmäßiges Lüften überall der Standard bleiben sollte.
Auf Abstandhalten und Maskenpflicht kann verzichtet werden, wenn das Risiko der Virusübertragung gering ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn
- alle Beschäftigten vollständig mit einem der vom Paul-Ehrlich-Institut empfohlenen Impfstoffe geimpft oder genesen sind und
- kein beruflicher Kontakt von geimpften oder genesenen mit nicht vollständig geimpften oder bisher nicht erkrankten (d.h. nicht immunisierten) Personen vorkommt.
Quelle: DGUV
Siehe auch das Positionspapier der DGUV zum Umgang mit Geimpften/Genesenen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie
Die DGUV gibt Hinweise, welche Möglichkeiten Betriebe nach aktuellem Wissensstand haben, wenn sie den Impfstatus der Beschäftigten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen möchten.
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Agenda Rechtsverzeichnis von Risolva - neues Video ist online
Jedes Unternehmen, ob zertifiziert oder nicht, braucht
- eine Einschätzung, welche Rechtsvorschriften zutreffend sind und welche nicht,
- eine Übersicht über die einschlägigen Betreiberpflichten,
- Informationen, welche Änderungen von Rechtsvorschriften ihren Standort betreffen
- Hinweise, was sie gegebenenfalls tun müssen.
Genau dies erhalten Sie mit dem AGENDA Rechtsverzeichnis und dem AGENDA Update-Service. In unserem neuen Video (siehe unten) erklärt Ihnen Pauline Ackermann wie das Einrichten des Rechtsverzeichnisses und die Aktualisierung abläuft. Darin zeigt Sie Ihnen auch, welche Dokumente Sie bekommen und wie Sie damit arbeiten.
Und wenn Sie sich die Dokumente anschließend nochmals in Ruhe ansehen wollen, so finden Sie auf unserer Website Beispieldateien zum Download.
In unserem neuen Video erklärt Ihnen Pauline Ackermann den Prozess zu unserem Agenda Rechtsverzeichnis, wie es aufgebaut ist und welche Dokumente Sie bekommen.
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Infobrief September 2021: Schwerpunkt TA Luft und diverse Technische Regeln
Endlich ist sie da, die TA Luft, und auch wenn daraus erst einmal kein unmittelbarer Handlungsbedarf erwächst, weiß man nun, mit was man rechnen kann.
Die Änderung der Corona-ArbSchV ist ja schon vielfach durch die Presse gegangen, darf aber in dieser Ausgabe natürlich auch nicht fehlen. Die Änderung bei der TRBS 1201 - Teil 1 bezieht sich auf »einfache Ex-Anlagen« und bringt vielleicht im einen oder anderen Fall tatsächlich eine Vereinfachung. Bei den Änderungen in der TRBS 1203 und der TROS Laserstrahlung - Allgemeines geht es um die Qualifikationen von Prüfern bzw. des Laserschutzbeauftragten.
Im Ausblick können wir drei TREMF zu elektromagnetischen Feldern bestaunen 😊 - Diese sind im Entwurf veröffentlicht worden.
Bei den Hintergrundinformationen haben wir unter anderem folgende Beiträge
- Mindestangaben im Sicherheitsbericht
- Climate, Energy and Environmental Aid Guidelines und Auswirkungen auf die besondere Ausgleichsregel
- Meldeformular der ECHA zu Chromtrioxid
- Veröffentlichung der Datenbank SCIP
- Hinweise zum Umgang mit Geimpften und Genesenen im Betrieb
- Unfallursache am Steuer: Müdigkeit
- Schulung Ladungssicherung.
Endlich ist sie da, die TA Luft. Einige Änderungen an TRBS und TROS Laserstrahlung gilt es, für die Praxis zu bewerten und drei neue TREMF schielen schon mal um die Ecke.
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