Risolva Infobrief
Monatliche Änderungen im EHS-Recht
Hier finden Sie Informationen zu Inhalt und Quellen, einen wichtigen Hinweis zum Umfang sowie häufig gestellte Fragen und Antworten darauf.
© Das Urheberrecht des Risolva Infobriefs liegt bei der Risolva GmbH, Carl-Zeiss-Straße 18, 72555 Metzingen. Die vollständige oder auszugsweise Verbreitung des Textes zu kommerziellen Zwecken ist nur gestattet, wenn Titel und Urheber genannt werden.
Sie wollen die Informationen über Rechtsänderungen gerne auf Ihr Unternehmen zugeschnitten und interpretiert haben? Sie wollen Ihre Zeit in die Umsetzung der Rechtsvorschriften investieren und nicht in das Update Ihres Rechtsverzeichnisses?
Mit unserem AGENDA Update-Service ist das möglich.
Inhalt und Quellen
Der Risolva Infobrief erscheint immer gegen Ende eines Monats und besteht aus drei Teilen:
Im Teil In aller Kürze sind Vorschriften aufgeführt, die geändert wurden, deren Änderungen jedoch keine Auswirkungen auf die Betreiberpflichten haben. Um Ihr Rechtskataster aktuell zu halten, genügt es, wenn Sie das aktuelle Datum übernehmen.
Im Teil Aktuelles für den Betreiber finden Sie die Auswertung von Rechtsänderungen auf Betreiberpflichten.
Die Auswahl an Rechtsvorschriften, die wir monatlich im Auge behalten, umfasst die der EU, des Bundes und der Bundesländer. Unser Referenzsystem ist dabei www.umwelt-online.de. Wir recherchieren aber auch
im Bundesgesetzblatt
bei buzer.de
im Gemeinsamen Ministerialblatt
Im Teil Zusatzinformationen tragen wir wertvolle Zusatzinformationen aus einschlägigen Portalen aus dem Internet zusammen, unter anderem bei:
Bundesumweltministerium (BMU)
Umweltbundesamt (UBA)
Bundeswirtschaftsministerium (BMWi)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Informationsplattform der Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de)
Bundesarbeitsministerium (BMAS)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Institut für Arbeitsschutz (IfA)
Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG)
Institut für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA)
Arbeit & Gesundheit Online-Magazin für Sicherheitsbeauftragte
topeins Magazin für Führungskräfte
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstratigie (GDA)
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Wichtiger Hinweis
Im Infobrief berücksichtigen wir ausschließlich die Rechtsvorschriften, die für unsere Kunden des AGENDA Update-Service zutreffend sind, oder zutreffend sein können. Wir erheben deshalb weder von der Auswahl noch vom Inhalt her einen Anspruch auf Vollständigkeit für alle anderen, die diesen Infobrief lesen und nutzen, und können diesen in keinem Fall gewähren.
Häufig gestellte Fragen zum Risolva Infobrief
Warum werden im Risolva Infobrief Aktualisierung aufgeführt, die schon Wochen, zum Teil Monate zurückliegen?
Das Datum, das im Infobrief bei der Rechtsvorschrift angegeben ist, ist das der Änderung der Rechtsvorschrift selbst. Im Infobrief können die Rechtsvorschriften allerdings erst berücksichtigt werden, wenn Sie auch veröffentlicht sind. Dies geschieht üblicherweise mit einer gewissen Verzögerung.
Bei Gesetzen oder Verordnungen dauert dies in der Regel nur wenige Tage oder Wochen. Länger dauert es bei Technischen Regeln, die unter Umständen mehrere Monate nach deren offizieller Verabschiedung erst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Unser Referenzsystem ist u.a. www.umwelt-online.de, das erfahrungsgemäß zügig nach der Veröffentlichung in den offiziellen Organen die Rechtsvorschrift ebenfalls überarbeitet zur Verfügung stellt.
Warum wird im Teil 2 des Infobriefs nicht die gesamte Rechtsvorschrift zitiert, sondern nur die Betreiberpflichten?
Der Infobrief soll unsere Kunden dabei unterstützen, ihre Rechtsverzeichnisse aktuell zu halten. In diesen Rechtsverzeichnissen sind Betreiberpflichten hinterlegt. Deshalb gehen wir im Infobrief ausführlich auf Betreiberpflichten ein, geben in der Regel jedoch einen Hinweis darauf, wenn sich materiell etwas geändert hat und Sie die Umsetzung in Ihrem Unternehmen prüfen sollten.
Warum enthalten die Rechtsverzeichnisse unserer Kunden - so auch AGENDA - nur die Betreiberpflichten?
Betreiberpflichten sind der Teil der Unternehmerpflichten, der organisatorische Pflichten umfasst, d.h. Dinge, die beim Betrieb von Anlagen, Gebäuden und der Nutzung von Infrastruktur organisatorisch umgesetzt werden müssen. Betreiberpflichten sind häufig dauerhafte oder wiederkehrende Anforderungen. Typische Betreiberpflichten sind Prüfungen, Unterweisungen, Meldungen etc.
Planerpflichten hingegen sind Dinge, die materiell in Form von Gebäuden, Anlagen, Infrastruktur umgesetzt sein müssen. Es sind auch solche Pflichten, die ein Unternehmen organisatorisch verankert haben muss, wie z.B. dass nur bestimmte Geräte für bestimmte Einsatzzwecke verwendet werden dürfen. Planerpflichten sind häufig einmalige Anforderungen, die z.B. im Rahmen einer Projektphase umgesetzt oder bei Änderungen von Rechtsvorschriften einmalig angepasst werden müssen.
Das Rechtsverzeichnis soll Unternehmen als Instrument dienen, laufende Anforderungen zu erkennen und zu steuern. Aus diesem Grund, beinhalten die Rechtsverzeichnisse unserer Kunden - und im Übrigen auch unser Rechtsverzeichnis AGENDA, nur die Betreiberpflichten.
Wenn Sie jenseits der Betreiberpflichten Interesse an den Inhalten der Rechtsvorschriften haben, so klicken Sie auf die Abkürzung im Infobrief, und Sie werden direkt zur jeweiligen Rechtsvorschrift bei www.umwelt-online.de geleitet.
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