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01.04.2016

Wie viele Gefährdungsbeurteilungen braucht man? Teil II

Es bietet sich an, die Gefährdungen von Arbeitsplätzen bzw. Tätigkeiten, sowie von Gefahrstoffen und Arbeitsmitteln und deren jeweilige Wechselwirkungen in einer Gefährdungsbeurteilung zu betrachten.

Als Systemgrenze wählen Sie am besten die einzelnen Arbeitsplätze, wenn Arbeiten räumlich gebunden stattfinden, zum Beispiel Büroarbeit, Arbeit an Produktionsmaschinen, Arbeiten in einer Großküche.

Dagegen wählen sie als Systemgrenze einzelne Tätigkeiten, wenn dieselben Arbeiten an unterschiedlichen Orten stattfinden, zum Beispiel Außendiensttätigkeit, Werkschutzrundgänge, Instandhaltungsarbeiten, Kommissionierarbeiten.

Betrachten Sie nun im jeweiligen System

  • alle dort verwendeten Arbeitsmittel (egal ob diese stationär oder mobil sind) und
  • alle dort verwendeten (Gefahr-) Stoffe und zwar unter den dort gegebenen Einsatzbedingungen.

Berücksichtigen Sie bei der Gefährdungsermittlung auch die Wechselwirkung von Arbeitsmitteln untereinander (z.B. gegenseitige Beeinflussung durch elektromagnetische Wellen) oder mit Arbeitsstoffen (z.B. Korrosion) und/oder der Arbeitsumgebung (z.B. Standsicherheit). Gleichartige Tätigkeiten und gleichartige Arbeitsplätze können Sie natürlich zusammen beurteilen.

Im einen oder anderen Fall können personenbezogene Beurteilungen sinnvoll sein, zum Beispiel für die Beschäftigung von besonderen Personengruppen an, wie z.B. Jugendliche, werdende/stillende Mütter, Behinderte oder auch bei der Beurteilung von Vibrationen.

Die hier beschriebene Vorgehensweise zur Systemabgrenzung wählen Sie für alle ständigen, regelmäßigen oder planbaren Arbeitsplätze und Tätigkeiten. Sonderfälle behandeln wir zu einem späteren Zeitpunkt.

Egal, wie und in welcher Tiefe sie die Systemabgrenzung durchführen, dokumentieren Sie, was im jeweiligen Fall beurteilt wird, und vergessen Sie nicht das, was Sie nicht beurteilen. Also:

  • Beurteilen Sie am Arbeitsplatz den Normalbetrieb und die Störungsbeseitigung?
    Oder wählen Sie für die Störungsbeseitigung eine separate Gefährdungsbeurteilung?
  • Oder: Beurteilen Sie am Arbeitsplatz den innerbetrieblichen Transport von Material zur Anlage?
    Oder haben Sie diesen Aspekt in einer Querschnitts-Gefährdungsbeurteilung abgebildet?

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