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17.02.2012

Fortgeschriebener Entwurf VAUwS

Bis zum 18.2.2011 (vor einem Jahr!) konnten beteiligte Kreise Stellung zum Referentenentwurf aus dem Jahr 2010 beziehen. Dieser Input wurde erörtert und führte letztendlich zu dem nun vorliegenden überarbeiteten Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Diese Verordnung soll die einzelnen Länder-VAwS ablösen. Damit werden in allen Bundesländern zukünftig dieselben Anforderungen an Schutzmaßnahmen, Prüfungen, Fachbetriebe, Anzeigepflicht etc. gelten. Was ist nun anders im Vergleich zum Entwurf 2010? Dazu sagt das BMU in seiner Mitteilung vom 27.1.2012:

  • »Durch die Erweiterung des Umfangs der Stoffe, die vom Betreiber nicht eingestuft werden müssen und nunmehr als allgemein wassergefährdend bezeichnet werden, konnte eine wesentliche Vereinfachung des Vollzuges und Entbürokratisierung vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere feste Gemische, zu denen auch feste Abfälle gehören, sofern sie wassergefährdende Eigenschaften haben.
  • Die Regelungen zu bestimmten Anlagen, bei denen die Grundsatzanforderungen aus betriebstechnischen Gründen nicht erfüllt werden können, wurden deutlich ausdifferenziert.
  • Die Regelungen zu Sachverständigenorganisationen und Güte- und Überwachungsgemeinschaften wurden grundlegend überarbeitet und neu strukturiert.
  • Technische Details wurden soweit möglich aus der Verordnung herausgenommen und sollen in Technischen Regeln definiert werden. […]«

Das BMU rechnet nicht mit einer Verabschiedung vor Ende diesen Jahres, weil die Verordnung noch ressortübergreifend abgestimmt werden muss, der Bundesrat zu beteiligen ist, und die Verordnung bei der EU notifiziert werden muss.

Was heißt das für Sie?
Bis zum endgültigen Inkrafttreten kann es natürlich noch Änderungen geben. Deshalb besteht keinerlei Rechtssicherheit, falls Sie sich bei einem Planungsvorhaben auf die Angaben im Entwurf stützen. Im Moment sind die Länder-VAwS maßgebend, sofern Sie den allgemeinen Anforderungen des WHG nicht widersprechen. Klar, dass wir Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden halten.

» Den überarbeiteten Entwurf von den Seiten des BMU als PDF herunterladen.