20.04.2012
Industrieemissionen-RL - Umsetzungsstand
Das BMU hat gestern, am 19. April 2012, das Verfahren zur Anhörung von Ländern und Verbänden über den Referentenentwurf für eine zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen eingeleitet. Bereits am 25.11.2011 war dies für das Gesetz und die erste Verordnung geschehen.
Die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in deutsches Recht muss bis Anfang 2013 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass umfangreiche Änderungen in vielen Bereichen des Umweltrechts auf uns zukommen.
Die im Gesetz und den beiden Verordnungen bearbeiteten Änderungen betreffen unter anderem
das BImSchG, das WHG, das KrWG, das UVPG
die 4., 5., 9., 11., 13., 17., 20., 21., 31. BImSchV
Außerdem ist eine neue 41. BImSchV »Bekanntgabeverordnung« geplant, die die gesetzlichen Regelungen zur Bekanntgabe in §§ 26 und 29a BImSchG (Messungen aus besonderem Anlass und Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen) enthalten soll.
Wenn Sie von der einen oder anderen Rechtsvorschrift betroffen sind, ist es sicher spannend, einen Blick in die Dokumente zu wagen. Sie sollten allerdings bedenken, dass die genannten Entwürfe weder von der Bundesregierung beschlossen worden noch innerhalb der Bundesregierung abschließend abgestimmt sind. Kurz: Es kann sich noch einiges tun.
Die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in deutsches Recht muss bis Anfang 2013 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass umfangreiche Änderungen in vielen Bereichen des Umweltrechts auf uns zukommen.
Die im Gesetz und den beiden Verordnungen bearbeiteten Änderungen betreffen unter anderem
das BImSchG, das WHG, das KrWG, das UVPG
die 4., 5., 9., 11., 13., 17., 20., 21., 31. BImSchV
Außerdem ist eine neue 41. BImSchV »Bekanntgabeverordnung« geplant, die die gesetzlichen Regelungen zur Bekanntgabe in §§ 26 und 29a BImSchG (Messungen aus besonderem Anlass und Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen) enthalten soll.
Wenn Sie von der einen oder anderen Rechtsvorschrift betroffen sind, ist es sicher spannend, einen Blick in die Dokumente zu wagen. Sie sollten allerdings bedenken, dass die genannten Entwürfe weder von der Bundesregierung beschlossen worden noch innerhalb der Bundesregierung abschließend abgestimmt sind. Kurz: Es kann sich noch einiges tun.
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